Hallo
Ich habe ein Jobangebot in einem Unternehmen bekommen (freie Mitarbeit in Teilzeit), allerdings läuft das Vertragliche nicht über die Einsatzfirma, sondern über eine Zeitarbeitsfirma ab.
Noch hab ich das Angebot nicht angenommen, daher liegt mir kein Vertrag vor, die genauen Konditionen (sozialrechtliche Vorgaben wie Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung etc) sind mir nicht bekannt.
Der Haken ist nun, dass ich während der zweiwöchigen Einarbeitung nur die Hälfte vom Honorar ausgezahlt bekommen soll, das unter dem Mindestlohn wäre. Natürlich weiß ich nicht, ob das in der Einsatzfirma wirklich so gehandhabt wird oder ob die Zeitarbeitsfirma mich abziehen möchte.
Inwiefern wäre das mit der Vergütung rechtens?
Ich würde den Job gerne annehmen, wenn die Zeitarbeitsfirma mir die Hälfte vom Honorar nicht verwehren würde. Was kann ich bewirken, damit ich ganz normal das volle Honorar ab Tag 1 bekommen kann?
Vielen Dank im Voraus.
Halbes Honorar während Einarbeitungszeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Warte doch bitte die Vorlage des Vertragsangebotes ab.Zitatdaher liegt mir kein Vertrag vor, die genauen Konditionen (sozialrechtliche Vorgaben wie Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung etc) sind mir nicht bekannt. :
Dort steht, ab wann du wie viel erhältst.
Zitat:Warte doch bitte die Vorlage des Vertragsangebotes ab.Zitatdaher liegt mir kein Vertrag vor, die genauen Konditionen (sozialrechtliche Vorgaben wie Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung etc) sind mir nicht bekannt. :
Dort steht, ab wann du wie viel erhältst.
Ich kriege den Vertrag erst, wenn ich der o.g. Bedingung mit dem halben Honorar zustimme.
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Du bekommst also nicht die Möglichkeit, ein Vertragsangebot in Ruhe zu prüfen?ZitatIch kriege den Vertrag erst, :
Das klingt ganz übel.
Und die Bedingung mit dem halben Honorar hat man dir nur gesagt? Oder hast du die schriftlich?
Eine Probezeit ist üblich. Aber nicht zum halben Lohn.
Zitat:Ich kriege den Vertrag erst, wenn ich der o.g. Bedingung mit dem halben Honorar zustimme.
Dann wäre für mich die Entscheidung ob ich den Job annehme klar. Keine Transparenz = Keine Unterschrift von mir
Zitat:Du bekommst also nicht die Möglichkeit, ein Vertragsangebot in Ruhe zu prüfen?ZitatIch kriege den Vertrag erst, :
Das klingt ganz übel.
Ich habe meine "Selbstauskunft" noch nicht angegeben.. Ich gehe davon aus, dass die Bedingung vertraglich festgehalten wird, wenn ich dem nicht im Voraus widerspreche. Wenn wir uns nicht einig sind, wird mir sicherlich kein Vertrag aufgesetzt.
ZitatUnd die Bedingung mit dem halben Honorar hat man dir nur gesagt? Oder hast du die schriftlich? :
Ich habe die Info per Mail bekommen.. jetzt weiß ich nicht wie ich drauf reagieren soll, weil es nach Abzocke klingt eine Einarbeitung unter dem Mindestlohn zu erhalten.
Nun hat mir ein ehemaliger Kollege dazu geraten, mir das halbe Honorar wenigstens als Werkstudent auszahlen zu lassen, damit ich keine Abgaben zahlen muss.
ZitatEine Probezeit ist üblich. Aber nicht zum halben Lohn. :
Ist eine Einarbeitung mit einer Probezeit gleichzusetzen?
Möglicherweise bist du hier in einem ganz falschen Forum. Denn in einem üblichen Arbeitnehmer Leben gibt es keine Honorare, sondern Lohn oder Gehalt. Wenn also von Honoraren die Rede ist, nehme ich stark an, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Dazu im Widerspruch steht aber deine Angabe, dass es sich um eine Zeitarbeitsfirma handeln soll. Also jede Menge Unklarheiten und dann noch dieses merkwürdige Verhalten, dass man dir keinen Vertragsentwurf gibt. Ich würde die Finger davon lassen.
