Hallo,
Mieter A möchte von Berlin zurück in die Heimat ziehen.
Die Wohnung wurde damals mit dem damaligen Partner (Mieter B) angemietet und beide stehen im Mietvertrag.
Nun hat sich heruasgestellt, dass Mieter
B Mieter A betrogen hat.
Mieter A zieht zurück in die Heimat und beide waren bei der Wohnungsgenossenschaft um die Entlassung von mieter A aus dem Mietvertrag zu beantragen. Mieter B hat diesem zugestimmt.
Nun ist es allerdings so, dass der Vermieter überprüft, ob Mieter B die Wohnung allein mieten kann. Vom Gehalt her ist es auch kein Problem.
Mieter A macht sich Gedanken, dass Mieter B einen negativen Schufa-Eintrag haben könnte. Sein Handyanbieter hat ihm auf Grund von nicht gezahlten Rechnungen den Vertrag gekündigt. Die Schulden hat er beglichen, aber der Eintrag wird bleiben (wenn vorhanden).
Könnte dies nun seine Schufa soweit negativ beeinflussen, dass der Vermieter Mieter A nicht aus dem Mietvertrag entlassen wird? Und wie geht Mieter A in einem solchen Fall vor?
-- Editiert von Naly86 am 13.06.2019 18:20
Aus gemeinsamen Mietvertrag entlassen werden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Könnte dies nun seine Schufa soweit negativ beeinflussen, dass der Vermieter Mieter A nicht aus dem Mietvertrag entlassen wird? Ja.
Und wie geht Mieter A in einem solchen Fall vor? Mieter A verklagt Mieter B auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung. Freilich ist B damit auch seine Wohnung los, aber die einzige Alternative wäre, dass A weiterhin im Vertrag bleibt.
Mieter B war vorher schon langjähriger Mieter dieser Genossenschaft. Mietschulden gab es bisher nie. Könnte dies dazu führen, dass er die Wohnung doch allein bekommen könnte?
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