Gehaltserhöhung (Az.: 5 AZR 486/08)

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
WildRose86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltserhöhung (Az.: 5 AZR 486/08)

Hallöchen Zusammen ‍♀

Wir sind zurzeit 9 Mädels im Service mit 4 Schichten. Jeder (außer mir) hat eine Gehaltserhöhung bekommen. Grund und Aussage der Chefin als ich sie fragte,war: Ich wäre nicht flexibel. Im August bin ich 2 Jahre dort, habe bis 02.19 alle Schichten gearbeitet und mich von den Stunden hoch stufen lassen (man gab es mir nie Schriflich nur mündlich,die hochstufung der stunden). Seit März kann ich keine Nachtschichten mehr machen,jedoch sonst jeden tag und früh und mittag einsetzbar.
Es gibt eine Kollegin die nur an bestimmten Tagen kann,nicht 4 tage am Stück kann und nur nachts arbeitet, und erst ca 1 jahr da ist. Auch diese Kollegin bekam die Gehaltserhöhung.
Selbst diese und andere Kolleginnen gaben zu, dass ich wesentlich flexibler bin und es ungerecht ist.
Das ist doch keine Gleichberechtigung? Der Grund von nicht flexibel in meinem Fall (äußerung der chefin) kann doch dann nicht für voll genommen werden.
Es wäre schön wenn mir jemand der Ahnung hat weiter helfen könnte.
Vielen Dank.

-- Editiert von WildRose86 am 17.06.2019 12:29

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Es geht ausnahmsweise einmal nicht - wie von Dir angeführt - um Gleichberechtigung, sondern um den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ein diesbezügliches BAG-Urteil hast Du ja bereits in Deiner Überschrift zitiert.

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#2
 Von 
WildRose86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Also sehe ich das richtig und mir steht auch diese Gehaltserhöhung zu laut (Az.: 5 AZR 486/08 ) !? Könnte ich diese dann auch rückwirkend verlangen?

LG



-- Editiert von WildRose86 am 17.06.2019 12:53

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hast Du Dir das Urteil einmal durchgelesen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
WildRose86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, und ich verstehe daraus, das ich dann im Recht bin.
Da die Chefin ja keinen Sachverhalt dagegen hat.
Deswegen frage ich ja hier,ob ich es richtig verstehe!?
LG

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6502x hilfreich)

Deine Verärgerung ist gut zu verstehen, zumal die Begründung mangelnder Flexibilität reichlich willkürlich erscheint. Hier sieht es doch einigermaßen danach aus, dass niemand oder kaum jemand bei euch dem - im übrigen näher zu erläuternden - Kriterium der Flexibiltät genügt, oder dass der Begriff nicht einheitlich verwendet wird. Insofern kann es durchaus willkürlich sein, dich von der Lohnerhöhung auszuschließen.
Wenn du dich auf 5 AZR 486/08 beziehst, meinst du wohl speziell die RZ 15-17, wonach der AG transparente Gründe braucht, wenn er bestimmte Gruppen ausschließt. Trotz des Grundsatzes der Vertragsfreiheit.
Hier allerdings kriege ich Bedenken, in wieweit dieses Urteil auf deine/eure Situation passt - bei 9 Leutchen von Gruppenbildung 8 gegen 1 durch den AG zu sprechen, wonach die Gruppe etwas bekommt, die eine / du nicht, scheint mir dann doch verwegen.
Du kannst dein Glück versuchen und die Erhöhung einklagen. Dazu ist nichts weiter erforderlich als darzulegen, dass du dich in deinen Rechten geschmälert siehst, insbesondere brauchst du dazu keine juristischen Kenntnisse und musst keine Urteile zitieren (der Richter kennt das Recht). Und es kann durchaus interessant sein zu hören, was dein AG dann an Argumenten vorträgt, dass die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt sei.
Du kannst auch gewinnen, die Klage jedenfalls. Es kann aber auch sein, dass hier die Freiheit der Verträge höher steht. Aus dem Bauch heraus würde ich dir vielleicht einen 50/50-Chance einräumen.
Den AG zu verklagen, will aber gut überlegt sein - das hat seinen Preis auf anderer Ebene, den viele nicht einrechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Möglicherweise sammelt die Fragestellerin erst einmal gute Argumente, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
WildRose86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,superlieb das ihr so schnell Antwortet.

Hätte da noch eine Frage die mit der anderen auch einfließt.
Am 31.08.2019 müsste mein Vertag entweder auslaufen oder ein unbefristeter Vertrag zustande kommen. Bis dato habe ich von meiner Chefin noch keine Antwort wie es weiter geht.
Ich möchte dann auch das ich endlich im Vertrag meine Stundenanzahl stehen habe. Bin der Chefin damals entgegen gekommen weil so viel zu tun war das ich mich vom Amt abmelde und dann etwas mehr arbeite aber dann eine gewisse Anzahl der Stunden fest brauche. Mündlich sagte sie kein Problem. Aber nach 2x nachfragen das ich es schriftlich möchte,kam immer das sie es nicht machen kann. Ich möchte nun wenn es zum Vertrag kommt meine Stunden und den ordentlichen Lohn im Vertrag stehen haben,habt ihr rechtliche Agumente die ich anbringen kann???
LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn ich das richtig sehe: Betrieb unter 10 Mitarbeitern und Vertrag der ausläuft.

Warum sollte Dich der Arbeitgeber übernehmen?

wirdwerden

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#10
 Von 
WildRose86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja jetzt nicht die Frage!

Wenn nicht dann nicht!
(Bei uns hält sich keiner,keiner möchte dort arbeiten,alle krank oder sie kündigen)

Aber wenn ein unbefristeter Vertrag zu stande kommt, STELLT SICH OBEN DIE FRAGE!?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6502x hilfreich)

//// Ich möchte nun, wenn es zum Vertrag kommt, meine Stunden und den ordentlichen Lohn im Vertrag stehen haben, habt ihr rechtliche Argumente, die ich anbringen kann???

Nein. Wenn und insofern dein AG dir einen unbefristeten AV anbietet, kannst du den annehmen oder ablehnen. Du kannst auch verhandeln, auf deine gute Arbeitsleistung verweisen, auf die Wochenstundenzahl, die sich doch schließlich so und so bewährt habe .... aber es gibt kein juristisches Argument, dass deine Chefin akzeptieren müsste, wenn sie nicht will. Schließlich gibt es keinen Zwang in diesem Land, mit jemandem einen AV abzuschließen.
Und - so am Rande - du solltest dir m.E. verkneifen zu nerven. Du hast keinerlei Druckmittel. Befristete AV sind eben dadurch bestimmt, dass sie am Ende der Befristung auslaufen ohne dass es auch nur einer Kündigung bedarf.

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