Merken von Telefonnummern

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511064-64
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Merken von Telefonnummern

mal ne Frage zum Thema Datenschutz. Es ist ja so das man die Erlaubnis einer Person braucht, wenn man personenbezogene Daten dieser Person abspeichern will. Mal angenommen ich merke mir jetzt die Telefonnummern von 10 Personen in meinem Kopf. Müsste ich mir für diesen Fall ebenfalls eine Erlaubnis einholen? Die Daten sind ja erfasst und gespeichert, wenn auch nur im Gehirn?

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go511064-64):
Es ist ja so das man die Erlaubnis einer Person braucht, wenn man personenbezogene Daten dieser Person abspeichern will.
Ist das so?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go511064-64):
Es ist ja so das man die Erlaubnis einer Person braucht, wenn man personenbezogene Daten dieser Person abspeichern will.

Nö, man braucht nur eine Erlaubnis. Ob die nun von der Person oder dem Gesetz kommt ist egal.



Zitat (von go511064-64):
Müsste ich mir für diesen Fall ebenfalls eine Erlaubnis einholen?

Nein, das Gehirn ist von der DSGVO noch nicht erfasst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Du hast die DSGVO nicht wirklich verstanden. Und damit meine ich nicht das mit dem einprägen der Nummern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das private Führen eines Notizbuches mit Telefonnummern ist noch keine geschäftsmäßige Datenspeicherung i.S.d. DSGVO.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.348 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen