Hallo,
ich (Bonn, NRW) habe am Samstag auf einem Gartengrundstück einen kleinen Haufen trockenes Reisig und einige Äste angezündet. Von der Fläche wie ein Lagerfeuer. Das Grundstück ist ein Hang der von allen Seiten sehr gut einsehbar ist. Ich stand neben dem Feuer und hatte 2 300l Regentonnen als Löschmittel. Zu beginn hat es etwas gequalmt da es nachmittags geregnet hatte. Das Reisig und Holz waren aber seit 1 Jahr durchgetrocknet.
Nach 20 Minuten kam der Einsatzleiter der Feuerwehr mit einem PKW und sagte "ein Brand an der Straßenbahn ist gemeldet worden. Haben sie eine Genehmigung Abfälle zu verbrennen?". Kurze Zeit später kam noch ein Feuerwehrmann. Das Feuerwehrauto war irgendwo in der Nähe geparkt. Beide guckten sich den runtergebrannten Haufen an und forderten mich zum löschen der Glut auf. Der Einsatzleiter notierte meine Personalien und meinte ich bekäme von der Stadt Post mit Rechnung im 3-4 stelligen Bereich für den Feuerwehreinsatz.
Ich habe zu der Sache gar nichts gesagt und die Glut mit Wasser gelöscht.
Ich denke da hat jemand die Feuerwehr ohne erkennbaren Notfall gerufen. Die Bahnschienen sind vom Grundstück 100m entfernt und für jeden, der den Feuerschein gesehen haben will müsste mich daneben stehen gesehen haben.
Was mein ihr was für Kosten auf mich zukommen und kann ich dagegen Einspruch erheben? Vorallem finde ich komisch das der Einsatzleiter vom Auto über Funk irgendjemand mitgeteilt hat das auf dem Grundstück Abfall verbrannt wurde. Das konnte er doch gar nicht sehen und Abfall habe ich auch nicht verbrannt.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
-- Editiert von PetraBor am 11.06.2019 12:05
Feuerwehr kommt wegen Lagerfeuer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit Strafrecht hat das nichts zu tun, eher mit Verwaltungsrecht. Ob das ausrücken der zwei Feuerwehrleute in dem Kontext angemessen war, können wir von hier aus natürlich nicht beurteilen. Wahrscheinlich schon.
4stellig werden die Kosten nicht werden bei 2 Mann und 1 Fahrzeug. Untere Hälfte 3stelliger Bereich. Richtet sich nach der entsprechenden Gebührenordnung für Bonn.
https://www.bonn.de/downloads/ortsrecht/recht/37-1_Satzung_Kostenersatz_Feuerwehr.pdf
Zitat:
4stellig werden die Kosten nicht werden bei 2 Mann und 1 Fahrzeug. Untere Hälfte 3stelliger Bereich. Richtet sich nach der entsprechenden Gebührenordnung für Bonn.
https://www.bonn.de/downloads/ortsrecht/recht/37-1_Satzung_Kostenersatz_Feuerwehr.pdf
Danke für die Antwort! Es waren 2 Fahrzeuge. Ein PKW mit dem Einsatzleiter und irgendwo parkte wohl ein grösseres Feuerwehrauto aus dem der Feuerwehrmann kam... Also doch 4 stellig?
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Ist das abbrennen von Reisig auf Privatgrundstücken bei euch erlaubt? Wenn nein, ist eine Rechnung korrekt.
Zitatbei 2 Mann :
Das war nur der Erkundungstrupp. Der Rest hat wohl auf der Aufstellfläche gewartet...
Zitatkann ich dagegen Einspruch erheben? :
Klar. Ist nur die Frage, ob das sinn voll wäre.
Zitatund für jeden, der den Feuerschein gesehen haben will müsste mich daneben stehen gesehen haben. :
Eventuell hat man auch nur den Rauch gesehen?
ZitatAlso doch 4 stellig? :
Auch bei 2 Fahrzeugen (1x Einsatzleitfahrzeug, 1x TLF) komme ich bei zwei Personen, einer davon Einsatzleiter, auf maximal 250 € bei einer Einsatzzeit von einer Stunde. Und mehr wird es ja wohl nicht gewesen sein.
