Feuerwehr kommt wegen Lagerfeuer

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)
Feuerwehr kommt wegen Lagerfeuer

Hallo,
ich (Bonn, NRW) habe am Samstag auf einem Gartengrundstück einen kleinen Haufen trockenes Reisig und einige Äste angezündet. Von der Fläche wie ein Lagerfeuer. Das Grundstück ist ein Hang der von allen Seiten sehr gut einsehbar ist. Ich stand neben dem Feuer und hatte 2 300l Regentonnen als Löschmittel. Zu beginn hat es etwas gequalmt da es nachmittags geregnet hatte. Das Reisig und Holz waren aber seit 1 Jahr durchgetrocknet.



Nach 20 Minuten kam der Einsatzleiter der Feuerwehr mit einem PKW und sagte "ein Brand an der Straßenbahn ist gemeldet worden. Haben sie eine Genehmigung Abfälle zu verbrennen?". Kurze Zeit später kam noch ein Feuerwehrmann. Das Feuerwehrauto war irgendwo in der Nähe geparkt. Beide guckten sich den runtergebrannten Haufen an und forderten mich zum löschen der Glut auf. Der Einsatzleiter notierte meine Personalien und meinte ich bekäme von der Stadt Post mit Rechnung im 3-4 stelligen Bereich für den Feuerwehreinsatz.
Ich habe zu der Sache gar nichts gesagt und die Glut mit Wasser gelöscht.

Ich denke da hat jemand die Feuerwehr ohne erkennbaren Notfall gerufen. Die Bahnschienen sind vom Grundstück 100m entfernt und für jeden, der den Feuerschein gesehen haben will müsste mich daneben stehen gesehen haben.

Was mein ihr was für Kosten auf mich zukommen und kann ich dagegen Einspruch erheben? Vorallem finde ich komisch das der Einsatzleiter vom Auto über Funk irgendjemand mitgeteilt hat das auf dem Grundstück Abfall verbrannt wurde. Das konnte er doch gar nicht sehen und Abfall habe ich auch nicht verbrannt.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

-- Editiert von PetraBor am 11.06.2019 12:05

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20 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Mit Strafrecht hat das nichts zu tun, eher mit Verwaltungsrecht. Ob das ausrücken der zwei Feuerwehrleute in dem Kontext angemessen war, können wir von hier aus natürlich nicht beurteilen. Wahrscheinlich schon.

4stellig werden die Kosten nicht werden bei 2 Mann und 1 Fahrzeug. Untere Hälfte 3stelliger Bereich. Richtet sich nach der entsprechenden Gebührenordnung für Bonn.

https://www.bonn.de/downloads/ortsrecht/recht/37-1_Satzung_Kostenersatz_Feuerwehr.pdf

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#2
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):


4stellig werden die Kosten nicht werden bei 2 Mann und 1 Fahrzeug. Untere Hälfte 3stelliger Bereich. Richtet sich nach der entsprechenden Gebührenordnung für Bonn.

https://www.bonn.de/downloads/ortsrecht/recht/37-1_Satzung_Kostenersatz_Feuerwehr.pdf


Danke für die Antwort! Es waren 2 Fahrzeuge. Ein PKW mit dem Einsatzleiter und irgendwo parkte wohl ein grösseres Feuerwehrauto aus dem der Feuerwehrmann kam... Also doch 4 stellig?

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3556 Beiträge, 563x hilfreich)

Ist das abbrennen von Reisig auf Privatgrundstücken bei euch erlaubt? Wenn nein, ist eine Rechnung korrekt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
bei 2 Mann

Das war nur der Erkundungstrupp. Der Rest hat wohl auf der Aufstellfläche gewartet...



Zitat (von PetraBor):
kann ich dagegen Einspruch erheben?

Klar. Ist nur die Frage, ob das sinn voll wäre.



Zitat (von PetraBor):
und für jeden, der den Feuerschein gesehen haben will müsste mich daneben stehen gesehen haben.

Eventuell hat man auch nur den Rauch gesehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Also doch 4 stellig?


Auch bei 2 Fahrzeugen (1x Einsatzleitfahrzeug, 1x TLF) komme ich bei zwei Personen, einer davon Einsatzleiter, auf maximal 250 € bei einer Einsatzzeit von einer Stunde. Und mehr wird es ja wohl nicht gewesen sein.

