Paket für Nachbarn angenommen und dieses wurde geklaut

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.07.2020 17:15:11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket für Nachbarn angenommen und dieses wurde geklaut

Guten Abend, ich habe mal eine Frage. Ich nehme seit Jahren für die sehr aktiven im Internet kaufenden Nachbarn Pakete an. Wir sind ein Haus mit 4 Wohnungen. Ich habe mir angewöhnt, die Pakete dann vor die Tür der Nachbarn zu legen, da diese auch oft zu sehr unchristlichen Zeiten wieder heim kommen (ich weiss, nicht die schlaueste Idee, da ja auch so mal Fremde durch das Treppenhaus huschen können, aber es ging jahrelang gut). Jetzt bin ich allerdings damit auf die Nase gefallen, denn das Paket eines Nachbarn lag angeblich nicht mehr vor seiner Tür. Ich habe natürlich dafür unterschrieben, dies wurde von Hermes bestätigt. Es handelt sich wohl um ein Paket mit 2 Paar Schuhen von einem gewerblichen Anbieter. Da ich ja das Paket vor die Tür gelegt habe, habe ich fahrlässig gehandelt, obwohl ich es wirklich nur gut gemeint und meinen Nachbarn weitere Wege ersparen wollte. Jetzt habe ich wirklich etwas Angst, dass mir die Rechnung der 2 Paar Schuhe zur Bezahlung ausgehändigt wird und mir das total über den Kopf wächst und ich mir das gar nicht leisten kann. Bisher weiss ich den Wert nicht. Ich müsste dann irgendwie versuchen die Rechnung in Raten abzustottern. Ich habe da wirklich ein mulmiges Gefühl, da ich das Geld nicht einfach so über habe. Meine Frage ist, ob ich irgendwie aus der Nummer rauskomme oder ob ich definitiv für das Paket zahlen muss. Vielen Dank für Eure Mühe mir zu antworten und allen noch einen schönen Abend...

Wer den Schaden hat...?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Du hast das paket angenommen, aber nie dem Nachbqarn übergeben, anderes würdest du beweisen müssen.

Zitat:
ob ich irgendwie aus der Nummer rauskomme
Nur duch zahlen, sonst eher nicht...

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#2
 Von 
guest-12306.07.2020 17:15:11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die schnelle Antwort, dachte ich mir schon. Jetzt kann ich wohl nur hoffen, dass er sich nicht die teuersten Schuhe bestellt hat :-(

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Frage ist, ob ich irgendwie aus der Nummer rauskomme ...
Klar, einfach den Dieb finden.
Und das meine ich nicht ironisch, schau doch mal die Kleinanzeigenportale durch, vielleicht ist der Finder ja so blöd und stellt die Schuhe irgendwo ein.

Außerdem könnte eine Privathaftpflichtversicherung einspringen, obwohl ich das aufgrund der groben Fahrlässigkeit selber nicht so ganz glaube.

Stefan

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Versuch dich mit den Nachbarn zu einigen. Vielleicht liegt ihnen was daran, dass du weiterhin ihre Pakete entgegennimmst.

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#5
 Von 
guest-12306.07.2020 17:15:11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, einfach den Dieb finden. Und das meine ich nicht ironisch, schau doch mal die Kleinanzeigenportale durch, vielleicht ist der Finder ja so blöd und stellt die Schuhe irgendwo ein.

Außerdem könnte eine Privathaftpflichtversicherung einspringen, obwohl ich das aufgrund der groben Fahrlässigkeit selber nicht so ganz glaube.

Stefan

Ehrlich gesagt, weiss ich gar nicht, um was für Schuhe es sich dabei handelt. Mein Nachbar sprach nur von zwei Paar Schuhen. Ich warte jetzt auf weitere Schritte. Bisher wurde mir nur durch den Nachbarn wie auch Hermes gesagt, dass ich für dieses Paket unterschrieben hätte. Das mulmige Gefühl im Bauch ist also noch da.

Ich glaube auch, dass da keine Versicherung greift, da ich das Paket vor die Tür gelegt habe... :-(

Aber vielen Dank für die schnelle Rückmeldung...

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#6
 Von 
guest-12306.07.2020 17:15:11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Versuch dich mit den Nachbarn zu einigen. Vielleicht liegt ihnen was daran, dass du weiterhin ihre Pakete entgegennimmst.


Ich warte jetzt nochmal auf weitere Schritte oder ob er mir einfach die Rechnung in die Hand drückt und sagt, ich solle sie bezahlen...leichte Panik habe ich ja....

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
aber es ging jahrelang gut


Dann könnte man evtl. argumentieren, daß die Nachbarn dieser Art der Paketannahme/-übergabe durch sehr langfristige Duldung konkludent zugestimmt haben und daher auch ein stillschweigender Haftungsausschluß implizit konkludent vereinbart wurde. Dann würdest du gar nicht haften.

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Also erst mal soll sich der Nachbar an seinen Lieferanten wenden. Solange er Hermes keine Vollmacht gegeben hat, dir die Pakete auszuhändigen, ist das Paket ja immer noch nachweislich nicht ordentlich zugestellt. Die müssen ihm also sein Paket erst mal schicken.

Dann wird der Versender natürlich sein Geld für das verschwundene Paket zurück haben wollen. Dazu muss er sich an Hermes wenden, denn die haben das Paket nicht wie angewiesen zugestellt.

