Abstandsverstoß Autobahn - Messung mit VKS, Führerscheinentzug für 1 Monat droht wegen 15 cm

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
atmo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsverstoß Autobahn - Messung mit VKS, Führerscheinentzug für 1 Monat droht wegen 15 cm

Hallo zusammen,

ich hatte einen Termin am Amtegericht, weil ich Einspruch gegen eine Abstandsmessung eingelegt hatte (Vidit VKS 3). Laut Messung 15 cm unterhalb des 3/10 des Tachowerts und damit 1 Monat Fahrverbot, gerundet sogar nur 5 cm. Aber drunter ist erst mal drunter.

Ich bin recht zuversichtlich in den Termin am AG, weil die vom System in der Messung ermittelten Breiten für die Messlinien an den Vorderachsen an gleicher Stelle fortgeführt zu völlig unrealistischen Werten für den Achsabstand führen würden, der als "fahrzeugabstand" ebenfalls teil der Messung mit konkretem Wert ist. Sprich die Messungen für Abstand und Fahzeuglänge (die abgezogen wird) lassen sich nicht zur Deckung bringen (Abweichung über 50% zu bekannten Werten!). Damit sind in meinen Augen die Messlinien schlicht falsch platziert. Schaut man sich das Bild vergrößert an, spricht dafür auch der Lichtverlauf. Die Pixel sind an betreffender Stelle 80 cm breit. (Nicht im Gericht gezeugt: Ich habe sogar eine hochauflösende Aufnahme aus gleicher Perspektive überlagert, die Messlinie ist plausibel in der Messung nicht richtig.)

Die Argumentation des Gerichts war aber mehr oder weniger es sei ein standardisiertes Messystem, der Auswerter habe die Messvorschrift befolgt und es werde ja ohnehin bei dem Messverfahren so viel zu meinen Gunsten abgezogen . Daher ist die sich aus den vorgelegten Messwerten ergebende Abweichung im Umkehrschluss auf andeere, bekannte Werte nicht relevant. Unter anderem würde ja der Fahrzeugüberhang nicht berücksichtigt. Der wird aber ja nicht nur bei mir nicht berücksichtigt. Das Argument "sei froh, könnte schlimmer sein" finde ich sehr vage für die Relevanz, die hier schon ein einzelner Bildpunkt hätte ein Fahrverbot zu vermeiden.

So weit erst mal, so schlecht.

Lohnt sich eine weitere Instanz zu gehen? Wenn das so pauschal abgebügelt wird, dass die Angaben au sder Messung selbst zusammen genommen nicht plausibel sind, dann doch wohl eher nicht? Hat da jemand Erfahrung?

Die Werte für Abstand und Fahrzeuglänge werden zusammen genommen plausibler, wenn man die Positionierung der Messlinie nach hinten korrigiert. Dafür spricht auch eine Detailansicht der Stelle. Der Aufstandpunkt liegt im Schatten, der Reifen ist Schwarz und dennoch liegt die horizontale Messlinie ausgerechnet dort, wo im Bild die hellsten Stellen in dieser Reihe sind an der Stelle, wo unterhalb der *******werfer der Reifen zu erwarten wäre. eine Reihe weiter ist das Bild dann - wie zu erwarten dunkel.

Obwohl mein Anwalt es angefordert hatte, wurde kein Video vom Beginn der Messung am gleichen Tag vorgelegt, um zu prüfen, ob sich die Kamera verschoben haben könnte. Das wurde vor Gericht vom Messbeamten mit "wahrscheinlich nicht, das Stativ ist gut" erledigt. Hat jemand so etwas im Rahmen der Akteneinsicht bekommen, oder bekommt man das nicht?

Ebenso wird laut Messbeamten eine Messlinie auf die Hinterachse des vorausfahrenden Fahrzeugs gelegt. Das war nicht Teil der Akte, ich habe nur die Bilder mit der Messlinie auf der Position der Vorderachse. Damit lässt sich der Teil der Messung zum Achsabstand nicht nachvollziehen. Ist das normal, das nicht im Rahmen der Akteneinsicht geliefert zu bekommen?

An der Seite der Fahhrzeuge waren parallel Linien gezogen. Ich dachte das seien die Linien zur Messung der Länge zwischen Vorder- und Hinterachse. In der Verhandlung meinte der auswertende Beamte aber, diese Linien haben nichts zu bedeuten. Oha, Linien in einer Messung, die nicht zu bedeuten haben?

Jeder Tipp aus anderen Verfahren oder Akteneinsichten wäre hilfreich. Natürlich habe ich einen Anwalt, aber der hat bisher für mich nicht so wirklich die Optionen zur Verteidigung über Schreiben (meist basierend auf meinen Formulierungen) gezogen. Oder ist er zu höflich zu sagen, dass das ohnehin aussichtslos ist, weil das standardisierte System als Argument immer sticht?

Der auswertende Beamte sagte noch, er habe nicht die Möglichkeit das zu sehen, was ich in meinem Einspruch hatte. Angeblich hat er nicht mal ins Bild reingezoomt, obwohl das mein Fahrzeug an der relevanten Stelle allenfalls 7 Bildpunkte in der Tiefe misst.

Danke für alle Hinweise und Ratschläge zur Entscheidung, ob es sich lohnt, die nächste Instanz anzurufen.
Axel

P.S. Geschwindigkeit war nach Toleranzabzug 127 (erlaubt 130), ich war an zweiter Position in einer Kolonne von 14 Fahrzeugen, das Fahrzeug direkt vor mir war etwas langsamer unterwegs. Dass es eine Kolonne war, spielte als Argument aber auch keine Rolle.

