Folgender Fall:
Schuldner einigt sich im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit dem Finanzamt auf eine Quote und eine Ratenzahlung.
In den Planbedingungen steht unter anderem:
... Nach Zahlung der in Ziffer 1. und 2. genannten Beträge bzw. Raten werden dem Schuldner die restlichen Forderungen einschl. aller Zinsen, Kosten und etwaiger weiterer Nebenforderungen vollständig erlassen.
Der Schuldner kündigte nach einigen Jahren an, eine Abschlusszahlung (laut Planbedingung erlaubt) vorzunehmen. Nach vereinbarter Frist von sieben Tagen (Planbedingung) nahm er die Abschlusszahlung vor. Das Finanzamt reagierte nicht auf die Ankündigung. Es folgten ab dem Moment auch keine Ratenzahlungen mehr, worauf das Finanzamt natürlich auch nicht reagiert. Es schien also erledigt.
Viele Monate später reicht der Schuldner eine Steuererklärung ein. Nun rechnet das Finanzamt alte Forderungen (die eigentlich erledigt sind) und Säumniszuschläge aus den letzten Jahren seit Beginn der Vereinbarung dagegen.
Nun ist die Frage, darf das Finanzamt weiterhin Säumniszuschläge berechnen? Ich meine mich zu erinnern, dass eine mündliche Aussage des Finanzamts vor Jahren war, dass es systembedingt nicht möglich sei, die laufenden Zuschläge zu löschen. Dies müsse am Ende geschehen.
Finanzamt rechnet Säumniszuschläge jahrelang nach Schuldenbereinigungsplan weiter?
13. Juni 2019
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Frage vom 13. Juni 2019 | 17:40
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Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
Finanzamt rechnet Säumniszuschläge jahrelang nach Schuldenbereinigungsplan weiter?
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