Hallo,
meine Frage ist:
Ich habe einen neuen Kollegen eingestellt. Er hat aber nach der Erstunterweisung nie wieder den Arbeitsplatz besetzt.
Ich forderte ihn auf, die Ausrüstung für die Arbeit und das nagelneue Handy mit Karte zurück zugeben.
Habe dann jedoch nie wieder Möglichkeit der Kontaktaufnahme mehr. Zu Hause keine Reaktion auf klingeln. Irgendwann habe ich Aufforderungen in den Briefkasten gesteckt. Keine Reaktion.
Als mir seine Frau mehr oder weniger ausversehen die Tür öffnete, erzählte sie mir, sie hat ihn vor die Tür gesetzt..und keinen Kontakt mehr....
Ist eine Anzeige
bei der Polizei sinnvoll? Oder was kann ich noch machen?
Rückgabe vom Betriebseigentum, ( Handy)
12. Juni 2019
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Frage vom 12. Juni 2019 | 08:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe vom Betriebseigentum, ( Handy)
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#1
Antwort vom 12. Juni 2019 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatIst eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll? :
Das weis man immer erst hinterher. Falls die Staatsanwalt tätig wird, könnte das jedoch zur gesteigerten Rückgabeaktiviät beim Ex-Mitarbeiter führen.
ZitatOder was kann ich noch machen? :
Man könnte direkt auf Rückgabe klagen.
Man könnte die Rückgabe aber auch erst mal gerichtsfest einfordern, dann könnte man die Kosten für Anwalt / Gerichtsverfahren dem Ex-Mitarbeiter auferlegen.
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