Nachbar lüftet über den Flur

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517326-11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar lüftet über den Flur

Hallo,

meine Verlobte und ich wohnen zur Miete in einem alten Haus.

Unsere Nachbarin (angeblich fusskrank, komischerweise aber nur wenn sie meint, jemand hört oder sieht sie - sonst kann sie hüpfen wie ein junges Reh) hat ihre Toilette auf dem gemeinsam genutzten Flur.

Die Nachbarin raucht gerne und relativ viel, auch gerne auf ihrer Toilette - man riecht es und hört es [dank alter (Druckspüler-) Technik.] Öfter mal zündet die ihre Glimmstängel auch schon in der Wohnung/Wohnungstür an und verpestet den Flur auf dem Weg zum WC.

Die "Dame" lüftet ihr Klo/Raucherkabuff, welches durchaus auch über ein Fenster verfügt, gerne über den Flur.

Nun die Frage(n):
Ist das rechtens? Und wenn nicht, wie kann man hier vorgehen?
Laut Vermieter hat sie schon eine Male gegen eingeleitete Räumungsklagen gewonnen (Sozialklausel oder sowas...?)

Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten/Tipps...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von go517326-11):
Ist das rechtens?

Ich lese nichts, wo was unrechtens geschildert wurde.



Zitat (von go517326-11):
Die Nachbarin raucht gerne und relativ viel, auch gerne auf ihrer Toilette - man riecht es und hört es [dank alter (Druckspüler-) Technik.]
,
In ihrere Mietsache kann die Mieterin rauchen so viel sie will.
Wie man das rauchen über die Druckspüler-Technik hören können soll, würde mich aber mal interessieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go517326-11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go517326-11):
Ist das rechtens?
Ich lese nichts, wo was unrechtens geschildert wurde.


Gemeint war das Lüften des verrauchten Klos über den Flur.

Zitat (von go517326-11):
Die Nachbarin raucht gerne und relativ viel, auch gerne auf ihrer Toilette - man riecht es und hört es [dank alter (Druckspüler-) Technik.]
,
In ihrere Mietsache kann die Mieterin rauchen so viel sie will.


Und das ist ja meine Frage. Man findet diesbezüglich ja nichts im Netz: wenn das Klo als Raucherkabine genutzt wird, sich aber auf dem Flur befindet und dadurch eine Geruchsbelästigung darstellt: kann man da was machen?

Zitat (von Harry van Sell):
Wie man das rauchen über die Druckspüler-Technik hören können soll, würde mich aber mal interessieren.


Sie spült ihre Kippen grundsätzlich im Klo herunter.


-- Editiert von go517326-11 am 12.06.2019 05:09

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7130 Beiträge, 1492x hilfreich)

Also zunächst muss man sich fragen, was das kleinere / größere Übel wäre...
- Die Nachbarin entlüftet das Klo über ein wahrscheinlich relativ kleines Fenster
- Die nachbarin macht die Klotür auf und der Lüftungseffekt ist größer

... ändert natürlich erstmal nichts an der grundsätzöichen Geruchsbelästigung. Die wäre m.E. aber höher, wenn sie eben nur das Klo-Fenster zum Lüften nehmen würde.

Wie ist der Flur denn belüftet? Kann man dort wiederum ein Fenster öffnen?

Für mich sieht die Lage so aus:
Klo gehört - auch wenn es ein Etagenklo ist - zu der Wohnung der Nachbarin. Und in dieser kann sie rauchen. Evtl. stehen ihr auch Anteile am Flur zu?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Gemeinsamer Flur, damit ist wohl gemeinsames Treppenhaus gemeint, oder wie? Oder kommt die Nachbarin in Eure Wohnung, um ihr Klo zu beutzen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go517326-11):
Ist das rechtens?
Ja. Das ist höchstens unangenehm.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
go517326-11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hoppla... Richtig, gemeint ist das Treppenhaus ‍♂

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Evtl. stehen ihr auch Anteile am Flur zu?

Am Treppenhaus ‍in jedem Fall - die Frage ist halt in wie weit man da auch drüber lüften darf / muss.

Wenn die Gerüche dann schneller weg sind, dürfte das wohl die bessere Alternative sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Die Frau wird doch zwangsläufig auch durch das Öffnen der Toilettentür lüften, schließlich wird sie nach dem klogang ja auch irgendwann mal raus wollen. .

Steht denn in der Hausordnung explizit, dass Rauchen im Treppenhaus untersagt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es gibt eine Entscheidung des LG Düsseldorf als Berufungsinstanz. In dem Fall hatte ein Kettenraucher auch über das Treppenhaus letztlich entlüftet. Das Amtsgericht hat dem Vermieter rechtgegeben, das LG war anderer Ansicht. Lüftung durchs Treppenhaus zulässig. Selbst wenn ein Rauchverbot für das Treppenhaus besteht, dann heisst das doch noch nicht, dass da eben nicht eine Entlüftung von was für Düften auf immer erfolgen darf.

wirdwerden

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