ZitatMöglicherweise bist du hier in einem ganz falschen Forum. Denn in einem üblichen Arbeitnehmer Leben gibt es keine Honorare, sondern Lohn oder Gehalt. Wenn also von Honoraren die Rede ist, nehme ich stark an, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Dazu im Widerspruch steht aber deine Angabe, dass es sich um eine Zeitarbeitsfirma handeln soll. Also jede Menge Unklarheiten und dann noch dieses merkwürdige Verhalten, dass man dir keinen Vertragsentwurf gibt. Ich würde die Finger davon lassen. :
Es gibt in dem Unternehmen Festangestellte und eben freie Mitarbeiter, die durch die Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt werden. Demnach müsste in meinem Fall die Rede vom Lohn sein und nicht vom Honorar, oder?
Kriegt man theoretisch einen Vertragsentwurf auch schon, bevor man die Angaben wie Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer durchgegeben hat? Das hab ich nämlich noch nicht gemacht...
ZitatIch habe ein Jobangebot in einem Unternehmen bekommen (freie Mitarbeit in Teilzeit), allerdings läuft das Vertragliche nicht über die Einsatzfirma, sondern über eine Zeitarbeitsfirma ab. :
Entweder "freie Mitarbeit" oder eine "Festanstellung in Teilzeit". Wieso Zeitarbeitsfirma? Wieso Honorar? Einarbeitungszeit? Urlaubsgeld?
Hier scheint einiges durcheinander zu gehen. Bitte mal genau erklären!
#7
Ich halte es für eine pure Selbstverständlichkeit, dass man den Vertragsentwurf ohne Vorleistungen bekommt, damit man ihn in Ruhe studieren kann.
Zitat:ZitatIch habe ein Jobangebot in einem Unternehmen bekommen (freie Mitarbeit in Teilzeit), allerdings läuft das Vertragliche nicht über die Einsatzfirma, sondern über eine Zeitarbeitsfirma ab. :
Entweder "freie Mitarbeit" oder eine "Festanstellung in Teilzeit". Wieso Zeitarbeitsfirma? Wieso Honorar? Einarbeitungszeit? Urlaubsgeld?
Hier scheint einiges durcheinander zu gehen. Bitte mal genau erklären!
Wie bereits oben in der Antwort erwähnt: Es gibt in dem Unternehmen Festangestellte und eben freie Mitarbeiter, die durch die Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt werden. Wie die Anstellung über die Zeitarbeitsfirma vertraglich benannt wird, weiß ich noch nicht. Jedenfalls war in der Mail vom Honorar die Rede. Die Einarbeitungszeit soll 2 Wochen in Vollzeit fürs halbe Honorar stattfinden (unter dem Mindestlohn pro Std.). Beim VG im Unternehmen hieß es aber, dass man's entweder nach 3x arbeiten drauf hat oder eben länger, also es war nicht von festen zwei Wochen die Rede.
Von Urlaubsgeld weiß ich nichts, das Vertragliche kommt nächste Woche..
Klingt für mich, als wenn die Zeitarbeitsagentur hier als Vermittler für Freelancer Auftritt. dementsprechend wäre das dann alles Verhandlungssache. mit dem Mindestlohn hätte es nichts zu tun.
was kann man eigentlich als Freelancer machen, bei dem man beim halben Honorar inter Mindestlohn wäre? klingt als wenn man über die eigenen Tagessätze nicht wirklich nachgedacht hat.
Dein Vertragspartner ist die ZAF. Die ZAF beschafft also sowohl Lohnarbeiter als auch Freie Mitarbeiter zu Honorar oder gegen Rechnung.
Festangestellte mit Zeitarbeit---- du merkst, dass das nicht passt?
Aber Lohnarbeit oder Honorararbeit--- das geht.
Dann heißt deine Anstellung bei der ZAF : Freie Mitarbeit in Teilzeit gegen Honorar. (höchstwahrscheinlich).Zitatfreie Mitarbeit in Teilzeit :
NÖ. Freie Mitarbeiter erhalten Honorar oder Geld gegen Rechnung. Lohnarbeiter erhalten Lohn.ZitatDemnach müsste in meinem Fall die Rede vom Lohn sein und nicht vom Honorar, oder? :
Honorarkräfte erhalten kein Urlaubsgeld, keine KV, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Mindestlohn? Auch nicht. Du bekommst als freier MA doch keinen Lohn. Wenn überhaupt, bekommst du ein Honorar.
