Kredit mit Freundin

16. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Michael866
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kredit mit Freundin

Hallo liebe Community,
Folgende Situation;
Meine Freundin und ich wollen das Haus, dass sie von ihrer Oma übernommen hat sanieren. Ihr gehört es zu 100 %.
Jetzt meine Fragen:
1) Kann die Bank sagen dass Sie uns den Kredit in Höhe von 250000 Euro nicht gibt weil ich keine Sicherheiten habe(also nicht im Grundbuch stehe)? Bonität passt bei uns beiden meine Freundin hätten eben das Haus aber ich als 2ter Kreditnehmer bräuchte laut Bank auch etwas um mich abzusichern. Laut Bank würde es am leichtesten gehen wenn ich mich zu 30% ins Grundbuch einschreiben lasse.

2) Gibt es Eine andere Sicherheit für mich als ins Grundbuch angeschrieben zu werden?

Danke schonmal für jede Hilfe.
Mfg

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
kann es sein, dass Du da was falsch verstanden hast ?

Es gibt hier ein Haus, das saniert werden soll für 250.000 EUR. Für die Herausgabe eines solchen Kredites benötigt die Bank gewisse Sicherheiten wie z. B. eine Grundschuld, die auf das Haus eingetragen wird. Anscheinend hat das Haus aber auch nach der Sanierung nicht den entsprechenden Gegenwert zu bieten und reicht nicht aus.

Ob Du da mit im Grundbuch als Eigentümer stehst macht meines Erachtens das Haus nicht wertvoller und haften würdest Du als 2. Kreditnehmer ja auch so. Denke eher, dass die zusätzliche Sicherheiten wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael866
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Nein habe da nichts falsch verstanden. Das Haus hat den entsprechenden Gegenwert, mehr als das. Mir geht es nur darum ob die Bank hier einen Anspruch hat zu sagen ich sollte auch ins Grundbuch sonst ist es für mich ein zu hohes Risiko, wenn mir nichts gehört von dem wo ich das geld reinstecken.
Oder kann es der Bank egal sein ob ich hier ein Risiko eingehe?

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ok,
die Bank kann natürlich vorgeben, unter welchen Voraussetzungen sie den Kredit vergibt. Es gibt ja auch mehrere Banken...... Schon mal wo anders versucht ? Bzw. sollte man sich da ja eh von mehreren Banken Angebote einholen.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nicht, dass das Sozialamt innerhalb der nächsten 10 Jahre an die Tür klopft wegen Verarmung der Großmutter, wenn diese in Pflege geht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Ganz ehrlich: Sei froh und Dankbar das die Bank sich Querstellt, ohne das du eine Sicherheit für den Kredit bekommst. Die Versuchen dich gerade vor einer riesen Dummheit zu bewahren.

Meiner Frau sitzt gerade richtig in der ******* wegen sowas.

Sie hat auch für einen Kredit für ein fremdes Haus für den damaligen Partner mitunterschrieben. Das Darlehen wurde über eine Grundschuld abgesichert. Dazu gabs bei Trennung (er hat sich getrennt 2 Jahre nach der Unterschrift für das Darlehen) eine Vereinbarung, das der damaliger Partner alle Verbindlichkeiten übernimmt.

Hört sich toll an, oder? Die Vereinbarung ist aber das Papier nicht wert auf das sie gedruckt ist.

Was passierte nach der Trennung? Expartner hatte kein Bock mehr zu arbeiten und nun stehen sie bei meiner Frau und wollen die Kohle. Die Grundschuld interessiert die Bank nicht, die versuchen es erstmal bei meiner Frau... und da Frau arbeitet gibts da ja auch was zu holen.

Nebenbei ist Frau nicht mehr Kreditwürdig durch den hohen Kredit ohne Absicherung (auf ihrer Seite). Als meine Frau mal einen Kredit brauchte, nahm die Bank mal eben 10% ÜBER den üblichen Zinssatz. Anstatt 4% zahlte sie dann 14% wegen ihrer schlechten Bonität. Das ist nicht lustig.

Privatinsolvenz geht auch nicht ohne das Ex mitspielt, weil er die Zahlungsfähigkei von meiner Frau steuern kann indem er mal zahlt und mal nicht. Sprich: meine Frau kommt mehr oder weniger nicht von den Schulden weg. Man könnte vor Gericht gehen, aber die Chancen stehen 50/50 und die Gerichtskosten sind bei so einer hohen Streitsumme immens. Bisher wurde uns Anwaltlich davon abgeraten.

Deine Freundin soll ihren Kredit alleine aufnehmen oder sie beteiligt dich auch am Grundbesitz - dann kannst du im Fall einer Trennung wenigstens hoffen das nicht der ganze Kredit an dir hängen bleibt. Vereinbarungen unter euch interessieren die Banken nämlich kein bisschen.

