Rechtliche Lage bei Newsletter

14. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anderes
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Lage bei Newsletter

Guten Tag,

wenn man einen Newsletter per WhatsApp anbietet muss das irgendwo in der Datenschutzerklärung stehen? Bzw. muss ein Nutzer dem aktiv zustimmen?

Denn wenn man z.B. WhatsApp als Kontaktmöglichkeit anbietet und ein Kunde schreibt einem eine Frage, darf man diesem dann einen Newsletter zuschicken? Oder müsste man hier explizit fragen ob derjenige Interesse an einem Newsletter hat?

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Ohne jetzt mit Paragraphen argumentieren zu können.
In dem Moment wo Du Daten speicherst und weiterverarbeitest (hier wahrscheinlich Name und Telefonnummer) musst Du den Kunden darüber informieren. Er muss der Speicherung und Weiterverarbeitung seiner Daten zustimmen.

Darüber hinaus würde ich ein Opt-In, also das aktive Einverständnis, für den Versand eines Newsletters (egal welcher Kanal) als rechtliche Voraussetzung ansehen.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Darüber hinaus würde ich ein Opt-In, also das aktive Einverständnis, für den Versand eines Newsletters (egal welcher Kanal) als rechtliche Voraussetzung ansehen.


Genauso ist es. Kein Newsletter ohne Double Opt-in

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Für einen Newsletter muss es eine Einwilligung geben, egal ob der nun per WA, E-Mail oder Brieftaube versendet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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