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7 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ist mir zu lange zu lesen.

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#2
 Von 
atmo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Laie,

Tja, ich verstehe, dass das lange ist, nur komme ich damit nicht weiter.

Versuch einer Kurzversion des wichtigsten Aspekts: Abstandsmessung wird als Standardverfahren angesehen. Dass die Messwerte im Ergebnis wirklich angewendet zu Abweichungen von mehr als 50% führen würden (die Messwerte in sich nicht plausibel sind) wird nicht als Argument gesehen, solange der auswertende Beamte der Anleitung gefolgt ist.

Axel

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Und das ist korrekt, denn die Messunsicherheit der Messsysteme spiegelt sich in den geltenden Grenzwerten wider. Solange sich der Beamte an die Anleitung hält und nichts bei der Messung falsch macht ist das das System so ausgelegt, dass es, im Rahmen seiner eigenen Messunsicherheit, ein verwertbares Ergebnis liefert. Die Summe aller Fehlermöglichkeiten wird bei der Messung also berücksichtigt.
Das Fahrverbot droht also nicht wegen nur 15 cm zu nahe, sondern wegen 2/10 des halben Tachoabstands plus 15cm.
https://www.bussgeldkatalog.org/abstand/
Das ist bei über 100km/h wirklich sehr nahe und ein Fahrverbot absolut gerechtfertigt.

Bei 127km/h wären das also weniger also 19m Abstand. Das wäre also gerade mal ca. 1/2 Sekunde hinter dem Vorausfahrenden. Sorry, völlig unverantwortlich.

-- Editiert von -Laie- am 18.06.2019 13:14

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#4
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich kann mich -Laie- nur anschließen: Die Strafe ist mitnichten nur wegen 15 cm. Bei 15 cm würde niemand etwas sagen (sogar bei 3.000 cm würde noch niemand etwas sagen), aber bei Ihrem Abstand ist dann doch mal ein - gerechtfertigtes - Wort fällig.

Zu ihrem Messeinwand und den Pixeln: So lange nicht der gesamte Prozess bekannt ist, lässt sich dazu nichts sagen. Prinzipiell werden aber auch solche Verzerrrungen in die Bewertung mit einberechnet. Die Verfahren in Deutschland für so etwas sind relativ streng. Nur wenn Sie explizit Anhaltspunkte dafür haben, dass dieVerzerrungen hier nicht berücksichtigt wurden, sehe ich Erfolgschancen.

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#5
 Von 
atmo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für die Einschätzung und keine Frage, das ist zu dicht. Auch im Bereich 4/10 und darüber wäre das noch so. Ich war auf Platz 2 einer Kolonne von 13 Fahrzeugen hinter einem führenden Fahrzeug. Der Grund für die Kolonnenbildung ist im Video nicht zu erkennen, aber die Kolonne ist nicht nur an einer Stelle sehr dicht zusammen. Es ist lehrreich das Video zu sehen und Eure Kommentare zu lesen, wenn man denkt so etwas passiert Dir nicht auch bei 40.000 km im Jahr (bisher ohne Verstoß).

Die Messung war übrigens 18,90 m. Die nächste Grenze liegt bei 19,05 m. Daher das Statement zu den 15 cm.

Es gibt konkrete Anhaltspunkte für falsch platzierte Messlinien, diese liegen jeweils vor und nicht auf dem Reifenaufstandspunkt (der Reifen ragt an der nahen Position sogar seitlich etwas raus). Nimmt man die Ergebniswerte der Abstandsmessung, konkret die Linienbreite je Bildpunkt, haben beide PKWs einen Achsabstand von jeweils über 5,50 m, mehr als 90 % über dem tatsächlichen Wert. Gleiches Bild, gleiche Messung, gleiche Stelle.

Dass die vorgeworfenen Messwerte von Abstand und Fahrzeuglänge im Bildmaterial nicht nachvollziehbar sind, war aber mit Verweis auf das standardisierte Messverfahren in der Verhandlung nicht weiter Thema. Also Tatsachenentscheidung anhand der ersten Auswertung, auch wenn die Linien falsch gesetzt sind.





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#6
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von atmo):
Ich war auf Platz 2 einer Kolonne von 13 Fahrzeugen hinter einem führenden Fahrzeug.

Das heißt, alle ihre Fahrzeuge waren, wie es für eine Kolonne (Verband) notwendig ist, mit einem eindeutigen Zeichen (blaue Flagge auf Fahrerseite z.b.) ausgestattet und das letzte Fahrzeug war speziell gekennzeichnet?

Zitat (von atmo):
Es gibt konkrete Anhaltspunkte für falsch platzierte Messlinien, diese liegen jeweils vor und nicht auf dem Reifenaufstandspunkt (der Reifen ragt an der nahen Position sogar seitlich etwas raus).

Das wäre dann etwas, was nicht durch das Messverfahren abgedeckt ist und was sich ein Richter genauer ansehen müsste. Idealeweis so pointiert wie hier und nicht wie oben vorgetragen.

-- Editiert von nyr am 18.06.2019 22:11

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Du hast einen Anwalt. Der kennt die Akte, das Messverfahren und die örtliche Gerichtsbarkeit. All diese Kenntnisse hat dieses Forum zwangläufig nicht. Was erwartest Du von einem Internetforum, dass weder Sach- noch Fallkenntnis hat? Ansprechpartner für all Deine Fragen ist Dein Anwalt. Dafür wird er schließlich auch bezahlt.

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