Und Hermes will dann von dir vermutlich seinen Schaden ersetzt haben. Da kommt es jetzt darauf an, was genau du unterschrieben hast: vermutlich, dass du das Paket angenommen hast. Das ist so weit unstrittig, nur ist es jetzt eben nicht mehr da. Frage: hast du fahrlässig gehandelt, als du das Paket in den Hausflur gestellt hast? Vermutlich, aber da du das seit Jahren so gemacht hast, eher nicht grob fahrlässig und damit ist das dann ein Fall für deine Haftpflichtversicherung. Der solltest du die Sache gleich mal melden.


Lange Rede kurzer Sinn: Dem Nachbarn musst du gar nichts ersetzen, du bist höchstens gegenüber Hermes haftbar. Der Nachbar kann und sollte sich also ohne Gefährdung des gut nachbarschaftlichen Verhältnisses an seinen Lieferanten wenden.

Inwiefern du eigentlich überhaupt haftbar bist, ist eine zweite Frage, denn Hermes hat auch fahrlässig gehandelt als man dir statt dem Nachbarn das Paket übergab.



Ein Nebeneffekt des oben beschriebenen ist übrigens, dass der Schadenersatz, den der Lieferant für das Paket von Hermes verlangen kann, nur sein Einkaufspreis ist: Bei Schuhen würde ich mal eine Gewinnspanne von 50% schätzen, das macht die Sache schon mal bedeutend billiger. Selbst wenn Hermes seinen schaden voll von dir ersetzt haben will: es ist der Einkaufspreis der Schuhe, wenn der oben beschriebene Weg gewählt wird.

-- Editiert von quiddje am 17.06.2019 16:52

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#9
 Von 
guest-12306.07.2020 17:15:11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
aber es ging jahrelang gut


Dann könnte man evtl. argumentieren, daß die Nachbarn dieser Art der Paketannahme/-übergabe durch sehr langfristige Duldung konkludent zugestimmt haben und daher auch ein stillschweigender Haftungsausschluß implizit konkludent vereinbart wurde. Dann würdest du gar nicht haften.


das würde mir natürlich sehr entgegen kommen, vielen dank für die nachricht....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.07.2020 17:15:11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Haftpflichtversicherung. Der solltest du die Sache gleich mal melden.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich werde mich jetzt mal an meine Haftpflichtversicherung wenden, dann bin ich da schonmal im Bilde bevor es ernst wird und die Rechnung kommt....

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
denn Hermes hat auch fahrlässig gehandelt als man dir statt dem Nachbarn das Paket übergab.


Das hat allerdings jeder größere Transportdienst in seinen AGB verankert, will man das nicht muss man die persönliche Übergabe extra beauftragen und bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von quiddje):
denn Hermes hat auch fahrlässig gehandelt als man dir statt dem Nachbarn das Paket übergab.


Das hat allerdings jeder größere Transportdienst in seinen AGB verankert, will man das nicht muss man die persönliche Übergabe extra beauftragen und bezahlen.
Fände ich überraschend, aber: macht nix, das ist dann ja nur ein Problem zwischen dem Versender und den Paketdienst.

Der Nachbar dürfte beim Versender die Lieferung des Paketes an den Kunden beauftragt haben - eine AGB - Klausel dass das auch an Nachbarn erfolgen darf wäre doch seeehr überraschend und damit unwirksam.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wäre doch seeehr überraschend und damit unwirksam.
Naja, so sehr überraschend ist das nun auch nicht. Ich kenne solche Regelungen durchaus, möchte aber nicht beurteilen ob das in den AGB versteckt werden darf.

Beispielsweise muss man bei manchen Online-Apotheken ausdrücklich zustimmen, dass auch bei Nachbarn abgegeben werden darf. Daraus könnte man folgern, dass es sehr wohl üblich ist und die Apotheken nur wegen der Sondersituation "ärztliche Schweigepflicht" nachfragen.

Spielt aber auch keine Rolle, ein Zugang beim Nachbarn ist kein Zugang beim Besteller, damit ist der raus.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12306.07.2020 17:15:11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Der Nachbar dürfte beim Versender die Lieferung des Paketes an den Kunden beauftragt haben - eine AGB - Klausel dass das auch an Nachbarn erfolgen darf wäre doch seeehr überraschend und damit unwirksam.


Ich hoffe noch, dass es für mich nicht ganz so schlimm wird, habe schon Bauchschmerzen wegen dieser blöden Angelegenheit und wie sie nun weitergeht...warte jeden Tag auf Post oder eine Reaktion meines Nachbarn. Habe schon alles Horrorszenarien durch gespielt, habe sogar geträumt das er sich zwei Paar teure Designerschuhe bestellt hat und ich sie bezahlen muss. Hoffe, dass das Thema bald erledigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Lange Rede kurzer Sinn: Dem Nachbarn musst du gar nichts ersetzen, du bist höchstens gegenüber Hermes haftbar.


Wenn allerdings mein Einwand mit der konkludenten Zustimmung greifen sollte, dann wäre die Haftung aber auf den Nachbarn übergegangen. Das muß zwar Hermes nicht interessieren, aber dann wiederum könnte der TE sich den Schadensersatz, den er Hermes schuldet, wiederum vom Nachbarn zurückholen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Dufti007):
warte jeden Tag auf Post oder eine Reaktion meines Nachbarn.
Bevor du dich um den Schlaf bringst: Hermes ersetzt nichts. Deine Versicherung tritt nicht ein.
Es geht schneller vorüber, wenn du mal bei deinem Nachbarn klingelst--- und kurz fragst, was die 2 Paar Schuhe wohl gekostet hätten.
Dann träumst du evtl. nicht mehr von extremen Preisen. Sondern zahlst ihm den Schaden.

Zitat (von Dufti007):
Ich glaube auch, dass da keine Versicherung greift, da ich das Paket vor die Tür gelegt habe...
Eben. Angenommen, unterschrieben, vor die Tür gelegt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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