Der Hinweis von Harry ist aber auch nicht unberechtigt. Wenn auch ein TLF vor Ort war, war da auch sicher noch mehr Personal als nur 1 weiterer Feuerwehrmann. Ich habe ihnen die "Preisliste" ja oben verlinkt. Da können sie etliche Rechenbeispiele durchgehen. Um auf 4stellig zu kommen, müsste einiges mehr an Personal als nur 2 ausgerückt sein, oder der Einsatz deutlich länger als eine Stunde gedauert haben.
Zitathttps://www.bonn.de/downloads/ortsrecht/recht/37-1_Satzung_Kostenersatz_Feuerwehr.pdf :
ZitatUm auf 4stellig zu kommen, müsste einiges mehr an Personal als nur 2 ausgerückt sein, oder der Einsatz deutlich länger als eine Stunde gedauert haben. :
Das ist soweit korrekt und durchaus im Rahmen des möglichen. Grundsätzlich sind natürlich mehrere Szenarien vorstellbar. Realistisch betrachtet wird jedoch kein TLF mit Zwei Mann ausgerückt sein, sondern mindestens ein HLF mit 6 Feuerwehrlern.
Vielleicht kann ich da abseits der rechtlichen Frage mal etwas aufklären:
Es kommt in erster Linie auf das gemeldete Schadenereignis an. Dies ist maßgeblich dafür, wen der Leitstellendisponent so alles auf die Straße schickt.
"Ideal" wäre hie ein bestätigtes kleines Buschfeuer in einer wenig gefährdeten Gegend (also zB freies Graßland, keine Trockenheit, gerade am Regnen). Wenn dann noch zufällig das HLF gerade in einem anderen Einsatz gebunden war, dann könnte initial lediglich ein TLF mit einer 2er Besatzung geschickt worden sein. Das wäre aber schon eine sehr ungewöhnliche Ausnahme und auch ein Zufall.
Setzt man mal die Realitätsbrille auf, wird die Meldung irgendwas in Richtung Unbekannter Rauch oder Feuerschein gewesen sein. Da bewegen wir uns schon in Richtung HLF mit oben genannten 6 und evtl. ein Kommandofahrzeug mit 2en.
Da kommen dann aber spekulativ viele Ungewissheiten dazu. Es wird von "Bahn" geschrieben: Jenachdem kann das durchaus ein Grund zur Alarmierung von mehreren Fahrzeugen gewesen sein. Diese müssen aber zum Zeitpunkt der Klärung noch nicht vor Ort gewesen sein. Da kommen dann durchaus 5-10 Fahrzeuge in Betracht. Wird bspw. eine freiwillige Feuerwehr alarmiert und aus ihrer Sicht läuft es so ungünstig dass 30 Mann auf der Matte stehen, rollen entsprechend viele Fahrzeuge los.
Das Feuer wurde unter Umständen länger gesucht, der Einsatzleiter musste Sichergehen, dass ihr Lagerfeuer wirklich der Auslöser der Alarmierung war. Erfahrungsgemäß vergeht da einiges an Zeit. Ich würde daher nicht nur mit 15min, sondern eher mal 30 oder gar 45min zu Grunde legen.
Da wären wir dann bei einem HLF mit 6 Leuten schon bei (gerundet) 7*15*2, also ca. 200€. Mit weniger würde ich nicht rechnen.
Hallo und vielen Dank für die Antwort!
So wie beschrieben scheint es wohl gewesen zu sein. Es war eine ganze Löschgruppe ausgerückt:
Als ein LKW und ein PKW mit mindestens 7 Mann. Hoffentlich bleibt es bezahlbar Ich denke es war ein Anwohner der mich ärgern wollte. Das Grundstück ist so gut einsehbar das da keiner sagen kann es brennt an der Bahn wenn 50 Meter (gemessen!) entfernt ein Lagerfeuer brennt. Ist auch eine kreative Art und Weise jemanden eins auszuwischen
Das Bild ist viel zu klein, als dass man da was erkennen könnte. Eine Löschgruppe dürfte jedoch, wie mein kurzes Exempel oben zeigt, im Rahmen liegen.
Brandrauch (in erster Linie natürlich dessen Geruch) verteilt sich über die wildesten Wege. Da sind 50m u.U. keine Distanz. Ich kenne die Situation nicht, es könnte z.B. auch der Zugfahrer gewesen sein, der gerade mit 120km/h dort vorbeifuhr, kurz ein Flackern wahrnahm und Sekunden später den Duft durch die Klimaanlage bekam. Man weiß es nicht. Insofern: Akzeptieren und zahlen, wenn das Lagerfeuer unberechtigt entzündet wurde.ZitatDas Grundstück ist so gut einsehbar das da keiner sagen kann es brennt an der Bahn wenn 50 Meter (gemessen!) entfernt ein Lagerfeuer brennt. :
P.s. Beim nächsten Lagerfeuer sollte man mindestens eine Feuerschale nutzen und sich vorher kundig machen, ob die bei euch erlaubt sind.
