Kündigung geschäftsaufgabe

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb517400-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung geschäftsaufgabe

Hallo zusammen... zur Situation: arbeite im Einzelhandel und mein Chef hat vor ca 2 Wochen mitgeteilt das er den laden aus Altersgründen zum 30.06.19 schließen wird. Meine Kündigung habe ich auch erhalten mit einer Kündigungsfrist bis zum 31.07.19. Hier meine Frage: bekomme ich trotz geschäftsaufgabe mein volles Gehalt bis zum 31.07 obwohl ich nicht arbeite? Habe zum 01.08 auch schon eine neue Stelle gefunden

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von fb517400-76):
obwohl ich nicht arbeite?

Wer sagt denn das Du nicht mehr arbeiten musst? Nur weil der Laden zu ist, bedeutet das ja noch lange nicht, das da keine Arbeit mehr vorhanden ist.

Und wenn er nichts mehr für Dich hat, dann steht Dir dennoch das volle Gehalt zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb517400-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Das er keine Arbeit mehr für mich hat ist schon geklärt! Hatte nur Bedenken ob ich trotzdem gehalt bekomme oder ich mich schon arbeitslos melden muss für 1 Monat

1x Hilfreiche Antwort

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