Hallo,
meine Verlobte und ich wohnen zur Miete in einem alten Haus.
Unsere Nachbarin (angeblich fusskrank, komischerweise aber nur wenn sie meint, jemand hört oder sieht sie - sonst kann sie hüpfen wie ein junges Reh) hat ihre Toilette auf dem gemeinsam genutzten Flur.
Die Nachbarin raucht gerne und relativ viel, auch gerne auf ihrer Toilette - man riecht es und hört es [dank alter (Druckspüler-) Technik.] Öfter mal zündet die ihre Glimmstängel auch schon in der Wohnung/Wohnungstür an und verpestet den Flur auf dem Weg zum WC.
Die "Dame" lüftet ihr Klo/Raucherkabuff, welches durchaus auch über ein Fenster verfügt, gerne über den Flur.
Nun die Frage(n):
Ist das rechtens? Und wenn nicht, wie kann man hier vorgehen?
Laut Vermieter hat sie schon eine Male gegen eingeleitete Räumungsklagen gewonnen (Sozialklausel oder sowas...?)
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten/Tipps...
Nachbar lüftet über den Flur
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIst das rechtens? :
Ich lese nichts, wo was unrechtens geschildert wurde.
,ZitatDie Nachbarin raucht gerne und relativ viel, auch gerne auf ihrer Toilette - man riecht es und hört es [dank alter (Druckspüler-) Technik.] :
In ihrere Mietsache kann die Mieterin rauchen so viel sie will.
Wie man das rauchen über die Druckspüler-Technik hören können soll, würde mich aber mal interessieren.
Zitat:ZitatIst das rechtens? :
Ich lese nichts, wo was unrechtens geschildert wurde.
Gemeint war das Lüften des verrauchten Klos über den Flur.
,ZitatDie Nachbarin raucht gerne und relativ viel, auch gerne auf ihrer Toilette - man riecht es und hört es [dank alter (Druckspüler-) Technik.] :
In ihrere Mietsache kann die Mieterin rauchen so viel sie will.
Und das ist ja meine Frage. Man findet diesbezüglich ja nichts im Netz: wenn das Klo als Raucherkabine genutzt wird, sich aber auf dem Flur befindet und dadurch eine Geruchsbelästigung darstellt: kann man da was machen?
ZitatWie man das rauchen über die Druckspüler-Technik hören können soll, würde mich aber mal interessieren. :
Sie spült ihre Kippen grundsätzlich im Klo herunter.
-- Editiert von go517326-11 am 12.06.2019 05:09
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Also zunächst muss man sich fragen, was das kleinere / größere Übel wäre...
- Die Nachbarin entlüftet das Klo über ein wahrscheinlich relativ kleines Fenster
- Die nachbarin macht die Klotür auf und der Lüftungseffekt ist größer
... ändert natürlich erstmal nichts an der grundsätzöichen Geruchsbelästigung. Die wäre m.E. aber höher, wenn sie eben nur das Klo-Fenster zum Lüften nehmen würde.
Wie ist der Flur denn belüftet? Kann man dort wiederum ein Fenster öffnen?
Für mich sieht die Lage so aus:
Klo gehört - auch wenn es ein Etagenklo ist - zu der Wohnung der Nachbarin. Und in dieser kann sie rauchen. Evtl. stehen ihr auch Anteile am Flur zu?
Gemeinsamer Flur, damit ist wohl gemeinsames Treppenhaus gemeint, oder wie? Oder kommt die Nachbarin in Eure Wohnung, um ihr Klo zu beutzen?
wirdwerden
Ja. Das ist höchstens unangenehm.ZitatIst das rechtens? :
Hoppla... Richtig, gemeint ist das Treppenhaus ♂
ZitatEvtl. stehen ihr auch Anteile am Flur zu? :
Am Treppenhaus in jedem Fall - die Frage ist halt in wie weit man da auch drüber lüften darf / muss.
Wenn die Gerüche dann schneller weg sind, dürfte das wohl die bessere Alternative sein.
Die Frau wird doch zwangsläufig auch durch das Öffnen der Toilettentür lüften, schließlich wird sie nach dem klogang ja auch irgendwann mal raus wollen. .
Steht denn in der Hausordnung explizit, dass Rauchen im Treppenhaus untersagt ist?
Es gibt eine Entscheidung des LG Düsseldorf als Berufungsinstanz. In dem Fall hatte ein Kettenraucher auch über das Treppenhaus letztlich entlüftet. Das Amtsgericht hat dem Vermieter rechtgegeben, das LG war anderer Ansicht. Lüftung durchs Treppenhaus zulässig. Selbst wenn ein Rauchverbot für das Treppenhaus besteht, dann heisst das doch noch nicht, dass da eben nicht eine Entlüftung von was für Düften auf immer erfolgen darf.
wirdwerden
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