Der Hinweis von Harry ist aber auch nicht unberechtigt. Wenn auch ein TLF vor Ort war, war da auch sicher noch mehr Personal als nur 1 weiterer Feuerwehrmann. Ich habe ihnen die "Preisliste" ja oben verlinkt. Da können sie etliche Rechenbeispiele durchgehen. Um auf 4stellig zu kommen, müsste einiges mehr an Personal als nur 2 ausgerückt sein, oder der Einsatz deutlich länger als eine Stunde gedauert haben.

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#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
https://www.bonn.de/downloads/ortsrecht/recht/37-1_Satzung_Kostenersatz_Feuerwehr.pdf
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Um auf 4stellig zu kommen, müsste einiges mehr an Personal als nur 2 ausgerückt sein, oder der Einsatz deutlich länger als eine Stunde gedauert haben.


Das ist soweit korrekt und durchaus im Rahmen des möglichen. Grundsätzlich sind natürlich mehrere Szenarien vorstellbar. Realistisch betrachtet wird jedoch kein TLF mit Zwei Mann ausgerückt sein, sondern mindestens ein HLF mit 6 Feuerwehrlern.

Vielleicht kann ich da abseits der rechtlichen Frage mal etwas aufklären:
Es kommt in erster Linie auf das gemeldete Schadenereignis an. Dies ist maßgeblich dafür, wen der Leitstellendisponent so alles auf die Straße schickt.
"Ideal" wäre hie ein bestätigtes kleines Buschfeuer in einer wenig gefährdeten Gegend (also zB freies Graßland, keine Trockenheit, gerade am Regnen). Wenn dann noch zufällig das HLF gerade in einem anderen Einsatz gebunden war, dann könnte initial lediglich ein TLF mit einer 2er Besatzung geschickt worden sein. Das wäre aber schon eine sehr ungewöhnliche Ausnahme und auch ein Zufall.

Setzt man mal die Realitätsbrille auf, wird die Meldung irgendwas in Richtung Unbekannter Rauch oder Feuerschein gewesen sein. Da bewegen wir uns schon in Richtung HLF mit oben genannten 6 und evtl. ein Kommandofahrzeug mit 2en.

Da kommen dann aber spekulativ viele Ungewissheiten dazu. Es wird von "Bahn" geschrieben: Jenachdem kann das durchaus ein Grund zur Alarmierung von mehreren Fahrzeugen gewesen sein. Diese müssen aber zum Zeitpunkt der Klärung noch nicht vor Ort gewesen sein. Da kommen dann durchaus 5-10 Fahrzeuge in Betracht. Wird bspw. eine freiwillige Feuerwehr alarmiert und aus ihrer Sicht läuft es so ungünstig dass 30 Mann auf der Matte stehen, rollen entsprechend viele Fahrzeuge los.

Das Feuer wurde unter Umständen länger gesucht, der Einsatzleiter musste Sichergehen, dass ihr Lagerfeuer wirklich der Auslöser der Alarmierung war. Erfahrungsgemäß vergeht da einiges an Zeit. Ich würde daher nicht nur mit 15min, sondern eher mal 30 oder gar 45min zu Grunde legen.

Da wären wir dann bei einem HLF mit 6 Leuten schon bei (gerundet) 7*15*2, also ca. 200€. Mit weniger würde ich nicht rechnen.

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#7
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort!
So wie beschrieben scheint es wohl gewesen zu sein. Es war eine ganze Löschgruppe ausgerückt:



Als ein LKW und ein PKW mit mindestens 7 Mann. Hoffentlich bleibt es bezahlbar :( Ich denke es war ein Anwohner der mich ärgern wollte. Das Grundstück ist so gut einsehbar das da keiner sagen kann es brennt an der Bahn wenn 50 Meter (gemessen!) entfernt ein Lagerfeuer brennt. Ist auch eine kreative Art und Weise jemanden eins auszuwischen :(

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Das Bild ist viel zu klein, als dass man da was erkennen könnte. Eine Löschgruppe dürfte jedoch, wie mein kurzes Exempel oben zeigt, im Rahmen liegen.

Zitat (von PetraBor):
Das Grundstück ist so gut einsehbar das da keiner sagen kann es brennt an der Bahn wenn 50 Meter (gemessen!) entfernt ein Lagerfeuer brennt.
Brandrauch (in erster Linie natürlich dessen Geruch) verteilt sich über die wildesten Wege. Da sind 50m u.U. keine Distanz. Ich kenne die Situation nicht, es könnte z.B. auch der Zugfahrer gewesen sein, der gerade mit 120km/h dort vorbeifuhr, kurz ein Flackern wahrnahm und Sekunden später den Duft durch die Klimaanlage bekam. Man weiß es nicht. Insofern: Akzeptieren und zahlen, wenn das Lagerfeuer unberechtigt entzündet wurde.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

P.s. Beim nächsten Lagerfeuer sollte man mindestens eine Feuerschale nutzen und sich vorher kundig machen, ob die bei euch erlaubt sind.

