Rückgabe vom Betriebseigentum, ( Handy)

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Udi0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe vom Betriebseigentum, ( Handy)

Hallo,
meine Frage ist:
Ich habe einen neuen Kollegen eingestellt. Er hat aber nach der Erstunterweisung nie wieder den Arbeitsplatz besetzt.
Ich forderte ihn auf, die Ausrüstung für die Arbeit und das nagelneue Handy mit Karte zurück zugeben.
Habe dann jedoch nie wieder Möglichkeit der Kontaktaufnahme mehr. Zu Hause keine Reaktion auf klingeln. Irgendwann habe ich Aufforderungen in den Briefkasten gesteckt. Keine Reaktion.
Als mir seine Frau mehr oder weniger ausversehen die Tür öffnete, erzählte sie mir, sie hat ihn vor die Tür gesetzt..und keinen Kontakt mehr....
Ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll? Oder was kann ich noch machen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Udi0):
Ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?

Das weis man immer erst hinterher. Falls die Staatsanwalt tätig wird, könnte das jedoch zur gesteigerten Rückgabeaktiviät beim Ex-Mitarbeiter führen.



Zitat (von Udi0):
Oder was kann ich noch machen?

Man könnte direkt auf Rückgabe klagen.

Man könnte die Rückgabe aber auch erst mal gerichtsfest einfordern, dann könnte man die Kosten für Anwalt / Gerichtsverfahren dem Ex-Mitarbeiter auferlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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