Eigenbedarfskündigung und die Odyssee mit Anwälten und Gerichten

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb460915-28
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung und die Odyssee mit Anwälten und Gerichten

Hallo und einen wunderschönen Sonntag wünsche ich allen!

Heute ist für mich wieder mal ein Tag, an dem meine Gedanken über mich hereinbrechen und ich ehrlich gesagt nicht mehr weiß, was ich denken soll.

Um für mich ein bisschen Klarheit in den Kopf zu bringen, würde ich gerne mal andere Meinungen hören:

Mein damaliger Ex-Freund und ich bewohnten eine Erdgeschosswohnung in einem 3 Familienhaus in Berlin. Im 1. OG wohnte ein altes Renterpärchen und in der DG-Wohnung zuerst ein Pärchen, danach zog die Frau des Vermieters in diese Wohnung.

Es war eigentlich immer ein ruhiges Wohnen ohne Probleme. Bis mein Ex und ich uns trennten. Da die Trennung im Guten verlief, wohnte er noch knapp ein halbes Jahr bei mir.

Ich hatte damals bei der Hausverwaltung angefragt, ob man ihn aus dem Mietvertrag entlassen könne, was zuerst bejaht wurde und im Nachgang doch widerrufen wurde.

Da wir, wie gesagt freundschaftlich auseinander gingen, vereinbarten wir, dass der Mietvertrag einfach so bestehen bleibt und ich die Wohnung einfach alleine nutze.
Gesagt, getan.

Zu Weihnachten gab es dann die Eigenbedarfskündigung, da angeblich der Sohn, welcher bis dato in Bayern lebte, zurück nach Berlin ziehen wollte.
Ausziehen sollte/musste ich bis 31.03. - bereits im Februar wohnte der Sohn bereits in Berlin laut Facebook-Timeline.

Kurz nach meinem Auszug - ich hatte noch keine Wohnung und zog vorübergehend zu meinem Ex - zog dann die Frau des Vermieters aus dem DG in das EG und die DG blieb unbewohnt.

Als ich das mitbekommen hatte, setzte ich ein Schreiben an meinen ehemaligen Vermieter auf, in dem ich ihn darauf hinwies und ihm unterstellte, dass er mich nur raus haben wollte. Die Folge war, dass er mich prompt anrief und mich die ersten 10 Minuten nur anbrüllte, was mir denn einfiele.
Schon immer war er sehr cholerisch und leicht zu reizen.

Das war für mich das Zeichen, einen Anwalt (Fachanwalt für Mietrecht) zu kontaktieren, welcher mir aufgrund aller Umstände und der Sichtung der Unterlagen Recht gab und erklärte, dass ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätte.

Auch hier gesagt, getan.
Erst wurde versucht, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Was nicht weiter verwunderlich ist... Mein Vermieter war nicht einsichtig und der von ihm beauftragte Anwalt nicht wirklich seriös.
Also kam es zur Klage.
Die Forderung, die mein Anwalt vordergründig stellte, war die Wiedereinräumung des Besitzes und Schadenersatz für die Mehraufwendungen der neuen Wohnung sowie die Ausgaben, die ich durch den Auszug hatte.
Enden sollte das alles in einem höheren Schadenersatz, so erklärte mir das der Anwalt.

Die Schreiben, die im Vorfeld der Verhandlung hin und hergingen waren von der Gegenseite gespickt mit Behauptungen und Hieben unter die Gürtellinie.
Die Behauptungen konnte ich mit Belegen und Schreiben widerlegen und habe immer darauf geachtet, dass die Kommunikation "meinerseits" sachlich blieb.

Die Richterin, welche dem Fall zugeordnet wurde, erging sich auch sehr schnell in Vermutungen und wurde seitens meines Anwaltes nicht gerade als die Leuchte der Berliner Richterschaft bezeichnet...
Kurz vor der Verhandlung sprach ich mit einer Freundin über den gesamten Sachverhalt und sie riet mir, PKH in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund eines doch recht guten Verdienstes kam ich vorher nie auf die Idee, PKH in Anspruch nehmen zu können und sprach meinen Anwalt darauf an. Er hatte die Idee auch nicht, prüfte aber den Sachverhalt und kam dazu, dass es durchaus Sinn machen könnte, einen Antrag zu stellen.
Für ihn war aber Hintergrund, dass man damit in die nächste Instanz fühlen könnte. Genau verstanden habe ich diesen Schachzug jedoch nicht.

Also stelle ich den Antrag auf PKH und es kam der Tag der Verhandlung.

Im Gerichtssaal kam es dann relativ schnell zur Eskalation seitens meines Vermieters, der mir drohte und immer lauter und unsachlicher wurde.
Weder von Gericht noch von Anwaltsseiten wurde das irgendwie kommentiert.

Da ich menschlich nicht auf meinen Vermieter reagieren kann, sondern er mich mit seiner cholerischen Art nur verunsichert, wurde mir eine Unterbrechung der Verhandlung zugesprochen und im Anschluss verhandelte mein Anwalt eine Vergleichssumme, die in etwa den Ausgaben entspricht. Damit war ich einverstanden, es sollte ein Ende haben und ich gehe zu 0 aus der Sache.
Also wurde sich darauf geeinigt.
Im Anschluss wurde mir PKH bewilligt.