ZitatMan weiß es nicht. Insofern: Akzeptieren und zahlen, wenn das Lagerfeuer unberechtigt entzündet wurde. :
Werde ich machen, ich war ja dumm genug Hoffentlich bleibt es bei max. 300 Euro ansonsten bin ich zahlungsunfähig und muss noch in den Bau...
Zitat:es könnte z.B. auch der Zugfahrer gewesen sein, der gerade mit 120km/h dort vorbeifuhr
Das halte ich auch für nicht fernliegend...
ZitatIch kenne die Situation nicht, es könnte z.B. auch der Zugfahrer gewesen sein, der gerade mit 120km/h dort vorbeifuhr, kurz ein Flackern wahrnahm und Sekunden später den Duft durch die Klimaanlage bekam. Man weiß es nicht :
Zitat:Zitat:es könnte z.B. auch der Zugfahrer gewesen sein, der gerade mit 120km/h dort vorbeifuhr
Das halte ich auch für nicht fernliegend...
Speziell nachdem der Kreis Siegburg/Bonn durch diesen ausgetreten Böschungsbrand im letzten Sommer extrem sensibilisiert ist. Seinerzeit ging ja gleichsam eine halbe Straße bzw die anliegenden Häuser in Rauch auf und es wurde ein hoher Sachschaden angerichtet. Dann gab es noch einen weiteren Vorfall (wieder ein Brand nahe der Bahnstrecke) ganz in der Nähe, der als vermutete Brandstiftung ungelöst blieb, wenn ich das recht in Erinnerung habe.
In so fern könnte die Meldung eines möglichen ******* (??? - das ausgeexxte Wort ist B r a n d e s!) in der Nähe der Bahntrasse tatsächlich einiges an Aktivität auslösen.
-- Editiert von fb367463-2 am 13.06.2019 02:17
So ist es. Brände an Bahnstrecken sind auch nicht ungewöhnlich. Bremsende Züge reißen quasi immer Funken. Insofern handelt es sich hier dann wohl um einen dummen Zufall.
Die Frage ist tatsächlich eher: War das Feuer in der Form erlaubt oder nicht. grundsätzlich wäre auch denkbar, dass die Kosten nicht umgelegt werden können, dass es sich um eine Fehlalarmierung handelte. Beispiel: Sie hätten einfach gegrillt. Dabei entstehen auch Rauch und Feuer. Verboten ist es (in der Regel) nicht. Aber das ist ohne die genaue Situation zu kennen schon schwer zu beurteilen.
Ich hab mal was gegoogelt und komme eigentlich zur Erkenntnis, dass die Stadt auf den Kosten sitzen bleiben wird.
Ich zitiere mal die Stadt Bonn selbst:
Zitat:Lagerfeuer
Das Feuermachen im eigenen Garten ist nicht grundsätzlich verboten. Es darf jedoch niemand gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Das Verbrennen von Abfällen gleich welcher Art ist verboten. Verbrannt werden darf stückiges, naturbelassenes Holz.
Näheres regelt § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
Quelle: https://www.bonn.de/vv/produkte/grillen-im-freien.php
Ich würde abwarten, ob überhaupt etwas kommt und dann gegebenenfalls Einspruch dagegen einlegen.
-- Editiert von spatenklopper am 13.06.2019 13:09
Da steht aber nicht, dass das genehmigungsfrei ist. Außerdem hat das nichts mit der Rechnung der Feuerwehr zu tun. Es werden nicht nur Rechnungen für rechtswidriges Verhalten gestellt, sondern auch für rechtgemäßes Verhalten, Verschulden spielt keine Rolle.
wirdwerden
Doch, hast du, das hast du doch selbst geschrieben:Zitatund Abfall habe ich auch nicht verbrannt. :
Zitat....einen kleinen Haufen trockenes Reisig und einige Äste angezündet :
Zitat:Doch, hast du, das hast du doch selbst geschrieben:Zitatund Abfall habe ich auch nicht verbrannt. :Zitat....einen kleinen Haufen trockenes Reisig und einige Äste angezündet :
Das sind aber keine Abfälle, sondern genau das, was verfeuert werden darf.