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#10
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Man weiß es nicht. Insofern: Akzeptieren und zahlen, wenn das Lagerfeuer unberechtigt entzündet wurde.


Werde ich machen, ich war ja dumm genug :sad: Hoffentlich bleibt es bei max. 300 Euro ansonsten bin ich zahlungsunfähig und muss noch in den Bau...

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
es könnte z.B. auch der Zugfahrer gewesen sein, der gerade mit 120km/h dort vorbeifuhr


Das halte ich auch für nicht fernliegend...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Ich kenne die Situation nicht, es könnte z.B. auch der Zugfahrer gewesen sein, der gerade mit 120km/h dort vorbeifuhr, kurz ein Flackern wahrnahm und Sekunden später den Duft durch die Klimaanlage bekam. Man weiß es nicht

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
es könnte z.B. auch der Zugfahrer gewesen sein, der gerade mit 120km/h dort vorbeifuhr


Das halte ich auch für nicht fernliegend...



Speziell nachdem der Kreis Siegburg/Bonn durch diesen ausgetreten Böschungsbrand im letzten Sommer extrem sensibilisiert ist. Seinerzeit ging ja gleichsam eine halbe Straße bzw die anliegenden Häuser in Rauch auf und es wurde ein hoher Sachschaden angerichtet. Dann gab es noch einen weiteren Vorfall (wieder ein Brand nahe der Bahnstrecke) ganz in der Nähe, der als vermutete Brandstiftung ungelöst blieb, wenn ich das recht in Erinnerung habe.

In so fern könnte die Meldung eines möglichen ******* (??? - das ausgeexxte Wort ist B r a n d e s!) in der Nähe der Bahntrasse tatsächlich einiges an Aktivität auslösen.

-- Editiert von fb367463-2 am 13.06.2019 02:17

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

So ist es. Brände an Bahnstrecken sind auch nicht ungewöhnlich. Bremsende Züge reißen quasi immer Funken. Insofern handelt es sich hier dann wohl um einen dummen Zufall.

Die Frage ist tatsächlich eher: War das Feuer in der Form erlaubt oder nicht. grundsätzlich wäre auch denkbar, dass die Kosten nicht umgelegt werden können, dass es sich um eine Fehlalarmierung handelte. Beispiel: Sie hätten einfach gegrillt. Dabei entstehen auch Rauch und Feuer. Verboten ist es (in der Regel) nicht. Aber das ist ohne die genaue Situation zu kennen schon schwer zu beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich hab mal was gegoogelt und komme eigentlich zur Erkenntnis, dass die Stadt auf den Kosten sitzen bleiben wird.

Ich zitiere mal die Stadt Bonn selbst:

Zitat:
Lagerfeuer

Das Feuermachen im eigenen Garten ist nicht grundsätzlich verboten. Es darf jedoch niemand gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Das Verbrennen von Abfällen gleich welcher Art ist verboten. Verbrannt werden darf stückiges, naturbelassenes Holz.
Näheres regelt § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)


Quelle: https://www.bonn.de/vv/produkte/grillen-im-freien.php

Ich würde abwarten, ob überhaupt etwas kommt und dann gegebenenfalls Einspruch dagegen einlegen.

-- Editiert von spatenklopper am 13.06.2019 13:09

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Da steht aber nicht, dass das genehmigungsfrei ist. Außerdem hat das nichts mit der Rechnung der Feuerwehr zu tun. Es werden nicht nur Rechnungen für rechtswidriges Verhalten gestellt, sondern auch für rechtgemäßes Verhalten, Verschulden spielt keine Rolle.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
und Abfall habe ich auch nicht verbrannt.
Doch, hast du, das hast du doch selbst geschrieben:
Zitat (von PetraBor):
....einen kleinen Haufen trockenes Reisig und einige Äste angezündet

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von PetraBor):
und Abfall habe ich auch nicht verbrannt.
Doch, hast du, das hast du doch selbst geschrieben:
Zitat (von PetraBor):
....einen kleinen Haufen trockenes Reisig und einige Äste angezündet


Das sind aber keine Abfälle, sondern genau das, was verfeuert werden darf.
Die Definition von stückiges, naturbelassenes Holz lässt sich in der BImSchV finden, die da lautet:

Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in
Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen.
Naturbelassenes Holz ist Holz, das ausschließlich mechanischer Bearbeitung ausgesetzt war und bei
seiner Verwendung nicht mehr als nur unerheblich mit Schadstoffen kontaminiert wurde.


