Eigentümer Mieter Gemeinschaft, Nachbarschaftsprobleme

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz517558-22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer Mieter Gemeinschaft, Nachbarschaftsprobleme


Folgende Situation eines, Mieters in einer gem. Eigentümer Mietergemeinschaft.
Mieter a wohnt ca. 6 Jahre in einer mieter Eigentümer Gemeinschaft.
Er ist in der hausgemeinschaft recht unbeliebt. Jünger Mann, eher lockerer eingestellt, Rest der Bewohner 50 plus, konservativ, ordentlich.

Besondere persönliche Probleme gibt es mit einem Mieter b der genau unter a. Lebt.
Mieter a teilt mit, dass b anfängt larmprotokolle zu fertigen. Dazu klopft es. Oft gegen die Decke. Im, hausflur wird a. Von, b beleidigt.
Das ordnungsamt und Polizei wird öfters. Gerufen. Mieter b erfindet wenn die Polizei kommt geschichten was. A gemacht haben soll. Die Polizei ist somit voreingenommen gg. A, was. Ihm gewisse Nachteile bringt.
Mieter b fordert gg. Der Hausverwaltung und Vermieter des a die Kündigung g von a.
Dazu fotografiert und. Notiert er kleinste verstoesse. Gegen die Hausordnung.
Mieter a. Hat sich bisher entschieden die Sache einfach kommentarlos zu ignorieren aber. Langsam belastet und nervt es. A immer mehr, zudem wkrs. Das. Gefühl der Hilflosigkeit gg. Der Machenschaften bs, immer grosser.

Was kann a. Hier am, besten tun.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von amz517558-22):
Was kann a. Hier am, besten tun.
Er könnte realisieren, dass seine "lockere" Art bei den übrigen Bewohnern nicht gut ankommt. Er könnte sein Verhalten den Gepflogenheiten dieses Hauses versuchen anzupassen. Er könnte auch in ein Haus ziehen, in dem seine Lebensart gepflegt wird und willkommen ist.

Er kann natürlich auch (das Recht? auf) seine Lebensart bei den anderen Bewohnern versuchen durchzusetzen. Ob und wann sich das dann biologisch oder juristisch für wen entscheidet, wird sich zeigen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von amz517558-22):
Mieter a teilt mit, dass b anfängt larmprotokolle zu fertigen.
WEM teilt A das mit?
Zitat (von amz517558-22):
..ist voreingenommen gg. A, was. Ihm gewisse Nachteile bringt.
WELCHE Nachteile bringt es A?
Zitat (von amz517558-22):
Was kann a. Hier am, besten tun.
HIER zunächst erklären, um was es geht.
WARUM werden Lärmprotokolle gefertigt? Ist A Musiker oder Stiefelträger oder Nachtmensch und WAS ist B zu laut?
WAS hat der Vermieter von A bisher gemacht, gesagt, geschrieben?
WAS verstößt gegen die Hausordnung?

Ist *ordentlich* das Gegenteil von *locker*? Oder von *liederlich*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Eigentümer Mieter Gemeinschaft,

Was soll man drunter verstehen ?
Anscheinend wohnt Mieter a in einer Eigentumswohnung ?
Auch Mieter b scheint in einer Eigentumswohung zu wohnen ?
Gehören die beiden Eigentumswohungen dem selben Eigentümer ?
Wohnt dieser Eigentümer auch in diesem Hause ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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