Hallo, ich habe folgende Frage:
Bei der Vermittlung unserer Wohnung wurde Courtage berechnet. Die Rechnung kam vom Sohn der Vermieterin, der ein Architekturbüro hat.
Ist das erlaubt? Wenn nein, wie lange kann man den Rechungsbetrag zurückverlangen?
Danke im Voraus...
-- Editiert von jeremiasweiler am 14.06.2019 16:05
Sohn der Vermieterin berechnet Provision
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wann kam der Mietvertrag zustande?
Vor Juni 2015?
Geht es um Wohn- oder Gewerberäume?
ZitatBei der Vermittlung unserer Wohnung wurde Courtage berechnet. Die Rechnung kam vom Sohn der Vermieterin, der ein Architekturbüro hat. :
Solange die beiden nicht wirtschaftlich "verbandelt" waren spielt das keine Rolle.
Hallo und vielen Dank.
Wohnraum und ja, vor 2015.
Ich denke, da gibt's doch etwas in der Art von Veflechtung. oder?
Gefunden: Bei Verflechtung mit der Gegenseite erlischt vom Makler der Provisionsanspruch: Bei einem Eigeninteresse verwirkt der Makler laut Gesetz seine Maklerprovision. Der Makler darf also nicht gleichzeitig auch der Verkäufer sein oder anderweitig mit der Vertragsgegenseite in einer verfestigten Funktion verflochten sein (rechtlich, wirtschaftlich oder persönlich). Dies würde einen Interessenskonflikt heraufbeschwören, der dem gesetzgeberischen Leitbild des Maklers zuwiderläuft – Provisionen sind in diesen Fällen dann unzulässig. (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 – III ZR 91/08
)
Korrekt?
Wenn ja, wie lange ist die Verjährungsfrist bei sowas?
-- Editiert von jeremiasweiler am 14.06.2019 20:25
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Zitat:Wohnraum und ja, vor 2015.
Das ist doch sowieso verjährt. Daher muss man sich jetzt auch keine Gedanken mehr über die Zulässigkeit machen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
Zitat:Ich denke, da gibt's doch etwas in der Art von Veflechtung. oder?
Nein, der Umstand, dass es sich um den Sohn der Vermieterin gehandelt hat begründet noch keine derartige Verflechtung. Auch ohne Verjährung könnte die Maklerprovision daher nicht zurück verlangt werden.
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