Grob gesagt darfst Du durchaus deinen Massivholz Esstisch zum Lagerfeuer umfunktionieren.



-- Editiert von spatenklopper am 13.06.2019 15:09

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da steht aber nicht, dass das genehmigungsfrei ist. Außerdem hat das nichts mit der Rechnung der Feuerwehr zu tun. Es werden nicht nur Rechnungen für rechtswidriges Verhalten gestellt, sondern auch für rechtgemäßes Verhalten, Verschulden spielt keine Rolle.

wirdwerden


Schade es geht wohl darum: "Die Gemeinden können durch ordnungsbehördliche Verordnung die näheren Einzelheiten bestimmen, soweit sie für die Überwachung der Einhaltung zuständig sind. Zu diesen Einzelheiten gehört insbesondere die Regelung einer Anzeigepflicht vor der Durchführung."
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3620&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=381712

Wirklich nicht ganz normal! Am einfachsten wäre doch: Feuer machen solange es nicht gefährdet und stört ok. So wie es der Mensch vor Millionen Jahren mal gelernt hat :)

Die Verhältnismässigkeit ist auch in keinster Weise gewahrt. Wenn ein PKW im Halteverbot steht selbst wenn er andere behindert wird nicht abgeschleppt und es kostet 10 Euro. Qualmt es hingegen mal kommt direkt die Feuerwehr...
Werde auf jeden Fall berichtet wie es weitergeht.
Würde sich ein Anwalt in diesem Falle lohnen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Naja, die Sache ist ja erst mal sonnenklar.... Man hat die "Täterin" direkt neben dem Corpus Delicti angetroffen ;)

Ein Anwalt kostet Geld, auch mit Rechtsschutzversicherung würde ich mir diese für wirklich wichtige Dinge aufsparen. Warten Sie erstmal ab, wie es läuft, machen Sie erstmal keine weiteren Aussagen. .. Auf der anderen Seite beteiligen sich hier ja einige mit diesem Thema jetzt, da bekommen Sie einige Paragraphen und Hinweise an die Hand, die sie gegebenenfalls auch selbst anbringen können. Aber ich glaube, ein Anwalt wäre übertrieben und kostet wie gesagt nur Geld.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Die Verhältnismässigkeit ist auch in keinster Weise gewahrt.
Doch, das ist sie! Zumindest was den Einsatz der Feuerwehr bei unbekanntem Feuerschein oder Rauchaufkommen ist.
Unabhängig ob es jetzt ein Schad- oder Nutzfeuer ist. Einzig das in Rechnung stellen eines erlaubten Nutzfeuers entzieht sich entsprechend der Verhältnismäßigkeit.

Zitat (von PetraBor):
Wirklich nicht ganz normal! Am einfachsten wäre doch: Feuer machen solange es nicht gefährdet und stört ok. So wie es der Mensch vor Millionen Jahren mal gelernt hat
So ist es ja im Grunde auch heute noch. Ich darf z.B. auf meinem Grundstück einen Grill anzünden. Einfach so, ohne dass es verboten wäre, wenn es nicht über Gebühr andere beeinträchtigt.

Zitat (von PetraBor):
selbst wenn er andere behindert wird nicht abgeschleppt und es kostet 10 Euro.
eher 25€, aber ich verstehe die Intention. Problem ist halt, dass der "Behinderte" in dem fall einfach die Straße wechseln kann. Derjenige dessen Haus gerade abbrennt, tut sich da etwas schwerer mit derartigen Lösungen.

Zitat (von PetraBor):
Qualmt es hingegen mal kommt direkt die Feuerwehr...
Ja wann sollen wir denn sonst kommen? Erst wenn man die brennenden Kinder schreien hört? Seien sie doch lieber froh, dass es in Ihrer Gegend noch Menschen gibt, welche sich sorgen machen und mit wachen Augen durch die Welt gehen.

Zitat (von fb367463-2):
Aber ich glaube, ein Anwalt wäre übertrieben und kostet wie gesagt nur Geld.
Sehe ich, zum derzeitigen Zeitpunkt, ähnlich. Abwarten ob und wenn ja was da kommt und dann überlegen. Man hat immer noch genug Zeit.



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