Wenn du am Haus Miteigentum hast, hast du wenigstens was in der Hand um Druck auszuüben wenn es zum Streit / Trennung kommen sollte.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Michael866):
1) Kann die Bank sagen dass Sie uns den Kredit in Höhe von 250000 Euro nicht gibt weil ich keine Sicherheiten habe(also nicht im Grundbuch stehe)?
Klar, die Bank entscheidet frei wem sie einen Kredit zu welchen Konditionen gibt.
Zitat (von Michael866):
Laut Bank würde es am leichtesten gehen wenn ich mich zu 30% ins Grundbuch einschreiben lasse.
Du solltest dich zu demjenigen Anteil ins Grundbuch eintragen lassen der deinen Teil am Kredit abdeckt.
Unter gar keinen Umständen solltest du einfach einen Kredit aufnehmen ohne solch eine Absicherung zu haben. Alles andere ist Russisches Roulette.
Zitat (von Michael866):
2) Gibt es Eine andere Sicherheit für mich als ins Grundbuch angeschrieben zu werden?
Ja klar, du kannst z.B. deine eigene Immobilie (falls vorhanden) als Sicherheit verpfänden. Auch das wäre u.U. finanzieller Selbstmord.
Wie dir bereits angeraten wurde: Auf gar keinen Fall einen Kredit aufnehmen oder Geld zur Verfügung stellen, ohne dass du in das Grundbuch eingetragen wirst und dann selbst abgesichert bist!!!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael866
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

OK danke für die Ratschläge und Meinungen.
Ich hab mich jetzt auch noch informiert bezüglich eines Partnerschaftsvertrages.
Ist solch ein Vertrag Rechtsverbindlich und sicher im Bezug auf den Kredit?
Annahme im Vertrag steht: Bei Trennung des Haushaltes wird zur Kredottilgung das Haus verkauft?!
Oder ist ein solcher Vertrag mit solchen Bedingungen nicht Rechtsgültig?

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#8
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Lass doch solche Spielereien...
So lange Deine Freundin allein im Grundbuch steht kann sie auch allein über einen Verkauf entscheiden.
Angenommen Ihr trennt Euch, du ziehst aus und 2 Wochen später verkauft sie das Haus und wandert auf die Malediven aus und lässt dich mit dem Kredit allein zurück. Dann nützt dir der Partnerschaftsvertrag mal gar nichts.

Lass dich ins Grundbuch eintragen. Damit ist ein Verkauf ohne Dein Einverständnis nicht ohne weiteres möglich bzw. kann Dein Anteil nicht mitverkauft werden. Sollte dann irgendwas schief laufen und die Bank möchte Geld sehen kannst Du Ihr deinen Anteil zurückverkaufen um aus dem Kredit rauszukommen. Ausserdem kannst Du dann auch eine Teilungsversteigerung anstrengen wenn Deine dann Ex-Freundin sich plötzlich quer stellt und das Haus doch nicht verkaufen will.

Es gab schon etliche solche Anfragen hier also glaube den Forenteilnehmern, dass Du dich damit optimal absicherst und Deine Freundin dadurch nur einen spürbaren Nachteil hat, wenn Sie gegen Eure Absprache verstossen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Meine Frau hatte einen vom Anwalt ausgearbeiteten Vertrag - bringt dir nix wenn deine Freundin keine Kohle hat und hat KEINE Wirkung gegenüber der Bank, wenn sie von Dir alleine die 250.000 Euro einfordern.

Meine Frau dachte dann noch: hey, ist ja "nur" ein Vertrag über 10 Jahre (Endfälliges Darlehen). Danach wird neu verhandelt. Nein - wird es nicht. Die Bank hat entschieden, das Darlehen in eins mit variablen Zinz umzuwandeln - das ist wohl ihr gutes Recht wenn keiner das Darlehen zurück zahlt. Ohne das irgendeiner dafür zustimmen müßte. Für die Bank ein gutes Geschäft: knapp das doppelte an Zinsen wie bei einem Baudarlehen üblich.

Ein Beteiligung am Eigentum (Grundbuch) ist das einzige was Druck machen kann. Alles andere ist bunt bedrucktes Papier.

Natürlich kannst du dein "Recht" vor Gericht erstreiten. Bei einer Streitsumme von 250.000 Euro kannst du dich auf einen 5-stelligen Eurobetrag freuen den das Verfahren kostet. Und schlussendlich gibts keine Gewissheit das du Gewinnst...

-- Editiert von Sunrabbit am 18.06.2019 07:10

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Michael866):
Bei Trennung des Haushaltes wird zur Kredottilgung das Haus verkauft?!
Oder ist ein solcher Vertrag mit solchen Bedingungen nicht Rechtsgültig?
Und dann setzt die Freundin den Preis so hoch an, dass niemand kauft. Schwuppdiwupp hält man sich wieder an dich und du hast nix davon.
Tu dir selbst einen Gefallen: Lass es entweder komplett sein, oder lass dich mit in das Grundbuch eintragen.

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