Was meinst du denn bisher als Vertragsentwurf?ZitatVon Urlaubsgeld weiß ich nichts, das Vertragliche kommt nächste Woche.. :
In aller Regel sammeln die ZAF zunächst Daten , also über die Selbstauskunft. Da sollte das meiste notwendige stehen. Dann kriegt man uU ein Angebot, hier also für Freie Mitarbeit. Und in Teilzeit.
Gegen die Selbstauskunft spricht nichts. Vorher kriegst du gar nichts Vertragliches angeboten.
Nochmal die Frage: WOHER weißt du das?ZitatDie Einarbeitungszeit soll 2 Wochen in Vollzeit fürs halbe Honorar stattfinden :
Bist du ein Student, der in den Semesterferien jobben will?
ZitatWas meinst du denn bisher als Vertragsentwurf? :
In aller Regel sammeln die ZAF zunächst Daten , also über die Selbstauskunft. Da sollte das meiste notwendige stehen. Dann kriegt man uU ein Angebot, hier also für Freie Mitarbeit. Und in Teilzeit.
Gegen die Selbstauskunft spricht nichts. Vorher kriegst du gar nichts Vertragliches angeboten.
Dann mache ich das heute noch und warte ab was kommt.
ZitatDie Einarbeitungszeit soll 2 Wochen in Vollzeit fürs halbe Honorar stattfinden :
ZitatNochmal die Frage: WOHER weißt du das? :
Bist du ein Student, der in den Semesterferien jobben will?
Zum einen stand das in der Stellenausschreibung, zum anderen hat es mir der Vermittler von der ZAF (nach dem positiven VG) per Mail mitgeteilt und gefragt, ob das mit dem halben Honorar ertragbar wäre. Beim VG wurde nichts davon erwähnt.
Bin Studentin.. da die Stelle über 20h/Woche wäre, müsste ich aus der studentischen Versicherung raus, aber finanziell soll es keinen Unterschied für mich machen, da der AG die Hälfte zahlen würde.
-- Editiert von ccaro89 am 15.06.2019 13:33
ZitatBin Studentin.. da die Stelle über 20h/Woche wäre, müsste ich aus der studentischen Versicherung raus, aber finanziell soll es keinen Unterschied für mich machen, da der AG die Hälfte zahlen würde. :
Also doch nicht freiberuflich?
Die ZAF will von dir wissen, ob du JA sagst. Ob das ertragbar wäre. Vorher meldet sich die ZAF nicht wieder.Zitatper Mail mitgeteilt und gefragt, ob das mit dem halben Honorar ertragbar wäre. Beim VG wurde nichts davon erwähnt. :
Im VG beim Unternehmen musste das nicht erwähnt werden, weil jeder Bewerber die Stellenausschreibung lesen konnte. Jeder Bewerber hätte aber selbst im VG nachfragen können, ob man das so richtig verstanden hätte.
OK. Traut man sich evtl. nicht. Man will ja den Job. Das Unternehmen wird sich nicht brüsten mit solch miesen Bedingungen.
Wenn du JA sagst, den Vertrag unterschreibst und Pech hast, arbeitest du volle 2 Wochen zum halben Honorar. Dann darfst du gehen.
Jetzt kommt der Klops. Dein *Arbeitgeber* wäre die ZAF. Aber Honorarkräfte sind keine Arbeitnehmer, für die der AG den halben KV-Beitrag zahlt.Zitatda die Stelle über 20h/Woche wäre, müsste ich aus der studentischen Versicherung raus, aber finanziell soll es keinen Unterschied für mich machen, da der AG die Hälfte zahlen würde. :
Eine Honorarkraft muss ihr Honorar so hoch aushandeln, dass sie davon die Sozialabgaben selbst tragen kann.
KV/PV, mindestens. Mindestbeitrag gesetzliche KV ca 175,-
Dein Durcheinanderwürfeln teilweise widersprüchlicher bzw. unsinniger Begriffe macht die Hilfe hier sehr schwer.
Dazu kommt dass das Vorhaben gar nicht unbedingt gegen den Mindestlohn verstösst, selbst wenn der Stundensatz der ersten 2 Wochen durch die Reduzierung unter 9,19 liegt.
Zitat:ZitatBin Studentin.. da die Stelle über 20h/Woche wäre, müsste ich aus der studentischen Versicherung raus, aber finanziell soll es keinen Unterschied für mich machen, da der AG die Hälfte zahlen würde. :
Also doch nicht freiberuflich?
