Steuerklasse 6, Steuererklärung und meine Frage

14. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Calista89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 6, Steuererklärung und meine Frage

Hallo ihr Lieben,

ich hätte mal eine Frage - habe eben schon beim Finanzamt angerufen und die nette Dame am Telefon war sich nun auch nicht sicher.

Es geht um meine Steuererklärung:
Letztes Jahr habe ich im April meine Tätigkeit gewechselt. Der Vertrag für den alten Arbeitgeber lief bis zum 31.04. - der neue fing ab dem 24.04. an - ich habe auch nur bis zum 15.04. bei dem alten Arbeitgeber gearbeitet. Allerdings überlappten sich trotzdem die Verträge, so dass ich ein paar Monate später von meiner alten Geschäftsstelle Post bekam und Geld nachzahlen sollte. Durch die Überlappung waren beide Arbeiten in dem Monat April als meine Haupttätigkeiten angegeben und so rutschte ich nachträglich (nur für diesen Monat natürlich) in die Steuerklasse 6.

Ärgerlich, aber gut - nicht mehr zu ändern.
Als ich beim Finanzamt anrief erklärte mir die junge Dame am Telefon, dass ich den Betrag wieder zurück erhalten würde. Dies müsste ich nur in meiner Steuererklärung angeben.

Jetzt meine eigentliche Frage (sorry für die Vorgeschichte...ich hoffe diese ist nicht zu einschläfernd):

In der ELSTER Anlage N kann ich nun (Nr. 2 Angaben zum Arbeitslohn) angeben welches Geld ich unter der Steuerklasse 1-5 verdient habe und welches ich unter Berücksichtigung der Steuerklasse 6 eingenommen habe (Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse).

Muss ich nun hier diesen einen Monat eintragen oder soll ich einfach die Einnahmen der zwei Arbeitgeber unter "Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 bis 5" angeben. Ich meine, eigentlich wurde ich das restliche Jahr ja unter der Lohnsteuerklasse 1 berücksichtigt. Ansonsten müsste ich mir ja den Betrag rausfriemeln aus dem April. Andererseits weiß ich garnicht ob ich überhaupt die Summe zurückgezahlt erhalte, die ich überweisen musste, wenn das nicht irgendwie klar hervorgeht.

Hmmm.... kann mir bitte irgendjemand helfen???

Herzlichsten Dank im Voraus.

-- Editiert von Calista89 am 14.06.2019 16:11

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Als ich beim Finanzamt anrief erklärte mir die junge Dame am Telefon, dass ich den Betrag wieder zurück erhalten würde.


Das ist aber eine optimistische Aussage. Gemeint ist wohl, dass kein Nachteil für Dich entsteht, weil diese Steuerzahlung angerechnet wird.

Zitat:
Muss ich nun hier diesen einen Monat eintragen oder soll ich einfach die Einnahmen der zwei Arbeitgeber unter "Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 bis 5" angeben.


Für das Ergebnis ist das egal.

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