SonderKüSchutz (§168SGB IX) auch in Betrieben bis max. 5 Arbeitnehmer ?

16. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 10x hilfreich)
SonderKüSchutz (§168SGB IX) auch in Betrieben bis max. 5 Arbeitnehmer ?

"Betreff" formuliert die Frage schon:
In "Besgen, Nicolai/ Schwerbehindertenrecht" wird nicht differenziert: Auf S.65 wird nur auf §23KSchG verwiesen und im ganzen Buch wird bei KLEINBETRIEB "mit in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmern" gesprochen.

In anderen Quellen ist aber zu lesen, dass für Betriebe mit nicht mehr als 5 A. gar kein KüSchutz (KSchG) existiert.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ja, der Kündigungsschutz gilt auch für Kleinbetriebe - in § 173 des SGB 9 sind die Ausnahmen ja geregelt, und da steht nichts von Kleinbetrieben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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