Kann Bank rückwirkend die Kontoeröffnung verweigern bzw. widerrufen?

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Kann Bank rückwirkend die Kontoeröffnung verweigern bzw. widerrufen?

habe gestern bei der Postbank ein Konto eröffnet (Studentenkonto, um genau zu sein).

Ging Alles glatt, bekam auch gleich das Blatt mit der Iban mit.
Das Konto sei auch gleich in der Filiale eröffnet worden (hätte auch sein können dass sie es erst einschicken muss, war hier nicht nötig)
bekam auch gleich Email und sms mit den Erst-Logindaten fürs Onlinebanking, kann mich auch shcon einloggen.
Tan-App-Verfahren soweit eingerichtet, untelragen zum onlinbanking inklusive Passwörter sowie natürlich bankkarte und Pin kommen in den Tagen.

Nun habe ich heute morgen Jedem mitgeteilt dass dies ab 1. mein neues Konto ist, alle Abbuchungen und Eingänge dort standfinden sollen, etc.

Nun ist es aber so dass ich an sich auch zeitnah die umwandlung in ein p-Konto machen will/muss.

Nun befürchte ich, falls es die Bank bei der Kontoeröffnung vielleicht nicht so wirklich geprüft hat, dass spätestens da zwangläufig meine miserable Schufa auffliegt (wohlgemerkt, ich habe nie gelogen. man fragte nur nie nahc bonität und schufa und ich sprach es auch nicht an. ist auch nur ein guthabenkonto (kein basiskonto allerdings))

könnte nun theoretisch die bank kommen und sagen "Alter, wir wussten ja gar nicht dass ihre schufa so miserabel ist! unter den Umständen hätten wir das Konto gar nicht eröffnet.
Wir nehmen die Kontieröffnung sofort zurück und das Konto ist ab sofort gesperrt und weg!"
?

Weil dann stünde ich plötzlich ohne konto da, geldein- und ausgänge für Juli lädnen im unerreichbaren Nirvana, buzw. es gäbe Rücklastschriften und co.

das wäre das Ende.

Dürfte die Bank hier letztlich rückwirkend noch die Kontoeröffnung verweigern bzw. widerrufen/kündigen?
Oder würde hier, falls die es so überhaupt so dürften, weigstens die übliche 2-Monate-Kündoigungsfrist greifen?
Dass ich nicht von heuite auf Morgen ohne Konto dastehe?

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Du kannst davon ausgehen, dass Du bei der Kontoeröffnung bereits das Einverständnis zur Einholung einer Schufa Auskunft unterzeichnet hast. Wahrscheinlich wurde diese Auskunft auch parallel eingeholt.
Einen Dispokredit, eine Kreditkarte oder einen Ratenkredit würde ich nicht erwarten.
Bei einem Konto auf Guthabenbasis ergibt sich für die Bank jedoch kein bzw. nur ein kleines Risiko Geld zu verlieren (weil du beispielsweise die Kontoführungsgebühren nicht bezahlst).

Wer, Wann, Wie und mit welcher Frist kündigen kann, solltest Du in den Vertragsbedingungen nachlesen die Du bei Kontoeröffnung erhalten hast. Dort sollte alles wissenswerte aufgelistet sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

In den AGB steht:
"19 Kündigungsrechte der Bank
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen,
für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen
Kündigungsfrist kündigen (z. B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken
berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange
des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages
(z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag)
und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist
mindestens zwei Monate."

Dispo, Kreditkarte und Co. will ich auch gar nicht bzw. wurde auch nicht automatisch gemacht. will ja nur ein Guthabenkonto haben.

Ich sehe das auch so, bei einem reinen Guthabenkonto dürfte die Schufa recht unwichtig sein.

Kündigungsfristen sind klar.

Mir gings aber wirklich drum ob die Bank (gegebenenfalls aus reiner Laune) die Kontoeröffnung noch rückgängig machen kann, so wie ein Widerrufsrecht,, so im Prinzip wie es für Käufer im Laden manchmal auch dieses 14-Tage-Rückgaberecht-ohne-Angabe-von-Gründen Recht gibt.
Also ein rückwirkendes Widerrufen des Vertrags/Kontoeröffnung sozusagen.
Ginge sowas?


