Schenkung, Pflichtanteil & 10 Jahres Regel

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb517411-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung, Pflichtanteil & 10 Jahres Regel

Hallo Zusammen,

vielen Dank fürs Durchlesen und etwaige Antworten!

Ich würde gerne wissen ob ich meinen Fall richtig verstehe:

Mein Großvater schenkt mir in naher Zukunft Ackerland im Wert von ca. 20000€.
Die Kinder meines Großvaters sind mein Vater und mein Onkel.

Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Schenkung beginnt die 10 Jahres Regel, bei welcher der Anteil des geschenkten Grundstückes, welcher dem Pflichtanteil der beiden Söhne zurechenbar wäre jedes Jahr um 10% sinkt.

Sollte mein Opa beispielsweise noch 5 Jahre nach der Schenkung leben und nur mein Onkel seinen Pflichtanteil einklagen, dann wären das 25%(Pflichtanteil) von den anrechenbaren 50%(5 Jahre) der 200000€. Also 2500€. Ist das richtig?


Worauf muss man beim Schenkungsvertrag achten, damit die 10 Jahres Frist auch wirklich beginnt?

Mir geht es eigentlich bei dem Grundstück nur darum, dass es nicht verkauft wird weil ich sehr viele Kindheitserinnerungen damit verbinde.
Ist es möglich meinen Onkel im Zuge des Schenkungsvertrages auszuzahlen, sodass er später das Land nicht einklagen und dann seinen Teil verkaufen kann? Und müsste man dazu den Pflichtanteil oder 50% der 20000 auszahlen?

Kann es sein dass mein Onkel den Pflichtanteil einklagt und dann darauf besteht das Land zu bekommen oder kann ich dann entscheiden ob ich Ihn auszahle oder er seinen Anteil des Landes erhält?


Vielen Dank im Voraus :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Sollte mein Opa beispielsweise noch 5 Jahre nach der Schenkung leben und nur mein Onkel seinen Pflichtanteil einklagen, dann wären das 25%(Pflichtanteil) von den anrechenbaren 50%(5 Jahre) der 200000€. Also 2500€. Ist das richtig?


Nein, das trifft nur dann zu, wenn Dein Opa bei seinem Tod kein weiteres Vermögen hat.

Zitat:
Worauf muss man beim Schenkungsvertrag achten, damit die 10 Jahres Frist auch wirklich beginnt?


Dein Opa darf sich keine Nutzungsrechte mehr an dem Acker hat.

Zitat:
Ist es möglich meinen Onkel im Zuge des Schenkungsvertrages auszuzahlen, sodass er später das Land nicht einklagen und dann seinen Teil verkaufen kann? Und müsste man dazu den Pflichtanteil oder 50% der 20000 auszahlen?


Ja, das ist möglich. Die Höhe der Abfindungszahlung ist Verhandlungssache.

Zitat:
Kann es sein dass mein Onkel den Pflichtanteil einklagt und dann darauf besteht das Land zu bekommen oder kann ich dann entscheiden ob ich Ihn auszahle oder er seinen Anteil des Landes erhält?


Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Wenn man den Pflichtteil in anderer Form erfüllen will, dann müssen beide Seiten damit einverstanden sein.

Noch ein Hinweis:
Ich nehme an, dass das Ackerland Teil des Betriebsvermögens des Bauernhofes Deines Opas ist. Wenn Dein Opa Dir dieses Ackerland schenkt, dann muss er das als Privatentnahme versteuern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb517411-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Hilfe hh! :)

Zitat (von hh):
Zitat:
Sollte mein Opa beispielsweise noch 5 Jahre nach der Schenkung leben und nur mein Onkel seinen Pflichtanteil einklagen, dann wären das 25%(Pflichtanteil) von den anrechenbaren 50%(5 Jahre) der 200000€. Also 2500€. Ist das richtig?

Nein, das trifft nur dann zu, wenn Dein Opa bei seinem Tod kein weiteres Vermögen hat.


Inwiefern würde es sich denn ändern wenn mein Opa beispielsweise noch ein Vermögen von 5000€ besitzen würde?

Zitat (von hh):
Zitat:
Worauf muss man beim Schenkungsvertrag achten, damit die 10 Jahres Frist auch wirklich beginnt?

Dein Opa darf sich keine Nutzungsrechte mehr an dem Acker hat.


Aktuell verpachtet mein Opa das Land an einen Bauern der darauf Heu macht. Falls mein Opa einen richtigen Pachtvertrag mit dem Bauern hat (bin mir nicht sicher weil es gute Freunde sind und alte Schule :D ), müsste ich dann den Pachtvertrag auf mich umschreiben?
Und könnte das Verpachten als Nutzung meines Opas angesehen werden und somit den Start der 10 Jahres Regel hinauszögern?

Zitat (von hh):
Zitat:
Kann es sein dass mein Onkel den Pflichtanteil einklagt und dann darauf besteht das Land zu bekommen oder kann ich dann entscheiden ob ich Ihn auszahle oder er seinen Anteil des Landes erhält?

