wohngeld und Pflegegrad 2

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2019 16:08:26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
wohngeld und Pflegegrad 2

Guten Tag,
ich habe ab 03/2019 Pflegegrad 2, SBA beantragt, aber die Bearbeitungszeit dauert 4 Monate.
Nach § 17 WoGG /Verwaltungsvorschriften habe ich Wohngelderhöhung für den lfd. BWZ beantragt, da bei Pflegegrad 2 kein weiterer Nachweis über den Grad der Behinderung erforderlich ist.
Dieser wurde abgelehnt, da "zeitnah 20 % GdB festgestellt wurden und es bestehen konkrete Zweifel, dass nunmehr ein GdB von 50 % besteht".
GdB von 20 % wurden 01/2018 festgestellt. Das ist wirklich nicht zeitnah. Wie soll ich jetzt vorgehen?
Gegen den Bescheid ist nur die Klage zulässig (Niedersachsen) oder abwarten bis der neue SBA vorliegt und Überprüfungsantrag stellen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Der GdB ist keine Prozentangabe, es heißt schlicht GdB von 50.

Zitat:
da bei Pflegegrad 2 kein weiterer Nachweis über den Grad der Behinderung erforderlich ist.


17.03.1 WoGVwV: ... In Fällen häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege mit Nachweis der Pflegegrade 2 oder 3 kann ohne weitere Prüfung von einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ausgegangen werden, es sei denn, am Vorliegen des Grades der Behinderung von mindestens 50 bestehen konkrete Zweifel.

Da bei dir zeitnah ein GdB von 20 festgestellt wurde, hat die Wohngeldstelle konkrete Zweifel, dass nunmehr ein GdB von 50 besteht.

Zitat:
Wie soll ich jetzt vorgehen?


Beantrage eine Neufeststellung des GdB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.08.2019 16:08:26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, wurde der Sachverhalt richtig gelesen? So kann jede Hausfrau antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat aus einer Signatur hier im Forum:

Zitat:
"Wenn Dir die Antwort nicht gefällt, warum stellst Du dann die Frage?"


In diesem Forum diskutieren LAIEN über Rechtsfragen. Wenn Sie keine "Hausfrauenantwort" möchten, rate ich zur Konsultation eines Anwalts.


Zitat:
Pflegegrad 2, SBA beantragt

Was soll SBA in diesem Zusammenhang bedeuten? :???:


Zitat (von diescha):
ich habe ab 03/2019 Pflegegrad 2, SBA beantragt, aber die Bearbeitungszeit dauert 4 Monate.

Ihnen ist aber bekannt, daß Beantragung ungleich Gewährung/Zuerkennung ist?

Da Sie erst zu Anfang 2018 die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragt haben und (nun wird mein obiger Satz bestätigt:) nur GdB 20 zuerkannt bekamen (Sie werden ja nicht GdB 20 beantragt haben), was gleichsam und umgangssprachlich gesprochen "nichts" ist, stellt die Behörde berechtigt in Frage, ob man Ihnen tatsächlich PG2 zuerkennen wird. Sie werden es ja in kurzer Zeit erfahren.

Wenn Sie tatsächlich PG 2 erhalten, dann senden Sie den Bescheid (Eine Kopie!) ein und bitten um Neuberechnung. Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.

Wenn nicht, überlegen Sie halt, was mehr Aussicht auf Erfolg bietet. Entweder Sie legen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein oder Sie stellen einen Verschlimmerungsantrag in Bezug auf Ihren GdB oder Sie machen beides oder nichts davon.

Zitat (von diescha):
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Abwarten bis der Bescheid da ist.


Ich hoffe, diese Hausfrau konnte Ihnen weiterhelfen.



-- Editiert von fb367463-2 am 12.06.2019 05:00

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von diescha):

... da bei Pflegegrad 2 kein weiterer Nachweis über den Grad der Behinderung erforderlich ist.
Dieser wurde abgelehnt, da "zeitnah 20 % GdB festgestellt wurden und es bestehen konkrete Zweifel, dass nunmehr ein GdB von 50 % besteht".
GdB von 20 % wurden 01/2018 festgestellt. Das ist wirklich nicht zeitnah. Wie soll ich jetzt vorgehen?


Als zeitnah werden im Sozialrecht meistens Zeiträume von 6 Monaten gesehen.
Es wurde sozusagen gerade erst ein Gdb von 20 festgestellt.
Das widerlegt zunächst die laut der genannten Vorschrift unterstellte Vermutung, dass bei Pflegegrad 2 von einer Schwerbehinderung von 50 auszugehen ist.
Solange wie kein neuer Bescheid über den GdB ergangen ist, haben die festgestellten 20 weiter Bestand.

PS: Sorry, ich hab eben erst kapiert, dass der Bescheid von 01/18 ist und die Ablehnung aus 2019. Das ist wirklich nicht zeitnah.

Also bliebe nur die Klage gegen die Ablehnung. Wie lange Klageverfahren sich hinziehen, dürfte bekannt sein.

Andernfalls kann man nach Zuwarten (nicht mehr zeitnah) oder Erhalt des neuen Bescheides über den GDB einen erneuten Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.


-- Editiert von sonnen8licht am 12.06.2019 18:42

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.08.2019 16:08:26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo sonnen8licht,
ich habe jetzt noch einmal die Sachbearbeiterin kontaktiert. Wenn ich bis zum 18.06.2019 keine positive Nachricht erhalten habe, werde ich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Der soll ca. 1 Monat dauern - Klage evtl. 14 Monate also sinnlos.
Ich werde zu gegebener Zeit berichten.
Grüsse
Didie

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Viel Erfolg!

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#7
 Von 
sucht1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag, habe jetzt den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. GdB 50 ab 01.03.2019. Allerdings mit Widerspruch. Es dauert eben und vieeeeel Geduld ist gefragt. Den Eilantrag habe ich verworfen.
Ich danke und eine ruhige Adventszeit

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von sucht1):
GdB 50 ab 01.03.2019.
Dann kannst du doch der Wohngeldstelle diesen Bescheid vorlegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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