Habe hier ja auch die Unterlagen, die ich beim Vertragsabschluss mitbekommen habe.
Auf dem ersten Blatt dieses zusammengetackerten Stapels steht:
"Eröffnung ihres ...Bank Girokontos

Sehr geehrter Herr ...,
herzlich Willkommen bei der ...Bank. Wir haben Ihnen die wichtigsten Daten zu ihrem neuen ...bank Girokonto zusammengefasst.

Ihre Kontobezeichnung
ihre Kontonummer
Bankleitzahl
Ihre Iban
Bic
Kreditinstitut

Wir bedanken uns für ihr Vertrauen und werden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen in den nächsten Tagen zusenden.

Mit freundlichen Grüßen,
ihre ...Bank Beratung"

Dahinter der 3-seitige Antrag inklusive Schufaklausel.
Dahinter der "Informationsbogen für den Einleger".
Dann Schufainformation, Infoscore Information und Datenschutzhinweis der ...bank
Und noch das Preis und Leistungsverzeichnis

Also der Schufatext ist dabei.
und in dem 3-seitigen Antrag stimmt man auch der Datenübermittlung an Schufa und Infoscore zu und "befreit die Bank insoweit vom Bankgeheimnis".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Also machen kann die Bank alles, darüber solltest Du Dir erstmal im Klaren sein. Die Bank kann Dir von heute auf morgen das Konto sperren, den Vertrag kündigen oder auch den Fililalleiter bei Dir zu Hause vorbeischicken um Deine Karten zu zerschneiden.

Wie wahrscheinlich das ist und inwieweit sie das überhaupt darf steht auf einem anderen Blatt.
Im Notfall musst Du gegen die Bank dann gerichtlich vorgehen um Dein Recht einzuklagen.

Generell würde ich aber sagen: Sofern Du bei der Kontoeröffnung keine unwahren Angaben gemacht hast, sollte die Kontoeröffnung durch und abgeschlossen sein. Sollte die Bank es sich jetzt nochmal anders überlegen müsste sie ihre eigenen Kündigungsfristen einhalten.

Inwiefern das hier:

Zitat:
Nun ist es aber so dass ich an sich auch zeitnah die umwandlung in ein p-Konto machen will/muss.


dazu führen kann, dass die Bank Dir das Konto fristgerecht kündigt oder verpflichtet ist das Konto entsprechend umzuändern vermag ich nicht einzuschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Dürfte die Bank hier letztlich rückwirkend noch die Kontoeröffnung verweigern bzw. widerrufen/kündigen?
-ICH- würde die paar Tage abwarten, bis die neue Bank mir die Karte und die PIN schickt.
Dann würde -ICH- zur Bank gehen und ein P-Konto eröffnen.
Spätestens DANN würde sie mir erklären, ob ich nun Kunde mit Guthabenkonto und P-Konto bin.
Es sind nur wenige Tage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Dürfte die Bank hier letztlich rückwirkend noch die Kontoeröffnung verweigern bzw. widerrufen/kündigen?

Rückwirkend die Kontoeröffnung verweigern bzw. widerrufen geht in der Regel nicht.

Kündigen kann die Bank jedoch im Rahmen der Vertragsfreiheit, je nach Lage auch fristlos.
Wobei bei Banken eine Einschränkung gilt, Stichwort "Jedermannkonto" (§ 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG)).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Inwiefern ginge da fristlos?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Inwiefern ginge da fristlos?

Bitte lies doch mal die paar §§ des ZKG im Unterabschnitt 3 .
https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/index.html#BJNR072010016BJNE004300000

Wenn du der Postbank am Sonntag die verlangten Angaben gemacht hast und sie dir bereits alles außer Bankkarte und PIN geschickt haben, kannst du getrost mal hingehen und ein P-Konto eröffnen. Kostet nichts.

Wurde denn bei der Kontoeröffnung nach deiner Schufa gefragt? Eher nicht!
Außerdem hast du (nur) ein Guthabenkonto.

Jetzt mach das Konto zum P-Konto. Morgen früh! Dauert 20 min.
Bedingung: Nur du bist Kontoinhaber.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Ja, das ist so eine Sache....