Für mich war die Sache beendet, wenn auch nicht schön, aber es hatte ein Ende.

Weit verfehlt war mein Gedanke!

Mein Anwalt sagte mir, dass ich, da ich die Gerichtskosten ja bereits verauslagt hatte, Geld von Gericht (PKH) und von der Gegenseite (Vergleich) bekäme.
Nach weiteren 5 Monaten, die ins Land gingen, fragte ich höflich bei dem Gericht an, was denn mit den Gerichtskosten sei.
Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich doch bitte noch einmal Gerichtskosten zahlen solle. Warum? Das habe ich nicht verstanden und bat meinen Anwalt um Klärung.
Daraufhin wurde die PKH zurückgezogen, da ich ja im Verfahren zu Geld gelangt bin.
Auf Nachfrage sollte ich einen zweiten Antrag stellen, um die Vermögensverhältnisse zu klären.

Nach der Prüfung wurde dann eine Ratenzahlung erlassen.
Da ich aber in diesem Monat, welchen das Gericht vorliegen hatte, eine einmalige Zahlung aufgrund von Sonderaktionen hatte, bemängelte ich die Vorgehensweise und mein Anwalt wollte, dass ich einen dritten Antrag stelle.

Gesagt, getan...

Bis dahin bin ich mit den Antrag auf PKH soweit zurecht gekommen, dass ich die Ausfüllhinweise nicht gelesen habe. Heißt also auch, dass ich weder bei Antrag Nummer 1 noch bei Antrag Nummer 2 die vergangenen 12 Gehaltsnachweise eingereicht hatte.
Ein Anmerkung des Gerichts kam jedoch nie!

Dies korrigierte ich mit Antrag Nummer 3, was aber zur Folge hatte, dass das Gericht wieder nicht eine Mittelung der 12 Monate vorgenommen hat. Aber die Ratenzahlung wurde minimiert.

Nun sollte ich auf das Anraten meines Anwaltes mein Einkommen aus Antrag Nummer 1 und Antrag Nummer 3 vergleichen, ob eine Steigerung von 100 Euro vorliegt. Denn nur, wenn die Steigerung nicht vorläge, wäre es sinnvoll, erneut Beschwerde einzulegen.
Wenn ich das nach dem Schema des Gerichts rechne, komme ich nicht auf 100 Euro mehr :(

Ich bin mittlerweile ratlos und habe kaum mehr Kraft zu argumentieren.
Da mein Anwalt in die Stellungnahme an das Gericht schrieb, dass er das Mandat nicht angenommen hätte, hätte er gewusst, dass er auf PKH abrechnen muss, gehe ich mittlerweile davon aus, dass ihn das alles nicht mehr interessiert.

Die Zahlung meines Vermieters an mich bezüglich der Gerichtskosten lässt nun mehr seit 4 Monaten auf sich warten. Das Vollstreckbare Urteil erging im Februar.
Weder Gericht noch Anwalt scheint das aber zu jucken und ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter.
Und es belastet mich, weil ich nach wie vor keinen Haken hinter diese Geschichte setzen kann.

Ist das der normale Werdegang bei solchen Geschichten und muss ich einfach nur lernen, damit zu leben? Oder läuft da grundsätzlich was verkehrt?

Es geht mir um keine fundierte Rechtsauskunft, sondern vielmehr um Einschätzungen und Erfahrungen.

Ich weiß, das Thema ist nun sehr lang geworden, aber ich bedanke mich bei dem, der bis hierher tapfer gelesen hat.
Vielen lieben Dank!



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Das Vollstreckbare Urteil erging im Februar.


Dann beauftrage doch einen Gerichtsvollzieher.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Ich schließe mich kurz und bündig der Antwort #1 an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119395 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von fb460915-28):
Die Zahlung meines Vermieters an mich bezüglich der Gerichtskosten lässt nun mehr seit 4 Monaten auf sich warten. Das Vollstreckbare Urteil erging im Februar.

Dann sollte man mal einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, das er beim zahlungsunwilligen Vermieter pfändet.
Dem Gerichtsvollzieher wird er sich nicht verweigern können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb460915-28
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Anwalt sagte mir in diesem Zusammenhang, als ich die Forderung stelle, dass man doch bei solchen Beträgen noch mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte und das solche nachgelagerten Abläufe nicht mehr die oberste Porträt bei Anwälten hat und es daher immer länger dauert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb460915-28):
Weder Gericht noch Anwalt scheint das aber zu jucken und ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter.
Weder das Gericht noch dein Anwalt hat seit Februar noch was zu tun.
ODER hat dein Anwalt bereits im Februar den Gerichtsvollzieher beauftragt?

Weißt du, was mit *Auftrag an den Gerichtsvollzieher, das Urteil zu vollstrecken* gemeint ist? Was du jetzt selbst machen sollst, wenn es dein Anwalt nicht gemacht hat ?

