Was tun gegen Erbschleicher?

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Was tun gegen Erbschleicher?

Liebes Forum,
Es geht um folgende Situation:

Leider ist ist vor etwa einem Monat ein entfernt-Verwandter (Stief-Großcousin) mit nur 61 Jahren verstorben.
Der Verstorbene hatte ein sehr gutes Verhältnis mit uns, wir trafen uns ca. einmal im Monat.
Nach dem er überraschend starb informierte uns seine 90-jährige Mutter 3 Tage später.
Sie ist nun ganz alleine und hatte nur ihren einen Sohn, der sich um Sie kümmerte.
Z.B. Einkauf, Geld-Angelegenheiten, Begleitung zu Arztterminen, da sie ihre Wohnung wohl nicht mehr alleine verlässt.
So boten wir natürlich gleich Hilfe an, als Sie uns vom Tod Ihres Sohnes erzählte.
Nun gibt es jedoch das Problem, dass sie von einem Freund des verstorbenen, der jetzt wohl alles für Sie erledigt, stark abgeschirmt wird.
Jede Hilfe wird abgelehnt, auch Besuche möchte Sie nicht und betont immer wieder, dass Er alles für Sie erledigt.
Auch hat er dafür gesorgt, dass Sie nur einen kleinen Teil der Familie zur Beisetzung (inkl. mir nach mehrfacher Nachfrage) einlud.
Außerdem nehmen wir es Ihm sehr übel, dass er Uns (und er wusste von uns), nicht informierte, als unser Stief-Großcousin im Krankenhaus lag.
Er lag eine Woche im Krankenhaus und er war jeden Tag dort.
Dort lernte ich Ihn mit seiner Familie kennen und habe ein sehr ungutes Bauchgefühl.
Er ist langjährig arbeitslos und klammerte regelrecht die ganze Zeit an der alten Dame.
Es wirkte einfach nur gespielt.
Der Verstorbene erzählte uns zwar mal vor einiger Zeit, dass das ein Freund aus seiner Kindheit ist, aber auch andere Freunde und Kollegen, welche bei der Beerdigung dabei waren, wunderten sich stark.
Ich kam mir natürlich sehr ungut dabei vor, da ich ja zur Familie gehöre, wenn auch sehr entfernte Verwandtschaft und es ja eigentlich erst mal unsere Aufgabe sein sollte, sich um die Mutter des Verstorbenen zu kümmern.
Da ich seine Mutter leider nur in großen Abständen bei Familienfeiern und dann nach der traurigen Nachricht vom Tod Ihres Sohnes sah, kann ich mir kein ganz eindeutiges Bild von ihrem Zustand machen.
Sie kann ihren Haushalt bewältigen, verlässt die Wohnung allerdings nicht mehr alleine und wiederholt sich sehr oft.

Meine bzw. unsere Sorge ist nun, dass sich der "Freund" des Verstorbenen an dessen Nachlass (Eigentumswohnung mit Inhalt, Auto, Garage, Keller, finanzielle Rücklagen) bereichert und die Mutter, die evtl. geistig nicht mehr ganz fit ist, überredet irgendwelche Dinge zu unterzeichnen, die Ihr dann zum Nachteil sind.

Wie können wir hier handeln?
Es kann sein, dass der Freund des Verstorbenen noch am Sterbebett eine Vollmacht von Ihm bekommen hat.
Auch hat er einen Schlüssel für die Wohnung und "kümmert" sich um diese.

Bekannte sagten uns, man solle den Fall beim Vormundschaftsgericht schildern und eine Betreuung anregen.
Was würde das genau bedeuten?

-- Editiert von Alf_EF am 09.06.2019 14:40

-- Editiert von Alf_EF am 09.06.2019 14:44

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5674x hilfreich)

Zitat (von Alf_EF):
Wie können wir hier handeln?
Erstmal auseinanderhalten. Der Verstorbene ist der Erblasser. Ob und was er wem vererbt hat, ist dir noch völlig unbekannt.
Erbberechtigt nach Gesetz wird die Mutter sein. Wer noch, wird sich ergründen lassen. Ob du dazu gehörst, wissen hier die Experten. Ob der Freund des Verstorbenen etwas erbt, ist völlig unbekannt.