Das habe ich gestern bereits persönlich am Bankschalter versucht (auch schon das ausgefüllte und unterschriebene P-Konto-Formular dabei)

Der Bank Mitarbeiter wollte mir nun Unsinn weißmachen und behauptet, das Konto ist als P-Konto "dann aber nicht mehr kostenlos! Bei uns kostet das 5,90 Euro! Immer! Egal dass davon nichts in der Preisliste steht. Das ist bei uns so, 5,90 Euro kostet das P-Konto!"

Zur Erklärung am Rande:
Das von mir eröffnete Konto kostet 1,90 Euro im Monat (dies ist der Standardpreis laut Preis- und Leistungsverzeichnis). Dadurch dass ich Student bin und eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hat, wird bis auf Weiteres die kontoführungsgebühr erlassen (auch gewiss keine individuelle Gnadentat eines einzelnen Mitarbeiters, sondern steht ebenso im preisverzeichnis. Gilt also für alle Kunden, die studieren)


Nun weiß ich aber dass das P-Konto nicht mehr kosten darf als das zugrundeliegende Konto. Schließlich ist das P-Konto nur ein Zusatz zum konto und kein eigenständiges, teureres Kontomodell.

Aber dann gibt es so Leute wie den Postbankmitarbeiter.
Da ich wusste dass es nichts bringt mit dem kleinen Mann ganz unten in der Hierarchie rumzustreiten, bin ich dann mal ohne Umwandlung wieder gegangen.
Aber was kann ich nun tun?

War shcon beim Amtsgericht fragen, die haben mich ans Vollstreckungsgericht weitergeschickt und die Flachposten dort:
"Was kann ich da tun?"
Sie: "Gar nix. Suchen sie sich ne andere Bank, wos billiger ist.
Aber P-Konto können sie eh erst machen wenn schon Pfändungen vorliegen

Also sowas absolut Dummes auf einer Amtsposition habe ich echt noch nicht gesehen.

Die ebenfalls empfohlene Verbraucherzentrale vor ort meinte nur, da müsse man halt Temrin mit ihrem Anewalt machen (auf meine Kosten, wohlgemerkt). Ansonsten gibt es mir mal nen Stapel allgemeines Blabla zum P-Konto mit.

Also auch nix gescheites.
Wo könnte ich mich hinwenden, wer hilft mir da so anwaltsmäßig, gegen die psotbank vorzugehen und die zui rechtsgemäßem handeln zu zwingen?

Die Amtsgerichtlern meinte, die Verbraucherzentrale könnte die dann abmahnen. Hört ssich für mich aber eher nach "Hören sie, das ist aber nicht ganz legal was sie da machen" Bank: "Ist uns egal, geht uns am A**** vorbei. wir machens einfahc"
VB an mich: "Tut mir Leid, mehr können wir nicht tun"
Und dafür gehen dann Wochen drauf.

meine Vermutung ist, dass mir nur ganz brachial Beratungsschein+Anwalt wirklich helfen würde.
oder wüsstest du vielleicht noch eine andere Stelle?
Schuldnerberater hatte ich auch angesprochen, aber meinte penetrant, ich sollte doch nix überstürzen und erst umwandeln wenn mal Pfändungen auftauchen. Also auf dessen Rückendeckung kann ich auch nicht setzen :-/

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Die Postbank hat auch einen Filialleiter.
Dort aufschlagen.
Alle Infos sagen: Die Umwandlung in ein P-Konto muss kostenlos erfolgen. Auch die VZentrale schreibts so.

Ich habe das in diesem Jahr für 3 Kontoinhaber bei der Sparkasse gemacht. Die hatten dort jeweils schon vorher ein Girokonto als Guthabenkonto.
Ging ohne Probleme. Vorher und nachher keine Pfändungen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Können die dann aber nicht kommen, mir das Konto kündigen (wenn auch mit normaler Frist von 2 Moanten) , weil die genau wissen dass ich dann nur noch das teure Basiskonto eröffnen kann?
Mich also so aus dem billigen Konto raus und rein in das teurere Basiskonto?

Oder dürfen die mir grundsätzlich das P-Konto nicht kündigen?


Edit: Ich habe es zwar schon auf der Seite des Bundesministerums der Justiz und für Verbraucherschutz gelesen dass es so ist.
Aber steht das auch irgendwo konkret im Gesetz dass JEDES Konto umgewandelt werden kann und danach keine Mehrgebühren verlangt werden dürfen?