Jetzt bin ich komplett durcheinander.. das mit der KV wurde mir von der ZAF so zugesagt. Macht aber anscheinend keinen Sinn, wenn ich nach Honorar bezahlt werden soll oder hab ich das falsch verstanden?
Aber wohl nicht für einen Honorarvertrag.Zitatdas mit der KV wurde mir von der ZAF so zugesagt. :
Vorschlag:
Du schickst die Selbstauskunft mit allen notwendigen Angaben zur ZAF und wartest ab, was zurückkommt.
Dann fragst du hier nach. Dann kannst du lesen, was man dir anbietet. Und kannst hier schreiben, was drin steht.
Ob du das mit der 2wöchigen Einarbeitung=Probezeit auf dich nehmen willst, musst du ganz allein entscheiden.
Wenn d jetzt Ja sagst, bist du trotzdem dann nicht verpflichtet, den Vertrag zu unterschreiben.
Bis dahin informiere dich bitte über grundlegende Unterschiede zwischen Angestellten und Honorarkräften.
Ob eine ZAF oder ein Unternehmen die Mitarbeiter *beschafft*, ist dabei nebensächlich.
Zitat:Die ZAF will von dir wissen, ob du JA sagst. Ob das ertragbar wäre. Vorher meldet sich die ZAF nicht wieder.Zitatper Mail mitgeteilt und gefragt, ob das mit dem halben Honorar ertragbar wäre. Beim VG wurde nichts davon erwähnt. :
Im VG beim Unternehmen musste das nicht erwähnt werden, weil jeder Bewerber die Stellenausschreibung lesen konnte. Jeder Bewerber hätte aber selbst im VG nachfragen können, ob man das so richtig verstanden hätte.
OK. Traut man sich evtl. nicht. Man will ja den Job. Das Unternehmen wird sich nicht brüsten mit solch miesen Bedingungen.
Wenn du JA sagst, den Vertrag unterschreibst und Pech hast, arbeitest du volle 2 Wochen zum halben Honorar. Dann darfst du gehen.
Ich weiß in dem Fall was die ZAF von mir hören will, aber bevor ich mich drauf einlasse bzw zurück maile, wollte ich wissen, ob die Regelung mit dem halben Honorar überhaupt rechtens ist. So stand es natürlich nicht in der Stellenausschreibung (bis auf den Zeitraum). Beim VG hab ich diesbezüglich nur nach der Schichtanzahl gefragt, die für die Einarbeitung notwendig sind. Es wurde mir lediglich gesagt, dass man es schon nach 3 oder eben nach 10 Schichten draufhaben kann.
Zitatda die Stelle über 20h/Woche wäre, müsste ich aus der studentischen Versicherung raus, aber finanziell soll es keinen Unterschied für mich machen, da der AG die Hälfte zahlen würde. :
ZitatJetzt kommt der Klops. Dein *Arbeitgeber* wäre die ZAF. Aber Honorarkräfte sind keine Arbeitnehmer, für die der AG den halben KV-Beitrag zahlt. :
Eine Honorarkraft muss ihr Honorar so hoch aushandeln, dass sie davon die Sozialabgaben selbst tragen kann.
KV/PV, mindestens. Mindestbeitrag gesetzliche KV ca 175,-
Das war mir nicht bewusst, ich werde das gezielt erfragen was es mit der Ansprache bezüglich der KV auf sich hatte. Kann man in einer ZAF eigentlich nur als Honorarkraft tätig sein oder gibt es da auch andere Anstellungsarten?
Die ZAF sind Beschaffer von Arbeitskräften.ZitatKann man in einer ZAF eigentlich nur als Honorarkraft tätig sein oder gibt es da auch andere Anstellungsarten? :
Wenn zB eine Firma wie die XY GmbH das nicht mehr selbst machen will, dann kümmern sich ZAF darum. ZAF sind Dienstleister für solche Firmen.
Die *beschaffen* alles, was die Firmen gern für zeitweilige Beschäftigung haben wollen. Und verleihen/überlassen diese Arbeitskräfte dann den Firmen.
Du fragst jetzt: In einer ZAF ...tätig sein.
DAS wäre nun was ganz anderes .
Bisher hast du von einem Unternehmen geschrieben, das Stellen ausgeschrieben hat.
Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit genannt oder zu ANÜ abgekürzt) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher =ZAF) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher.
Und natürlich beschaffen und verleihen sie auch Honorarkräfte, wenn eine Firma solche braucht und zeitweise leihen will.
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