Guten Tag,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, bin angestellt und bekomme mein Gehalt immer im Folgemonat ausgezahlt. Jetzt bin ich länger erkrankt und erhalte Krankengeld von der Krankenkasse. Im Juni erhalte ich also Gehalt Mai + Krankengeld bis zum 28.06.. Wird das addiert und davon der Pfändungsbetrag errechnet? Oder kommt es darauf an, für welchen Monat die jeweiligen Leistungen sind?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten.
Viele Grüße Thomas
Kommt es auf das Datum des Geldzuflusses an, oder auf den Zeitraum, für den es bezahlt wird?
17. Juni 2019
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Frage vom 17. Juni 2019 | 19:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kommt es auf das Datum des Geldzuflusses an, oder auf den Zeitraum, für den es bezahlt wird?
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