-- Editiert von amenius am 19.06.2019 17:34

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Können die dann aber nicht kommen, mir das Konto kündigen

Die Rechtslage hat sich seit dem 18.6.2019 nicht geändert ...



Zitat (von amenius):
Nun weiß ich aber dass das P-Konto nicht mehr kosten darf als das zugrundeliegende Konto.

Da weis man halt falsches.

Banken sind nicht verpflichtet, das Konto als günstigstes Modell für Girokonten anzubieten, sondern sie dürfen ein ein angemessenes Entgelt verlangen. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit sind Faktoren wie z.B. der Umfang des Angebotes, die marktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten unter Berücksichtigung des Umfangs der von der Bank zu erbringenden Leistungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

"Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung im Anschluss an seine beiden Urteile vom 13. November 2012 (XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12 ) in einem Urteil vom 16. Juli 2013 (XI ZR 260/12 ) erneut bestätigt (vgl. die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 123/2013 vom 16. Juli 2013). Danach ist die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein P-Konto im Verkehr mit Verbrauchern in der Regel unwirksam, wenn der Kunde danach - bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein P-Konto - ein über der für dieses Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat "

Sowas aber auch, offenbar kennt sie Regierung ihre eigenen Gesetze nicht richtig! :-D
Wie kann das Mininestrium nur so falsche Dinge behaupten? :-/



Und wenns Richtung P-Konto und Basiskonto geht, ist es dann aber nicht mehr ganz so mit der universalen uneingeschränkten Vertragsfreiheit :-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Danach ist die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein P-Konto im Verkehr mit Verbrauchern in der Regel unwirksam,

Schon mal über die Bedeutung von "in der Regel" nachgedacht?



Und wenn die Bank nicht so will wie man meint das sie sich zu verhalten hat, dann geht man halt vor Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Und wenn die Bank nicht so will wie *das Gesetz vorschreibt wie sie sich zu verhalten hat*, dann geht man halt vor Gericht.

Wie wahr, wie wahr :-)

In der Regel=immer, mit seltenen Ausnahmen.
Die irgendwo aufgeführt sein müssen.

Aber gut, in meinem Fall hat die Bank diesen schwachsinn von wegen extra P-Konto mit teuren Gebühren eh nicht in ihren AGB oder Preislisten drinstehen, von daher können sie es sich hinten reinschieben.
Oder sich bei entsprechendem Bedarf auch vom Gericht hinten rein schieben lassen,dabei bin ich dann gerne behilflich :-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Die irgendwo aufgeführt sein müssen.

Nein, müssen sie nicht.
Gesetze werden recht "universell" formuliert, die Ausgestaltung der Details (wie z.B. Ausnahmen) überlässt man dann dem Markt, den Vertragspartnern bzw. den Gerichten.
Sonst hätte alleine das BGB ca. 10.025.142 Seiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von amenius):
dabei bin ich dann gerne behilflich :-)
VORHER geh doch bitte mit deinem Wissensstand in der Hinterhand zum PB- Filialleiter bzw. verlange am Tresen nach diesem.
Du hast jetzt ein Girokonto als Guthabenkonto. Punkt. Die Kontoführung dafür kostet X €.

DIESES Konto willst du umwandeln in ein P-Konto. Die Umwandlung kostet nichts.
Das Giro-Guthabenkonto ist dann ein Giro-Guthaben-P-Konto und die Kontoführung kostet auch X€.

Die Umwandlung ist ein einmaliger Vorgang.
Der hat mit sonstiger Kontoführung und Kosten nichts zu tun.

So langsam nervt das:
Zitat (von amenius):
Nun befürchte ich,
Dürfte die Bank hier
Mir gings aber wirklich drum ob die Bank (gegebenenfalls aus reiner Laune)
Können die dann aber nicht kommen


Lass dir vom FilialleiterIN die Sache erklären. Und schriftlich geben.

