Nehmen wir an, ein Webshop aus den USA klaut ein Gemälde einer deutschen Künstlerin und verkauft es als Druck auf T-Shirts. Die Künstlerin kann nachweisen, dass das betreffende Bild auf mehreren ihrer Web-Gallerien mit Signatur ( die beim Shirt-Druck ausradiert wurde ) schon vor Jahren hochgeladen wurde und ihr gehört. Der Webshop wird von ihr angeschrieben und gebeten, den Artikel zu löschen, da das Urheberrecht bei ihr liegt und der Shop keine Erlaubnis hat, mit ihrer Kreation Profit zu machen. Besagter amerikanischer Webshop reagiert nur damit, dass dies anscheinend nicht genug Beweise sind ( weil die Künstlerin das einzelne Bild nicht patentiert hat ) und lässt den Artikel zum weiteren Verkauf online.
Was kann die Künstlerin machen? Einen Anwalt kann sie sich nicht leisten, wenn keine Aussicht auf Schadensersatz besteht.
Urheberrechtsverletzung von Webshop aus den USA
10. Juni 2019
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Frage vom 10. Juni 2019 | 20:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung von Webshop aus den USA
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#1
Antwort vom 10. Juni 2019 | 23:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120320 Beiträge, 39872x hilfreich)
ZitatWas kann die Künstlerin machen? Einen Anwalt kann sie sich nicht leisten, wenn keine Aussicht auf Schadensersatz besteht. :
So gesehen nichts. Denn welcher Schaden ist denn entstanden?
Wobei in sich den USA durchaus Anwälte finden lassen, die auf Erfolgsbasis oder "pro bono" arbeiten.
#2
Antwort vom 12. Juni 2019 | 10:12
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitatweil die Künstlerin das einzelne Bild nicht patentiert hat :
Patentieren kann man das auch nicht. In den USA mußte man früher Copyright registrieren, das ist aber AFAIK nicht mehr der Fall.
ZitatDenn welcher Schaden ist denn entstanden? :
Fiktive Lizenzkosten.
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