Hallo liebe Forumsmitglieder,
folgende Situation: ich bin derzeit in einem Bachelor mit NC an Uni 1 eingeschrieben und möchte nun noch einen Master an einer anderen Uni 2 machen, aber gleichzeitig im Bachelor eingeschrieben bleiben. Uni 1, die Bacheloruni verbietet Doppeleinschreibungen, Uni 2 erlaubt idiese. Ich würde mich jetzt in Uni 2 einschreiben, das andere Studium mit angeben und Uni 1 einfach weiter eingeschrieben bleiben. Begehe ich dan Betrug gegenüber Uni 1? Ich habe ja nur die Änderung nicht mitgeteilt?
Doppel-Immatrikulation Konsequenzen
11. Juni 2019
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Frage vom 11. Juni 2019 | 17:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppel-Immatrikulation Konsequenzen
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#1
Antwort vom 12. Juni 2019 | 14:21
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
In welchem Bundesland liegt Uni 1?
#2
Antwort vom 12. Juni 2019 | 15:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Die alte Uni in Bremen (Doppelimmatrikulation verstösst gegen Hochschulrecht) und die neue Uni für den Master in BayernZitatIn welchem Bundesland liegt Uni 1? :
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#3
Antwort vom 13. Juni 2019 | 16:46
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
In den Hochschulgesetzen der Bundesländer und Ihre Aussagen zur Doppelimmatrikulation (Ausschnitt):
Zitat:Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG (BAYERN)
BayHSchG „Die Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht."
§ 34 Abs. 1 BremHG (BREMEN)
(1) Die Immatrikulation erfolgt durch die Eintragung in die Immatrikulationsliste der Hochschule für einen Studiengang. Für einen weiteren Studiengang kann nur immatrikuliert werden, wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist und dadurch andere Bewerber und Bewerberinnen nicht vom Studium ausgeschlossen werden. Im Rahmen von Hochschulkooperationen können Studierende auch an mehreren Hochschulen immatrikuliert sein; dies wird in der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesen.
Na ja, das bringt dir ja auch nichts, du willst ja nicht wissen warum, sondern ob und was passiert, wenn du auffällst: Kann ich nicht sagen!
-- Editiert von HeHe am 13.06.2019 16:57
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