Ratenzahlungsvereinbarung kostet 140 euro??!

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517679-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungsvereinbarung kostet 140 euro??!

Hallo,

ich habe ein Problem mit einem Inkassounternehmen. Vor acht Jahren habe ich viele Finanzielle Schwierigkeiten gehabt und hab einige Schulden gesammelt. Seit 2 Jahren habe ich wieder Arbeit und zahle Monatlich 300 – 400 Euro seit dem zurück. Würde auch nicht mehr lange dauern, dass ich schuldenfrei bin. (Juhuu‼)
Jetzt kam letzte Woche eine neue Forderung rein von dem Inkassounternehmen Königs GmbH. Diese beziehen sich auf Schulden bei Vodafon.
Die Vodafonschulden von 2011 sind 220 Euro hoch.
Durch die Zinsen und die Kosten des Inkassounternehmens ist die Forderung jetzt auf 527 Euro gestiegen. Ich habe auch eine Tabellarische Aufstellung erhalten wie sich diese Kosten zusammensetzen und diese scheint mir auch rechtens zu sein. Nach einer so langen Zeit kommt halt auch das ein oder andere zusammen. Das kenne ich auch von den anderen Inkassounternehmen mit denen ich bisher zu tun hatte.

Ich habe um eine Ratenzahlungsvereinbarung gebeten und angeboten 50 Euro im Monat zu zahlen, damit in 10 Monaten alles bezahlt ist. Ich kann nicht mehr zahlen, da ich ja noch andere Schulden auszugleichen habe.
Bei allen anderen Unternehmen traf das auch auf keine Probleme.
Jetzt habe ich eine Antwort bekommen in der steht, das ich ruhig schon mal die erste Rate zahlen soll, sie aber erst entscheiden ob sie mir eine Ratenzahlung bewilligen, wenn ich meine Verdienste offen lege. Ich werde natürlich nichts Zahlen und auch nichts offen legen, bevor ich nicht eine Einwilligung in die Ratenzahlung habe.
Das dickste kommt aber noch. Sie wollen für die Ratenzahlung eine Gebühr von 140 Euro haben. Das steht doch in keinem Verhältnis zu dem was ich Schuldig bin. 140 euro sind drei Monatsraten. Das kann doch rechtlich nicht ok sein.

Weiß jemand ob die höhe solcher Kosten festgelegt sind? Oder hat jemand einen Tipp für mich?

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gibt es zu dieser Forderung einen Titel? Sprich: Einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil?

Zitat:
Ich habe auch eine Tabellarische Aufstellung erhalten wie sich diese Kosten zusammensetzen und diese scheint mir auch rechtens zu sein

Sicher? Denn selbst mit Vollstreckungsbescheid scheinen mir 300€ Kosten und Zinsen zu hoch.

Zitat:
Jetzt habe ich eine Antwort bekommen in der steht, das ich ruhig schon mal die erste Rate zahlen soll, sie aber erst entscheiden ob sie mir eine Ratenzahlung bewilligen, wenn ich meine Verdienste offen lege. I

Keine gute Idee. Denn gerade wenn die Forderung längst verjährt ist (siehe Ausgangsfrage von mir), würdest du damit die Verjährung neu beginnen lassen.

Zitat:
Das steht doch in keinem Verhältnis zu dem was ich Schuldig bin.

Und das ist auch völliger Blödsinn. Selbst wenn man das über das RVG begründen würde, sind das deutlich weniger. Nämlich 67,50€ plus Auslagen. Aber so oder so: Akzeptieren musst du das nicht.

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#2
 Von 
go517679-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Gibt es zu dieser Forderung einen Titel? Sprich: Einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil?


Im ersten Brief schreiben sie das es ein Vollstreckungsbescheid gibt, Amtsgericht Hagen vom 17.11.2011. Ich habe leider aus der Zeit nichts schriftliches mehr. Aber das könnte hin kommen.

Zitat:
Sicher? Denn selbst mit Vollstreckungsbescheid scheinen mir 300€ Kosten und Zinsen zu hoch.


Aufgelistet sind in der Tabelle

Mahnkosten Auftraggeber 6 €
Inkassokosten 45+€
Ermittlungskosten 2,20€
MB Gebühren 30€
MB Gerichtskosten 23€
VB Gebühren 15€
Pfü Beschluß 1 16,20€
Pfü 1 Gerichtskosten 15€
Zwangsvollstr.kosten GV 22,95€
Ermittlungskosten 3,50€
Ermittlungskosten Regis24 8,90€
Ermittlungskosten 3,50€
Ermittlungskosten Regis24 8,90€
Ermisstlungskosten 3,20€
Der gesammte Rest sind Zinsen.

Zitat:
Nämlich 67,50€ plus Auslagen


Wo finde ich denn diese Festlegung im Gesetz? Wie kann ich das Untermauern?

