CS Abwehr

10. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
NilsBohr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
CS Abwehr

Guten Tag,

wir haben hier in der Nachbarschaft sehr viel Probleme mit eingeschlagenen Autos.
Die Polizei macht einfach nichts.
Man sagte mir wenn ich jemanden auf frischer Tat ertappe, wäre es möglich die Person festzuhalten bis die Polizei eintrifft, das natürlich verhältnismäßig.
Ist es legal, da ich im Besitz eines kleinen Waffenscheins bin, die Waffe falls jemand ein Messer zückt oder versucht abzuhauen mit CS gas zu benutzen?
Die Frage ist, ist dies noch verhältnismäßig?
Ich bin wirklich bereit selber eine „Falle" zu legen indem ich die autotüre offen lasse, zu warten bis jemand nachts in das Auto möchte. Und denjenigen dann nachdem jedermannsrecht festzu nehmen bis die Polizei eintrifft. Und falls nötig das CS gas einzusetzen, möchte mich aber natürlich nicht strafbar machen.

Vielen Dank im Voraus !

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Moin Moin!

Juristische Laienmeinung/Bauchgefühl: Fallestellen klingt für mich nach kleiner Schwester der Notwehrprovokation. Könnte evtl. die durchaus bestehenden Notwehrrechte einschränken.
Praxistip: SSW wird gegen Messer zweiter Sieger werden. Problematisch wird es auch werden, wenn der vermeintliche Täter aufgrund der offenen Tür beim Fzg. nur nach dem rechten sehen wollte.
Fazit: sehr ungewisse Kosten/Nutzen Kalkulation. Selbst wenn am Ende das Handeln rechtmässig ist, ein langwieriges Strafverfahren stellr eine ziemliche Belastung dar.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Man sagte mir wenn ich jemanden auf frischer Tat ertappe, wäre es möglich die Person festzuhalten bis die Polizei eintrifft, das natürlich verhältnismäßig. In der Tat - so steht es in § 127 StPO . Da der freilich recht unbekannt ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Gegenüber meinen wird, er wehre sich gegen eine unrechtmäßige Freiheitsberaubung. Oder anders gesagt: Das wird in Sekundenschnelle ganz übel eskalieren. Und die rechtlichen Bedenken aus Antwort Nr. 1 sind auch nicht ganz von der Hand zu weisen...
SSW wird gegen Messer zweiter Sieger werden. Gar nicht zu reden von der Möglichkeit, dass der Täter eine scharfe Waffe bei sich führt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von NilsBohr):
indem ich die autotüre offen lasse

1. Gesetzesverstoß


Zitat (von NilsBohr):
Und denjenigen dann nachdem jedermannsrecht festzu nehmen bis die Polizei eintrifft. Und falls nötig das CS gas einzusetzen

2. Gesetzesverstoß



Die Justiz reagiert auf solche Versuche von Selbstjustiz in der Regel sehr "verschnupft"...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von NilsBohr):
wir haben hier in der Nachbarschaft sehr viel Probleme mit eingeschlagenen Autos.
Ich bin wirklich bereit selber eine „Falle" zu legen indem ich die autotüre offen lasse, zu warten bis jemand nachts in das Auto möchte.

Inwiefern hilft einem eine offene Auto-Tür beim Scheiben einschlagen, macht man das nicht eh von außen?
Eine offene Auto-Tür wirkt auch höchst verdächtig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von hansmaulwurf123):
Fallestellen klingt für mich nach kleiner Schwester der Notwehrprovokation.


Muß man im Einzelfall schauen. Natürlich ist es vollkommen legitim, sich "auf die Lauer zu legen", wenn man anderweitig einen Serientäter (etwa ständige Sachbeschädigungen am Auto mutmaßlich durch einen Nachbarn) nicht erwischen kann. Das macht die Polizei nämlich nicht nächtelang.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NilsBohr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NilsBohr):
indem ich die autotüre offen lasse

1. Gesetzesverstoß



Hm okay aber warum sollte es verboten sein, die Autotüre offen zu lassen? ist mein Auto und mein Grundstück, also darf ich ja die Tür auf lassen um einen Augenblick später wieder zu kommen weil ich natürlich gerade etwas einladen wollte ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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