Außerdem: Auch ohne P-Konto-Einrichtung kannst du von deinem Guthabenkonto abheben, was drauf ist. Das Guthaben.
Die Lastschriften berücksichtigen.
Zumindest so lange, bis du eine Bank gefunden hast, die es unter 3,- macht... :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Du meinst, ich soll direkt vom Filiallleiter verlangen dass er es zum Nulltarif umwandelt?

okay :-)

-- Editiert von amenius am 20.06.2019 14:22

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Von Nulltarif habe ich nichts geschrieben.
Die Umwandlung in ein P-Konto kostet nichts.
Dein Girokonto kostet 1,90 mtl.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Und ich sprach ja auch von "zum Nulltarif anbietet" nicht dass das konto nichts kostet.
Es dürfte mcih trotzdem nichts kosten da Student.
Aber das wird wohl danach das nächste Streitthema werden :-)

Mal eine Frage:
Sagen wir mal, selbst der Filialleiter besteht partout auf seine nur mündlich existentierende Preispolitik.
An wen ausser Verbraucherzentrale kann man sich da wenden?
Beratungsschein+Anwalt?
Oder gibts noch andere Stellen, die da schnell ein rechtsverbindliches urteil fällen können?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Oder gibts noch andere Stellen, die da schnell ein rechtsverbindliches urteil fällen können?

Rechtsverbindliche Urteil gibts vom Gericht. Nur nicht immer schnell, bei Grundsatzfragen gehen die ja gerne mal bis zum BGH /EUGH.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Sagen wir mal, selbst der Filialleiter besteht partout auf seine nur mündlich existentierende Preispolitik.
Sagen wir mal: Das weiß man nicht.
Ich sag mal: Geh erstmal hin. Zum Filialleiter.
Zum EUGH kannste immer noch.
Und das Konto wieder kündigen, kannste auch immer noch.

Warum gehste auch zur Postbank?
https://www.pkonto.org/vergleich/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

"
Und das Konto wieder kündigen, kannste auch immer noch."

Ich bin doch aber sprichwörtlich erst diese Woche hingezogen.
Da will ich eigentlich nicht schon wieder weg.
Sollen sich doch einfach an die Gesetze halten und gut ists.

Sollte ich, wenn es wieder Erwarten Probleme gibt, das schriftlich verlangen dass die mir das P-Konto nicht eröffnen bzw. nur zu teureren Gebühren?



Im Prinzip bin ich zur Postbank weil es
a) eine Filiale vor Ort gibt (wen ich bspw. bei N26 sowas lese wie "5 mal gratis geld abheben am Geldautomaten", im Kleingedruckten dann "Automatenbetreiber kann Geld verlangen", auf Nachfrage bei bspw. Voba und Spaka nur rausfinde, dass die selber keinen Plan von ihren Gebühren haben und das wohl "die gleichen Kostten wie für eigene Kunden sind, also so um die 6 Euro mindestens" dann könnte ich im kreis ****.
In einer Filiale kann ich wenigstens Jemanden so richtig rund machen.)
b) ich dort noch keine Schulden habe (was nicht selbstverständlich ist, war da schon recht fleißig zugange)
und
c) die mich überhaupt genommen haben (Targobank wollte mich nicht wegen der Schufa. Für das Guthabenkonto, wohlgemerkt.) und
d) die neben wenigen Anderen ein sehr billiges bis kostenloses Konto anbieten


Klar geht die Basiskontoroute, dann stehe ich aber Tage ohne Konto da.
und wenn die neue Bank aufgrund von geistiger Behinderung Zicken macht, auch mal ein paar Wochen.

Und ohne Konto da sitzen und auf ein Gerichtsurteil in 1,5 Jahren warten?
und zu ner Bank mit 10-15 Euro kontoführungsgebühren will ich nicht.

Jedenfalls wollte iche rst mal den normalen Weg mit normalem Girokonto gehen.
Da habe ich, insofern ich das alte Konto nicht kündige, genug Zeit für den Umzug.

Und stele nicht, da vorher Kündigung nötig, nicht mit Sack und Pack auf der Straße ohne zu wissen wo ich überhaupt eine neue Wohnung kriege, so analog gesprochen.
Fidne ich ******* dass es beim basiskonto keine Übergangszeit gibt, wo man vom alten aufs neue Umziehen kann und beide gleichzeitig existieren.
Nein, erst muss man beid er alten Bank raus, steht mit seiner Handvoll Bargeld auf der Straße.
Und kann sich dann rumärgern gehen, welche Bank einen dannn zeit nah nimmt.
oder gar überlegen wie man dem *** von der Bank die Gesetzgebung der letzten 10 jahre verständlich macht -.-


Jedenfalls, fand ich es für mich so rum besser da weniger Risiko. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Den Filialleiter oder dessen Stellvertreter werden Sie nicht zu Gesicht bekommen. Der ist dann immer gerade im Urlaub, in einem Meeting, im Kundengespräch oder auf dem Mond. Jedenfalls nicht zu sprechen . Nicht für Sie.