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Im ersten Brief schreiben sie das es ein Vollstreckungsbescheid gibt, Amtsgericht Hagen vom 17.11.2011. Ich habe leider aus der Zeit nichts schriftliches mehr. Aber das könnte hin kommen.


Steht im ersten Brief ein Aktenzeichen zu dem VB ? Dann kannst beim Amtsgericht Hagen telefonisch nachfragen, ob unter dem AZ etwas vorliegt und Dir eine Kopie des Vorgangs zusenden lassen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zusätzlich zum Hinweis von Hausfrau schon mal vorab ein paar Worte zur Forderungsaufstellung:

Diese Ermittlungskosten sind auffällig. Insbesondere dass sie 5 mal auftauchen. Bist du seit 2011 mehrmals umgezogen? Wenn ja: Wann in etwa und wie oft?

Zitat:
Pfü Beschluß 1 16,20€
Pfü 1 Gerichtskosten 15€
Zwangsvollstr.kosten GV 22,95€

Kannst du dich entsinnen, ob es damals einen GV Einsatz bei dir gab? Ob es eine Kontopfändung bei dir gab deswegen? Auch wenn einiges etwas chaotisch war bei dir: Die Kontopfändung verschwindet ja beispielsweise nicht einfach so. Theoretisch müsste die ja immer noch aktiv sein auf dem Konto.

Zitat:
Der gesammte Rest sind Zinsen.

Also in Summe 100€ Zinsen, richtig?
Da ist zumindest teilweise was verjährt. Rechnerisch kommt das überschlagsweise irgendwie hin.

Zitat:
Wo finde ich denn diese Festlegung im Gesetz? Wie kann ich das Untermauern?

Eines nach dem anderen. Erst mal recherchieren, ob es überhaupt deine Schulden sind (siehe Antwort von Hausfrau). Wichtig: Sobald du die Titelkopie hast, direkt am ersten Tag überprüfen und bewerten. Adresse unbedingt prüfen, ob du damals dort gewohnt hast und hier nochmal melden.

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#5
 Von 
go517679-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@hausfrau66
@mepeisen

vielen dank für eure Hilfe und Vorschläge. Aber es sind meine Schulden und ich will sie ja auch bezahlen, es geht mir auch nicht darum, hier 20 Euro oder da 15 Euro einzusparen und mach dafür mit der Inkasso anzulegen.

Ich bin ja durchaus dazu bereit meine Schulden zu zahlen, mache ich ja auch schon seit längerer Zeit auf anderen Baustellen.
Aber ich akzeptiere die 140 Euro nicht, die ich bezahlen soll nur für die Ratenzahlungsvereinbarung. Das ist das einzige was mir sauer aufstößt.

Die will ich einfach nicht bezahlen, weil das einfach zu viel ist. Ich möchte da wirklich kein großes Fass aufmachen, da ich schon genug Baustellen in meinem Leben habe. Wenn die um 50 Euro be*******n, ja dann ist das halt so...
Ich möchte wirklich nur wissen wie ich diese 140 Euro los werden.

LG und Danke

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Niemand zwingt dich, die 140€ zu akzeptieren. Die Alternative wäre, dass du das Inkasso in eine Diskussion verzettelst. Ich würde das so schreiben:
"Wertes Inkasso. Zum einen entsprechen 140€ Ratengebühr nicht dem RVG, zum zweiten stimme ich der Übernahme nicht zu. Gemäß ZPO fallen diese Kosten stets dem Gläubiger zur Last. Zinsen sind ebenfalls größtenteils verjährt. Sie möchten mir bitte eine korrigierte Forderungsaufstellung zukommen lassen."
Parallel das Geld zusammensparen. Eventuell bekommst du das so lange mit denen diskutiert, bis du die zu bezahlende Summe mit einem Mal bezahlen kannst.

Eine Vollstreckung durch die ist eher unwahrscheinlich. Denn sie riskieren damit nur eine Vollstreckungsabwehrklage deinerseits, insbesondere wegen der Zinsverjährung.

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#7
 Von 
go517679-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich zwingt mich keine, aber wenn ich diese Schulden nur über eine Ratenzahlung bezahlen kann und das die Forderung ist, ist ja doch ein gewisser Zwang dahinter.

Aber vielen dank für die Antwort, ich werde das so machen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Natürlich zwingt mich keine, aber wenn ich diese Schulden nur über eine Ratenzahlung bezahlen kann und das die Forderung ist, ist ja doch ein gewisser Zwang dahinter.

Ähhm. Nö. Du kannst auch einfach stur überweisen. Der Gläubiger und das Inkasso können dann im Prinzip erst mal nichts machen. Sie können die 140€ nicht erzwingen. Das einzige, was sie machen könnten, dir einen GV vorbei schicken. Dann kannst du mit dem eine Ratenzahlung vereinbaren. Das ist deutlich billiger als die 140€.

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