Hallo,
ist es korrekt, dass der vom ehemaligen Partner gezahlte Unterhalt an die gemeinsamen Kinder beim Empfänger in der Steuererklärung steuerfrei ist und nicht als Einnahme angegeben werden muss?
Vorab Danke für eine Antwort.
-- Editiert von Moderator am 17.06.2019 19:37
-- Thema wurde verschoben am 17.06.2019 19:37
Unterhalt Kinder
17. Juni 2019
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Frage vom 17. Juni 2019 | 19:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kinder
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#1
Antwort vom 17. Juni 2019 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32911 Beiträge, 17281x hilfreich)
Ja, das ist richtig.
#2
Antwort vom 17. Juni 2019 | 22:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Richtig und der Zahler kann den Kindesunterhalt auch nicht absetzen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 18. Juni 2019 | 17:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für eure Antworten.
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