Unterhalt Kinder

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Talar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kinder

Hallo,

ist es korrekt, dass der vom ehemaligen Partner gezahlte Unterhalt an die gemeinsamen Kinder beim Empfänger in der Steuererklärung steuerfrei ist und nicht als Einnahme angegeben werden muss?

Vorab Danke für eine Antwort.

-- Editiert von Moderator am 17.06.2019 19:37

-- Thema wurde verschoben am 17.06.2019 19:37

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Ja, das ist richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Richtig und der Zahler kann den Kindesunterhalt auch nicht absetzen.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Talar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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