Die Definition von stückiges, naturbelassenes Holz lässt sich in der BImSchV finden, die da lautet:
Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in
Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen.
Naturbelassenes Holz ist Holz, das ausschließlich mechanischer Bearbeitung ausgesetzt war und bei
seiner Verwendung nicht mehr als nur unerheblich mit Schadstoffen kontaminiert wurde.
Grob gesagt darfst Du durchaus deinen Massivholz Esstisch zum Lagerfeuer umfunktionieren.
-- Editiert von spatenklopper am 13.06.2019 15:09
ZitatDa steht aber nicht, dass das genehmigungsfrei ist. Außerdem hat das nichts mit der Rechnung der Feuerwehr zu tun. Es werden nicht nur Rechnungen für rechtswidriges Verhalten gestellt, sondern auch für rechtgemäßes Verhalten, Verschulden spielt keine Rolle. :
wirdwerden
Schade es geht wohl darum: "Die Gemeinden können durch ordnungsbehördliche Verordnung die näheren Einzelheiten bestimmen, soweit sie für die Überwachung der Einhaltung zuständig sind. Zu diesen Einzelheiten gehört insbesondere die Regelung einer Anzeigepflicht vor der Durchführung."
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3620&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=381712
Wirklich nicht ganz normal! Am einfachsten wäre doch: Feuer machen solange es nicht gefährdet und stört ok. So wie es der Mensch vor Millionen Jahren mal gelernt hat
Die Verhältnismässigkeit ist auch in keinster Weise gewahrt. Wenn ein PKW im Halteverbot steht selbst wenn er andere behindert wird nicht abgeschleppt und es kostet 10 Euro. Qualmt es hingegen mal kommt direkt die Feuerwehr...
Werde auf jeden Fall berichtet wie es weitergeht.
Würde sich ein Anwalt in diesem Falle lohnen?
Naja, die Sache ist ja erst mal sonnenklar.... Man hat die "Täterin" direkt neben dem Corpus Delicti angetroffen
Ein Anwalt kostet Geld, auch mit Rechtsschutzversicherung würde ich mir diese für wirklich wichtige Dinge aufsparen. Warten Sie erstmal ab, wie es läuft, machen Sie erstmal keine weiteren Aussagen. .. Auf der anderen Seite beteiligen sich hier ja einige mit diesem Thema jetzt, da bekommen Sie einige Paragraphen und Hinweise an die Hand, die sie gegebenenfalls auch selbst anbringen können. Aber ich glaube, ein Anwalt wäre übertrieben und kostet wie gesagt nur Geld.
Doch, das ist sie! Zumindest was den Einsatz der Feuerwehr bei unbekanntem Feuerschein oder Rauchaufkommen ist.ZitatDie Verhältnismässigkeit ist auch in keinster Weise gewahrt. :
Unabhängig ob es jetzt ein Schad- oder Nutzfeuer ist. Einzig das in Rechnung stellen eines erlaubten Nutzfeuers entzieht sich entsprechend der Verhältnismäßigkeit.
So ist es ja im Grunde auch heute noch. Ich darf z.B. auf meinem Grundstück einen Grill anzünden. Einfach so, ohne dass es verboten wäre, wenn es nicht über Gebühr andere beeinträchtigt.ZitatWirklich nicht ganz normal! Am einfachsten wäre doch: Feuer machen solange es nicht gefährdet und stört ok. So wie es der Mensch vor Millionen Jahren mal gelernt hat :
eher 25€, aber ich verstehe die Intention. Problem ist halt, dass der "Behinderte" in dem fall einfach die Straße wechseln kann. Derjenige dessen Haus gerade abbrennt, tut sich da etwas schwerer mit derartigen Lösungen.Zitatselbst wenn er andere behindert wird nicht abgeschleppt und es kostet 10 Euro. :
Ja wann sollen wir denn sonst kommen? Erst wenn man die brennenden Kinder schreien hört? Seien sie doch lieber froh, dass es in Ihrer Gegend noch Menschen gibt, welche sich sorgen machen und mit wachen Augen durch die Welt gehen.ZitatQualmt es hingegen mal kommt direkt die Feuerwehr... :
Sehe ich, zum derzeitigen Zeitpunkt, ähnlich. Abwarten ob und wenn ja was da kommt und dann überlegen. Man hat immer noch genug Zeit.ZitatAber ich glaube, ein Anwalt wäre übertrieben und kostet wie gesagt nur Geld. :
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