Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Bannbruch i.V.m. Jugendschutzgesetz Zoll

13. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Zwerg86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Bannbruch i.V.m. Jugendschutzgesetz Zoll

Hallo,

und zwar habe ich mir Ende letzten Jahres eine Wrestling-DVD in den USA bestellt, diese ist dann beim Zoll gelandet. Zuerst sagten sie, dass ich nur Einfuhrumsatzsteuer zahlen müsste, aber als das Paket geöffnet wurde bemängelt, dass das FSK-Siegel fehlt und es möglicherweise gegen §131 StGB verstößt. Die DVD ist dann gleich einbehalten worden und mir wurde gesagt, dass die DVD gesichtet wird und gegebenfalls an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird. Ein paar Tage später habe ich noch das Sicherstellungsprotokoll vom Zoll erhalten.
Heute habe ich Post vom Zoll bekommen, wegen "Schriftliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs i.V.m. einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz" § 372 Abgabenordung, §27 Abs. 1 Nr. 1 Jugendschutzgesetz, 52 Strafgesetzbuch. Dabei ist ein Anhörungsbogen und ein Formular der Erklärung zur formlosen Einziehung.
Bei der Erkärung zur Einziehung, kann man sich einverstanden, nicht einverstanden und nur einverstanden, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Die dritte Option wäre mir natürlich am liebsten, wenn man es nach §153 regeln könnte.
Die Frage ist reicht es aus, wenn ich nur nur die Einziehungserklärung abgebe und hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird?
Beim Anhörungsbogen könnte ich ja nur reinschreiben, dass ich die DVD bestellt habe und halt nicht wusste, dass die DVD gegen das Gesetz verstößt und Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe.
Strafrechtlich habe ich bisher eine weiße Weste.

Schonmal vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.

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