Guten Abend,
Ich habe nun folgenden Fall:
Mein Opa möchte meinem Bruder Aktien schenken. Diese überschreiten im übrigen nicht die Freibeträge der Schenkungssteuer. Nun überlegt mein Bruder ob er diese Aktien für 10 Jahre anlegen soll oder ob er diese sofort verkauft. Er fragt sich aber auf welcher Grundlage der Veräußerungsgewinn berechnet wird. Ist die Grundlage der Kaufpreis den mein Opa damals bezahlt hat, oder ist es der Wert den die Aktie zum Zeitpunkt der Schenkung hatte?
Meiner Meinung nach müsste der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung gelten, allerdings bin ich mir leider nicht sicher und möchte den beiden nichts falsches sagen.
Abgeltungssteuer bei Veräußerung von geschenkten Aktien
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo,
Also wenn dein Opa die Aktien unentgeltlich deinem Bruder übertragen hat, gilt die sogenannte Fußstapfentheorie.
Diese besagt dass sowohl die damaligen Anschaffungskosten, als auch der Anschaffungszeitpunkt von deinem Opa auf deinen Bruder übergehen.
Bedeutet: Hat dein Opa vor 2009 diese Aktien erworben kann dein Bruder sie steuerfrei verkaufen. Hat dein Opa nach 2009 erworben ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig (die 10 Jahre bei der Veräußerung von Aktien gibt es nicht). Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach dem Veräußerungserlös - Anschaffungskosten (opa) -eventuelle Gebühren.
Als kleiner Hinweis: behaltet wenn ihr noch könnt, die Belege zu den Anschaffungskosten deines Opa s auf! Der Nachweis bei geschenkten Aktien über die Anschaffungskosten kann bares Geld wert sein.
LG
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