Bereicherung durch Abhebungen bei Großvater durch Freundin

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517343-22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereicherung durch Abhebungen bei Großvater durch Freundin

Hallo Forumsgemeinde,

nach einiger Recherche im Forum habe ich mich mal entschlossen diesem Thema einen eigenen Beitrag zu geben, weil ich nicht ganz die Fallkonstellation gefunden habe.

Mein Großvater (82, bis vor kurzem noch fit und munter) lernte vor einigen Jahren eine weit jüngere Frau in der Gartenkollonnie kennen. Nun setzt bei ihm Demenz ein, sodass ihm durch uns eine betreute Wohnung gesucht wurde und durch seine Tochter die online-Kontoführung übernommen wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass mehrmals monatlich horrende Summen abgehoben wurden. Laut eigenen Aussagen hat er einzig und allein der Freundin sein Portmonnaie mitgegeben um Bargeld zu holen oder Einkäufe zu erledigen. Konfrontiert mit den Kontoauszügen sagte er "Was, so viel Geld soll ich ihr gegeben haben?" Mehr helfende Aussagen stehen leider nicht zur Verfügung. Auf Grund der Demenz sind seine aktuellen Aussagen nur noch schwach belastbar.

Interessante Anekdote:
Beim Kennenlernen in der Gartenanlage hat sie meinem Großvater erzählt, sie halte eine Parzelle für einen Rentner in Ordnung, der ihr dafür im Monat 100€ gebe. Da dieser dement sei, merke er es gar nicht, wenn sie diese 100€ mehrmals im Monat fordere. (Aussage meines Großvaters gegenüber meiner Mutter)

Die Frau ist Harz IV Empfängerin und scheint sich mit dieser Masche die Taschen zu füllen.

Ihn zu einer Zivilklage zu bringen scheint mir fast aussichtslos, da er sich nicht gegen seine Freundin (zu der er nun aber keinen Kontakt mehr hat nach dem Umzug) stellen möchte.

Folgende Fragen tun sich mir auf:

Ist ein Straftatbestand, bspw. Betrug, erfüllt?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und Anzeige erstattet?

Wäre eine Zivilklage theoretisch denkbar, bspw. wegen ungerechtfertigter Bereicherung?

Wie hoch sind in den Fällen die Erfolgsaussichten, wenn die Beweislast nur Kontoauszüge und Aussagen eines Neudementen beinhaltet, der nur sagen kann, dass die Frau über sein Portmonaie und die Geldkarten verfügt hat und er sich nicht an so hohe Schenkungen erinnern kann?

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich würde eine Anzeige stellen. Selbst, falls es in diesem Fall zu keiner Veurteilung käme (wovon aufgrund der Demenz auszugehen ist), würde es die Freundin bei der nächsten Anzeige deutlich schwerer haben. Vielleicht würde die Auseinandersetzung mit dem Rechtssystem auch dafür sorgen, dass sie sich zumindest etwas zurückhält.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go517343-22):
Wäre eine Zivilklage theoretisch denkbar,

Theoretisch könnte der Großvater das, es wird wohl erst mal an der Praxis scheitern.



Zitat (von go517343-22):
horrende Summen

Da heißt in EUR?



Zitat (von go517343-22):
Wie hoch sind in den Fällen die Erfolgsaussichten

Irgendwo zwischen 0-100%, kommt ganz darauf an wie glaubwürdig die jeweiligen Argumente sind.



Eventuell sollte man darüber nachdenken, das man für ihn eine Betreuung einrichtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go517343-22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Eine Strafanzeige um der Anzeige willen zu stellen halte ich auch für richtig, selbst wenn nichts bei rum kommt.

Bei den horrenden Summen handelt es sich um ca 10.000 - 15.000€. So genau konnte es noch nicht festgestellt werden. Meine Tante übernimmt die Kontoführungen und alles Wichtige wird betreut.

So wie ich es also sehe kann mein Beitrag nur sein, Anzeigender einer Straftat zu sein. Sollte noch jemand eine Erfahrung mit dem Thema teilen wollen, bin ich dafür dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

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