Zitat (von Alf_EF):
Meine bzw. unsere Sorge ist nun,
Das hat aber nichts mit Erbrecht zu tun. Und die Behauptung, dieser Freund wäre ein Erbschleicher, kann durchaus sehr unschön auf dich/euch zurückschlagen. Du/ihr habt mit der Mutter bisher gar nichts zu tun. Und die lebt noch.
Zitat (von Alf_EF):
und es ja eigentlich erst mal unsere Aufgabe sein sollte, sich um die Mutter des Verstorbenen zu kümmern.
Wie kommst du darauf? Gibt es eine Vereinbarung darüber? Bisher habt ihr auch nichts für die Mutter getan.
Zitat (von Alf_EF):
man solle den Fall beim Vormundschaftsgericht schildern und eine Betreuung anregen.
Das müsstest du/ihr aber begründen. Und womit? Mit dem, was du hier schreibst, ist das doch alles geregelt. Die Mutter wird betreut.
Oder meinst du einen gerichtlich bestellten Betreuer, der Betreuung geschäftsmäßig ausführt?
Zitat (von Alf_EF):
Es kann sein, dass der Freund des Verstorbenen noch am Sterbebett eine Vollmacht von Ihm bekommen hat.
Ja. Das kann sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
... und die Mutter, die evtl. geistig nicht mehr ganz fit ist,

Solange die Mutter "geistig fit" ist, kann diese selbst entscheiden, wer sich um sie kümmert und wer eine Vollmacht vonn ihr erhält.
Zitat:
Meine bzw. unsere Sorge ist nun, dass sich der "Freund" des Verstorbenen an dessen Nachlass (Eigentumswohnung mit Inhalt, Auto, Garage, Keller, finanzielle Rücklagen) bereichert und die Mutter, die evtl. geistig nicht mehr ganz fit ist, überredet irgendwelche Dinge zu unterzeichnen, die Ihr dann zum Nachteil sind.

Das ist kein Grund um eine Betreuung anzuregen.

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#3
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich konnte aus dem Beitrag nicht genau herauslesen wer der potentielle Erbschleicher ist.
Grüße

Signatur:

3113

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ich konnte aus dem Beitrag nicht genau herauslesen wer der potentielle Erbschleicher ist.


:cheers:

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5674x hilfreich)

Darf ich helfen? :neck:
Es könnten 2 sein. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich weiß jetzt leider nicht, was an der Sache so witzig ist.
Wir wissen nur dass es der Wunsch der alten Dame ist, dass Sie bis zu Ihrem Tod bei sich zuhause wohnt, solange sie ihren Alltag noch halbwegs alleine bewältigen kann.
Es besteht halt unsererseits die Sorge, dass Sie ausgenutzt wird.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Zu der alten Dame war ja wohl nur ein sehr loser bis gar kein Kontakt seitens des Fragestellers bzw. seiner Familie. Alter hat ja nicht automatisch eine Demenz zur Folge. Sie scheint ja alles im Griff zu haben, hat ihre benötigten Hilfestellungen organisiert. Deshalb verstehe ich die Frage nicht so ganz. Es kann doch durchaus sein, dass ihr der Freund ihres Sohnes näher steht und es ist allein ihre Entscheidung, wer sich um sie kümmert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5674x hilfreich)

Zitat (von Alf_EF):
Wir wissen nur dass es der Wunsch der alten Dame ist,
Das Wissen ist gut und offensichtlich wird ihr Wunsch erfüllt.
Zitat (von Alf_EF):
bis zu Ihrem Tod bei sich zuhause wohnt, solange sie ihren Alltag noch halbwegs alleine bewältigen kann.
Das scheint so zu sein und der Freund des Verstorbenen wird das auch wissen und hoffentlich berücksichtigen. Die neue Situation für alle ist gerade seit einem Monat präsent.
Zitat (von Alf_EF):
Es besteht halt unsererseits die Sorge, dass Sie ausgenutzt wird.
Eine Sorge hat weder etwas mit Erbrecht zu tun noch sieht es hier danach aus, als sei der Freund ein Erbschleicher.

Witzig ist das nicht, dein Text lässt aber seltsame Gedanken aufkommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Alf_EF):
So boten wir natürlich gleich Hilfe an, als Sie uns vom Tod Ihres Sohnes erzählte.
Nun gibt es jedoch das Problem, dass sie von einem Freund des verstorbenen, der jetzt wohl alles für Sie erledigt, stark abgeschirmt wird.


Vermutlich könnte der Freund hier das gleiche schreiben..... Das seit dem Tod des Sohnes plötzlich entfernte Verwandte aufgetaucht sind, die sich um alles kümmern wollen.... Und er hätte den Verdacht, es geht ihnen nur ums Erbe.....

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