Guten Tag,
wenn man einen Newsletter per WhatsApp anbietet muss das irgendwo in der Datenschutzerklärung stehen? Bzw. muss ein Nutzer dem aktiv zustimmen?
Denn wenn man z.B. WhatsApp als Kontaktmöglichkeit anbietet und ein Kunde schreibt einem eine Frage, darf man diesem dann einen Newsletter zuschicken? Oder müsste man hier explizit fragen ob derjenige Interesse an einem Newsletter hat?
Mit freundlichen Grüßen
Rechtliche Lage bei Newsletter
14. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2019 | 12:42
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Lage bei Newsletter
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Juni 2019 | 16:33
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 122x hilfreich)
Ohne jetzt mit Paragraphen argumentieren zu können.
In dem Moment wo Du Daten speicherst und weiterverarbeitest (hier wahrscheinlich Name und Telefonnummer) musst Du den Kunden darüber informieren. Er muss der Speicherung und Weiterverarbeitung seiner Daten zustimmen.
Darüber hinaus würde ich ein Opt-In, also das aktive Einverständnis, für den Versand eines Newsletters (egal welcher Kanal) als rechtliche Voraussetzung ansehen.
#2
Antwort vom 18. Juni 2019 | 09:57
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Zitat:Darüber hinaus würde ich ein Opt-In, also das aktive Einverständnis, für den Versand eines Newsletters (egal welcher Kanal) als rechtliche Voraussetzung ansehen.
Genauso ist es. Kein Newsletter ohne Double Opt-in
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Datenschutzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Juni 2019 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119639 Beiträge, 39758x hilfreich)
Für einen Newsletter muss es eine Einwilligung geben, egal ob der nun per WA, E-Mail oder Brieftaube versendet wird.
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten