Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft - Rücksendung von Ware an den ersten Abnehmer

13. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
FlorianFS
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft - Rücksendung von Ware an den ersten Abnehmer

Hallo zusammen,

ich habe folgende Fragestellung:

Unternehmen in Slowakei (SK) bestellt bei tschechischem Unternehmen (CZ) eine Ware.
CZ wiederum bestellt die Ware bei einem deutschen Unternehmen (DE).
Die Ware wird direkt von DE nach SK transportiert, alle Unternehmer treten mit der USt-ID-Nr. ihres Landes auf.

--> Klassisches ig Dreiecksgeschäft nach §25b UStG .

Was passiert nun aber, wenn SK und CZ eine Vereinbarung getroffen haben, wonach Ware, die SK nicht verkaufen kann anschließend zurück zu CZ geschickt werden darf und der Kaufpreis erstattet wird?

So mache ich mir mE ja das ig Dreiecksgeschäft kaputt... Außerdem wäre dann in SK ein ig Erwerb gemeldet worden und in CZ lediglich fiktiv angenommen, wobei letztlich ein Teil der Ware aber in Tschechien verbleibt.

Hat hier jemand Erfahrung? Vorab vielen Dank!

-- Editiert von FlorianFS am 13.06.2019 13:22

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