Nötigung o.ä. ? Nebeneinander fahren auf Autobahn

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Außendienst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung o.ä. ? Nebeneinander fahren auf Autobahn

Hallo zusammen,
ich bin heute auf der A52 unterwegs gewesen. Ich befuhr die rechte Spur (die Autobahn ist hier zweispurig) und wollte ein vor mir fahrendes Fahrzeug überholen. Vor dem ausscheren auf den linken Fahrstreifen bemerkte ich ein schnell nahendes Fahrzeug und unterließ das ausscheren. Das schnelle Fahrzeug bremste neben mir aber abrupt die Geschwindigkeit herunter und fuhr für etwa 100 bis 200 Meter konstant neben mir, ohne für mich ersichtlichen Grund und hinderte mich somit am ausscheren. Nach den ca. 100-200 Metern gab das Fahrzeug dann wieder unvermittelt Gas und ich konnte ebenfalls überholen.

In meinen Augen stellt dieses abrupte Abbremsen neben mir und das für geraume Zeit nebenher fahren eine Nötigung da und ich würde den Fahrzeugführer gerne anzeigen. Das Kennzeichen habe ich mir merken und am nächsten Rastplatz notieren können.

Ist das Verhalten den auch als Nötigung zu bewerten? Möchte ungerne bei der Polizei sitzen und mich lächerlich machen.

Für eine erste Einschätzung wäre ich dankbar.

Gruß

Außendienst

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vor dem ausscheren auf den linken Fahrstreifen bemerkte ich ein schnell nahendes Fahrzeug und unterließ das ausscheren.
Kommt darauf an, wie das genaz genau abgelaufen ist. jeh nachdem wie das abgelaufen ist, war das evtl für den Anderen ein gefahrenpotential und das Bremsen war notwendig.

Ob man das als was du schreibst als Nötigung ansehen kann, ich würde eher nein meinen.

Zitat:
Das Kennzeichen habe ich mir merken und am nächsten Rastplatz notieren können.
Den fahrer kannst du auch beschreiben? Wenn nein, dann kannst du es so oder so lassen...

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#2
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Außendienst):
...fuhr für etwa 100 bis 200 Meter konstant neben mir, ohne für mich ersichtlichen Grund und hinderte mich somit am ausscheren.

Das wären bei einer Geschwindigkeit von 100 Km/h ~4-8 Sekunden. Ernsthaft?

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#3
 Von 
Außendienst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das Kennzeichen habe ich mir merken und am nächsten Rastplatz notieren können.
Den fahrer kannst du auch beschreiben? Wenn nein, dann kannst du es so oder so lassen...

Den Fahrer kann ich beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Außendienst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):
Zitat (von Außendienst):
...fuhr für etwa 100 bis 200 Meter konstant neben mir, ohne für mich ersichtlichen Grund und hinderte mich somit am ausscheren.

Das wären bei einer Geschwindigkeit von 100 Km/h ~4-8 Sekunden. Ernsthaft?


1. Wurde auf 80 km/h runtergebracht
2. vielleicht waren es auch 400 Meter
3. tut denn die Zeit bzw. die Dauer so gravierend was zur Sache?- Ab welcher Dauer oder Länge würdest Du denn eine Ernsthaftigkeit erwegen ?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Was soll der Fahrer des anderen KFZ denn falsch gemacht haben?
Die Geschwindigkeit zu reduzieren ist ja nun grundsätzlich nicht verboten und lässt sich im Grunde recht einfach mit einer in dem Moment unklaren Lage der Situation erklären. Es gibt dafür aber auch unzählige andere Begründungen z.B. das automatische Abbremsen bei modernen Fahrzeugen mit nicht immer fehlerfrei arbeitenden Verkehrszeichenerkennungssystemen. (ist mir am Donnerstag selbst passiert, KFZ bremste auf 80 ab weil dies angeblich angezeigt wurde).

Berry

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#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Gab es denn wirklich keinen Anlass, dass er die Geschwindigkeit reduziert hat? Hattest du vielleicht bereits den Blinker gesetzt oder sogar mit dem Rausziehen begonnen und dann zurückgezogen?

Wenn du z.B. den Blinker setzt, dann muss der Fahrer des Fahrzeugs, dass von hinten kommt, davon ausgehen, dass du auch einen Spurwechsel vollziehst und ist somit gut beraten, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Das er dann einige Sekunden nicht wieder beschleunigt hat, mag zwar nicht schön sein, aber kein Grund den anderen anzuzeigen. Nötigung war das auf keinen Fall, denn dazu gehört wesentlich mehr.


Gruß

Uwe

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Der Fahrer kann angeben, er musste verkehrsbedingt eine kurze Strecke neben dir fahren, was machst du dann?

Es ist doch lächerlich wg. so einer Kleinigkeit die Polizei zu "belästigen".

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