Man soll NICHT mit Kanonen auf Spatzen schießen. Stimmts?
Wie viel € ist denn dein Spatz schwer?
Glaubst du, dein Vermieter bringt dir freiwillig diesen Spatz= X € nach Hause?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
fb460915-28
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, mein Anwalt war der Meinung, dass die Kanzlei so zwei drei Mal daran erinnert und man dann in die Zwangsvollstreckung gehen würde.
Das scheint für ihn wohl tatsächlich noch mit zu dem Fall zu gehören.

Ansonsten müsste ich mich da natürlich schon belesen, da ich bisher in diesen ganzen Angelegenheiten null Erfahrungen habe ...
Aber habe ich bei dem Rest auch schon hinbekommen...

Na ja, abhängig davon, was das Gericht nun mit diesem PKH Antrag anstellt, sind es entweder 156 oder knappe 480 Euro.
Für manch einen nicht viel, ich finde es aber schon ne Menge Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb460915-28):
Das scheint für ihn wohl tatsächlich noch mit zu dem Fall zu gehören.
Danke für den konkreten Satz...
Lass den Anwalt machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Lass den Anwalt machen.


Von einem Anwalt erwarte ich, dass er grundsätzlich auf PKH hinweist, anbietet den Sachverhalt zu prüfen und die Formulare in Absprache mit dem Mandaten vorbereitet. Ebenso darf man von einem Anwalt erwarten, dass wenn für ihn das Geld Eintreiben zum Mandat gehört, er dies auch in fünf Monaten [!] auf die Reihe bekommt (keine Komplikationen vorausgesetzt).

Wann will der gute Herr denn Anfangen dem ehemaligem Vermieter die Briefe zu schreiben?

Immerhin hast du gelernt, dass du in Zukunft lieber zu einem anderen Anwalt gehst :/

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb460915-28
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von NotKluk):
Zitat (von Anami):
Lass den Anwalt machen.


Von einem Anwalt erwarte ich, dass er grundsätzlich auf PKH hinweist, anbietet den Sachverhalt zu prüfen und die Formulare in Absprache mit dem Mandaten vorbereitet. Ebenso darf man von einem Anwalt erwarten, dass wenn für ihn das Geld Eintreiben zum Mandat gehört, er dies auch in fünf Monaten [!] auf die Reihe bekommt (keine Komplikationen vorausgesetzt).

Wann will der gute Herr denn Anfangen dem ehemaligem Vermieter die Briefe zu schreiben?

Immerhin hast du gelernt, dass du in Zukunft lieber zu einem anderen Anwalt gehst :/


Hallo Notkluk,

ja, genau das gleiche Gefühl habe ich ja auch!
Und genau deswegen weiß ich mittlerweile nicht mehr weiter. Zumindest wäre auch so mein Anspruch, wenn ich Anwalt wäre.

Mittlerweile glaube ich, dass der folgende Satz, den der Anwalt als Stellungnahme an das Gericht geschrieben hat, mit sehr viel Wahrheit belegt ist:

Zitat:
Schließlich wurde mit der Klägerin vereinbart, dass sie die Differenzkosten zur
gewährten Prozesskostenhilfe zu tragen haben soll, denn der Unterzeichner ist als
Fachanwalt einer auf Immobilienrecht ausgerichteten Kanzlei nicht bereit,
ausschließlich auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe abzurechnen. Er hätte das
Mandat nicht übernommen, wenn ihm von vornherein klar gewesen wäre, dass das
Mandat über Prozesskostenhilfe abzuwickeln war. Dies hatte sich, wie bereits erwähnt,
erst während des Verfahrens auf Nachfrage der Klägerin herausgestellt.


Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass er nun mehr keinen Bock mehr hat, sich um alles zu kümmern. Meine Anmerkungen werden auch nur per Copy+Paste ans Gericht versendet...
Im Nachgang, wenn ich mir alles betrachte, kam eigentlich der überwiegende Teil von mir ... Nur mit der Unterschrift eines Anwaltes.
Das ist deprimierend...


-- Editiert von fb460915-28 am 11.06.2019 17:23

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb460915-28):
mein Anwalt war der Meinung, dass die Kanzlei so zwei drei Mal daran erinnert und man dann in die Zwangsvollstreckung gehen würde.
Und damit tut der Anwalt das übliche.
Es mag sein, dass du seit Februar auf dein dir zustehendes Geld wartest. Es mag aber durchaus sein, dass Gerichte und Anwälte keine Rettungssanitäter und Notärzte sind.
Was sind schon 4 Monate?

@Notkluk
Was du von deinem Anwalt erwartest, ist ja dein Ding.

Der TE beschäftigt doch seinen Anwalt. Also?
Was der Anwalt schreibt, ist auch sehr verständlich.
Im laufenden Verfahren wegen Hörensagen noch PKH mit in den Teig zu kneten, ist für Anwälte nicht immer fruchtbar. Zumal der TE sich einen FA für Immobilienrecht ausgeguckt hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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