mal ne Frage zum Thema Datenschutz. Es ist ja so das man die Erlaubnis einer Person braucht, wenn man personenbezogene Daten dieser Person abspeichern will. Mal angenommen ich merke mir jetzt die Telefonnummern von 10 Personen in meinem Kopf. Müsste ich mir für diesen Fall ebenfalls eine Erlaubnis einholen? Die Daten sind ja erfasst und gespeichert, wenn auch nur im Gehirn?
Merken von Telefonnummern
9. Juni 2019
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Frage vom 9. Juni 2019 | 14:12
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
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Fragen zum Datenschutz?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2019 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ist das so?ZitatEs ist ja so das man die Erlaubnis einer Person braucht, wenn man personenbezogene Daten dieser Person abspeichern will. :
#2
Antwort vom 9. Juni 2019 | 15:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120355 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatEs ist ja so das man die Erlaubnis einer Person braucht, wenn man personenbezogene Daten dieser Person abspeichern will. :
Nö, man braucht nur eine Erlaubnis. Ob die nun von der Person oder dem Gesetz kommt ist egal.
ZitatMüsste ich mir für diesen Fall ebenfalls eine Erlaubnis einholen? :
Nein, das Gehirn ist von der DSGVO noch nicht erfasst.
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#3
Antwort vom 10. Juni 2019 | 00:25
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
Du hast die DSGVO nicht wirklich verstanden. Und damit meine ich nicht das mit dem einprägen der Nummern
#4
Antwort vom 12. Juni 2019 | 09:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Das private Führen eines Notizbuches mit Telefonnummern ist noch keine geschäftsmäßige Datenspeicherung i.S.d. DSGVO.
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