Mir ging es wie ihnen, mein Mann bescherte mir seinerzeit ein finanzielles Desaster, die Schufa krachte dadurch in den Keller. Und schon wurden mir seitens der Banken nur noch Konten modelle "angeboten", die ab 5,90 € aufwärts kosteten. Obwohl ich vorher jahrzehntelang geschätzter Kunde war, mit Verfügungsrahmen bis zu 10.000€.

Die Banken sind auf mich zugekommen mit dem uralten Argument "entweder - oder" . Man bedauerte sehr, aber die turnusmäßige Schufaabfrage habe ein unangenehmes Problem zur Folge.... Und wenn man dann noch ein P-Konto bräuchte, dann Amen.

Das ist wirklich eine absolute Abzocke, die ganze Sache. Obwohl ich im Grunde nicht zu solchen Ausdrücken greife, aber hier stimmt es in jedem Falle: das ist seitens der Kreditinstitute geplante Abzocke.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Den Filialleiter oder dessen Stellvertreter werden Sie nicht zu Gesicht bekommen. Der ist dann immer gerade im Urlaub, in einem Meeting, im Kundengespräch oder auf dem Mond. Jedenfalls nicht zu sprechen . Nicht für Sie.

Genau.
Noch dazu lässt sich das gesprochene Wort nur extrem schwer beweisen - man sollte den Schriftweg bevorzugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Kann man denn die Umwandlung in ein P-Konto auch schriftlich (d.h. per psot oder Fax) verlangen?
Dachte, man müsste dazu persönlich in die Filiale und Die stellen das dort um.
Das wäre mir schriftlich natürlich zehn mal lieber!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von amenius):
In einer Filiale kann ich wenigstens Jemanden so richtig rund machen.)
Dann machs doch bitte endlich, als hier nicht-beantwortbare Fragen und Konjunktive auszuwerfen wie ein Automat.
Zitat (von amenius):
b) ich dort noch keine Schulden habe
Ich ging bisher davon aus, dass man Schulden bei Gläubigern hat. Und dass du erst nach einer Woche Kontoeröffnung feststellst, dass du bald mit Pfändungen rechnen musst, ist mE an den Haaren herbeigezogen. Im Januar hast du das auch schon *erwartet*.

Gern kannst du weiter Gedankenspiele spielen und Fragebällchen verschicken.
Hast du ja vor dem Bankenwechsel auch gemacht.
https://www.123recht.de/forum/insolvenzrecht/Insolvenzrecht-__f548817.html

tschüs

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

"Ich ging bisher davon aus, dass man Schulden bei Gläubigern hat. Und dass du erst nach einer Woche Kontoeröffnung feststellst, dass du bald mit Pfändungen rechnen musst, ist mE an den Haaren herbeigezogen. Im Januar hast du das auch schon *erwartet*."

Tja, wenn dann halt eine Bank einer der Gläubiger ist....
Also ich würde ein nicht bezahlten Dispo (gegen den bei Geldeingängen dort direkt verrechnet werden würde und das Hartz 4 einfach weg ist und man nix zu fressen hat) durchaus als Shculden und die zugehörige Bank als Gläubiger bezeichnen. :-)

Das ich das erst jetzt weiß, habe ich nie behauptet.
Nur haben die Gehirnamputierten von der Bank mir am Tag 2 bereits den Schwachsinn von der erfoderlichen Umwandlung ins basiskonto erzählt. und jenes Basiskonto ksotet natürlich 5,90 (im Verlgiech zu den 0 Euro von vorher). oh wunder.

Ja, die Gedankenspiele gehen immer weiter.
ich nenne es sich informieren, andere nennen es lieber "Gedankenspiele spielen und Fragebällchen verschicken"
Wenn manche Leute einfach mal fundierte Auskunft geben würden (z.B. wie ich der Bank rechtlich den A*sch aufreissen kann wenn die mir mein mir zustehendes Recht nicht gewähren), müsste man nicht zwanzig mal nachfragen.

Ich werde es nun eben hinschicken und dann die Sche*ße aus denen rausklagen wenn sie sich quer stellen -.-

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen