Sohn der Vermieterin berechnet Provision

14. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
jeremiasweiler
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Sohn der Vermieterin berechnet Provision

Hallo, ich habe folgende Frage:

Bei der Vermittlung unserer Wohnung wurde Courtage berechnet. Die Rechnung kam vom Sohn der Vermieterin, der ein Architekturbüro hat.

Ist das erlaubt? Wenn nein, wie lange kann man den Rechungsbetrag zurückverlangen?

Danke im Voraus... :)

-- Editiert von jeremiasweiler am 14.06.2019 16:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Wann kam der Mietvertrag zustande?

Vor Juni 2015?

Geht es um Wohn- oder Gewerberäume?

Zitat (von jeremiasweiler):
Bei der Vermittlung unserer Wohnung wurde Courtage berechnet. Die Rechnung kam vom Sohn der Vermieterin, der ein Architekturbüro hat.


Solange die beiden nicht wirtschaftlich "verbandelt" waren spielt das keine Rolle.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
jeremiasweiler
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und vielen Dank.
Wohnraum und ja, vor 2015.

Ich denke, da gibt's doch etwas in der Art von Veflechtung. oder?

Gefunden: Bei Verflechtung mit der Gegenseite erlischt vom Makler der Provisionsanspruch: Bei einem Eigeninteresse verwirkt der Makler laut Gesetz seine Maklerprovision. Der Makler darf also nicht gleichzeitig auch der Verkäufer sein oder anderweitig mit der Vertragsgegenseite in einer verfestigten Funktion verflochten sein (rechtlich, wirtschaftlich oder persönlich). Dies würde einen Interessenskonflikt heraufbeschwören, der dem gesetzgeberischen Leitbild des Maklers zuwiderläuft – Provisionen sind in diesen Fällen dann unzulässig. (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 – III ZR 91/08 )

Korrekt?

Wenn ja, wie lange ist die Verjährungsfrist bei sowas?

-- Editiert von jeremiasweiler am 14.06.2019 20:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wohnraum und ja, vor 2015.


Das ist doch sowieso verjährt. Daher muss man sich jetzt auch keine Gedanken mehr über die Zulässigkeit machen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.

Zitat:
Ich denke, da gibt's doch etwas in der Art von Veflechtung. oder?


Nein, der Umstand, dass es sich um den Sohn der Vermieterin gehandelt hat begründet noch keine derartige Verflechtung. Auch ohne Verjährung könnte die Maklerprovision daher nicht zurück verlangt werden.

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