Verbleib der jüngeren Kinder bei volljährigen Geschwistern.

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mamavon3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbleib der jüngeren Kinder bei volljährigen Geschwistern.

Guten Tag,

ich bin Mutter von 3 minderjährigen Kindern (15-13 und 11 Jahren)
Ich muss vorraussichtlich für 9 Monate in die JVA.
Kontakt zum Vater besteht schon seid vielen Jahren nicht mehr.
Die älteren Geschwister sind fast 20 Jahre, können diese während meiner Haftzeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht der jüngeren Geschwister erhalten?
Die Kinder sind ausschließlich auf mich und ihre älteren Geschwister fixiert.
Wohnraum bliebe mein Haus, die gewohnte Umgebung.
Eventuell mit Unterstützung einer Familienhilfe.
Laut meines Anwaltes stünden die Chancen auf den offenen Vollzug sehr gut, das Erstverbüßerin, demzufolge sei eventuell sogar ein" Hausfrauenvollzug" ( so nannte es dieser) denkbar, da ich auch berufstätig bin.
Geplant ist die Beantragung eines Haftaufschubes zwecks Regelung der Unterbringung der Kinder und Klärung bezüglich der laufenden Kosten des Hauses, sowie die Abänderung meines Arbeitsvertrages in ausschließlich Frühschicht. ( Pflegedienst)
Ich wäre Ihnen sehr dankbar einmal eine zweite unabhängige Meinung zu hören.
Vielen herzlichen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Da die volljährigen Kinder nahe Verwandte der minderjährigen Kinder sind, bedarf es keiner Genehmigung des Jugendamtes. Ergibt sich aus dem SGB VIII. DA braucht es auch keines förmlichen Aktes. Gib den Großen für alle Fälle ne schriftliche Vollmacht und gut ist.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 15.06.2019 15:28

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mamavon3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

vielen lieben Dank.
Das beruhigt mich zu 200%
Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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