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Wenn man den Pflichtteil in anderer Form erfüllen will, dann müssen beide Seiten damit einverstanden sein.


Wird sich bei der Berechnung des Plichtteils auf den Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung bezogen oder zum Zeitpunkt des Streitfalls in der Zukunft?

Zitat (von hh):
Noch ein Hinweis:
Ich nehme an, dass das Ackerland Teil des Betriebsvermögens des Bauernhofes Deines Opas ist. Wenn Dein Opa Dir dieses Ackerland schenkt, dann muss er das als Privatentnahme versteuern.


Gilt das auch für die Verpachtung?

Und jetzt bräuchte ich bitte noch deinen persönlichen Rat :D
Und zwar ist es so, dass auf dem Land eine kleine Holzhütte steht. Dort habe ich in der Kindheit sehr oft meine Ferien bei meinem Opa verbracht. Daher hänge ich auch sehr daran.
Das Problem ist, ich möchte meinen Onkel nicht vor den Kopf stoßen und Ärger in der Familie entfachen indem ich es mir "heimlich" schenken lasse. Es ist zwar der Wunsch meines Opas, dass ich es bekomme, aber meinem Onkel wird das nicht gefallen.
Grundsätzlich hätte ich auch kein Problem das Land mit meinem Onkel zu teilen, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass er es nicht pflegen wird und früher oder später seinen Anteil verkauft. Dann habe ich plötzlich überall Kühe stehen :D

Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten, ich kann es mir schenken lassen und dann auf meinen Onkel zu gehen und Ihm anbieten Ihn auszuzahlen, falls er das möchte. Oder ich Spreche Ihn im Vorhinein an und gehe das Risiko ein, dass er sich quer stellt und anfängt meinen Opa zu bearbeiten (Er kann sehr hartnäckig und aufbrausend sein). Das könnte dazu führen, dass es meinem Opa zu stressig wird und er das Land teilt wobei wir wieder bei der Verkaufs Problematik wären :D

Wozu würdest du raten?
Müsste eine Auszahlung meines Onkels in beispielsweise einem halben Jahr, ebenfalls notariell beurkundigt werden?

Vielen lieben Dank für deine Hilfe und sorry für die unübersichtliche Fragestellung, ich bin etwas überfordert mit dem Thema :D

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Inwiefern würde es sich denn ändern wenn mein Opa beispielsweise noch ein Vermögen von 5000€ besitzen würde?


Der Pflichtteil Deines Vaters und Deines Onkels wären je 25%. Wenn jetzt der Opa 5 Jahre nach der Schenkung verstirbt, dann werden noch 10.000€ angerechnet. Der Pflichtteil würde dann 25% von 10.000€ + 5.000€ betragen, also 3.750€ für jeden. Direkt geerbt haben sie aber schon je 2.500€, so dass der Pflichtteilergänzungsanspruch nur 1.250€ betragen würde und nicht etwa 25% von den 10.000€.

Wenn das Vermögen des Opas bei seinem Tod in diesem Beispiel bei 10.000€ liegen würde, dann gäbe es gar keinen Pflichtteilergänzungsanspruch für Deinen Vater und Deinen Onkel.

Zitat:
Aktuell verpachtet mein Opa das Land an einen Bauern der darauf Heu macht. Falls mein Opa einen richtigen Pachtvertrag mit dem Bauern hat (bin mir nicht sicher weil es gute Freunde sind und alte Schule :D ), müsste ich dann den Pachtvertrag auf mich umschreiben?


Der würde automatisch auf Dich übergehen, es sei denn Ihr vereinbart etwas anderes. Wenn Dein Opa aber weiterhin die Pacht kassieren will (=Nießbrauch), dann läuft die 10-Jahresfrist nicht.

Zitat:
Wird sich bei der Berechnung des Plichtteils auf den Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung bezogen oder zum Zeitpunkt des Streitfalls in der Zukunft?


Es gilt das Niederstwertprinzip, d.h. der niedrigere von beiden Werten wird verwendet.

Zitat:
Gilt das auch für die Verpachtung?


Ja, da gilt auch dann und dürfte je nach Höhe seines übrigen Einkommens erhebliche Einkommensteuer für den Opa nach sich ziehen.

Zitat:
Müsste eine Auszahlung meines Onkels in beispielsweise einem halben Jahr, ebenfalls notariell beurkundigt werden?


In allen mir aus der Realität bekannten Fällen wird die Auszahlung direkt im Schenkungsvertrag festgelegt. Der Onkel verzichtet dabei im Gegenzug auf Pflichtteilergänzungsanprüche an dem Grundstück, die übrigens nicht dadurch entfallen würden, dass Du ihn ein halbes Jahr später auszahlst. Nicht die Auszahlung aber so ein Verzicht muss notariell beurkundet werden.

Ich würde Dir daher raten, das Thema im Vorhinein bei Deinem Onkel anzusprechen und ihm dabei direkt eine Auszahlung anzubieten.

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