Minusstunden durch Praxisschließung

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vivanox
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden durch Praxisschließung

Hallo Zusammen. Leider weiss ich gar nicht wo ich anfangen soll
Seit 1,5 Jahren arbeote ich bei einem Kinderarzt mit 28 Urlaubstagen im Jahr. Mein Chef schließt seine Praxis allerdings im die 60/70 Tage im Jahr, sodass ich auf knapp -150 Überstunden kam.
Seit ca. 7 Monate arbeitete ich oft 10 Stunden ohne Pause im die Minusstunden irgendwie reinzuarbeiten.
Ich konnte letztes irgendwann nicht mehr und habe im Februar gekündigt. Meine neue Stelle fang ich in 2 Wochen an.
Leider stellt ich fest, dasss mein Lohn für Juni noch nicht auf meinem Konto ist, worauf ich ihn ansprach.
Zunächst meinte er es sei ein Versehen gewesen, er kläre das.
Letztlich stellte sich heraus, dass er vor unserem Urlaub mit unserer Lohnfrau" vereinbarte, abzuwarten da er sich noch überlegen muss, wie er das mit den Minusstunden macht. Gestern teilte er mir mit dass ich nun zwar meinem Lohn bekomme (Am 15.ten hätte er drauf sein müssen) , aber dass dies nicht selbstverständlich sei.
Habe dann noch für die nächsten 2 Wochen "Hausaufgaben" mit nach Hause bekommen, die ich machen soll.

Kann mir jmd sagen ob das so unrecht Ist, wie er mit mir umgeht, Oder ob ich falsch denke?
Danke für eure Hilfe.
Ich bin echt Ende

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Der liebe Kinderarzt darf seine Praxis schließen, wann immer er will. Für die Zeiten kann er Dir Aufgaben geben (Praxis sauber machen, Unterlagen ordnen, Fingernägel lackieren, Zeitung lesen, ...) oder es sein lassen. Wenn er sein lässt, begibt er sich in Annahmeverzug; Minusstunden können da nicht aufkommen.

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#2
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Da muss man zunächst mal schauen, was im Arbeitsvertrag an Wochenstunden vereinbart ist und ob schon im AV eine Verteilung der Wochenstunden auf die einzelnen Werktage vereinbart ist.
Gibt es Dienstpläne?
Werktage nach Arbeitszeitgesetz sind von Mo - Sa.
Auch 10 Stundentage sind möglich - natrülich nur mit Pausen gem. ArbZG.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Vivanox):
Mein Chef schließt seine Praxis allerdings im die 60/70 Tage im Jahr,
Dafür dürfen dir keine Minusstunden aufgebrummt werden. Little-Beagle hat das richtig erklärt. Wenn dein Chef dir keine Arbeit für die Zeit der Schließung gibt, dann ist das dessen Problem. Du hast keine Minusstunden, das solltest du deinem Chef erklären und direkt zum Arbeitsgericht gehen um eine entsprechende Klage formulieren zu lassen. Das kostet dich nichts und das macht der Rechtspfleger dort für dich. Du solltest das aber direkt machen.

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Vivanox):
Mein Chef schließt seine Praxis allerdings im die 60/70 Tage im Jahr, sodass ich auf knapp -150 Überstunden kam.


In Zeiten, in denen die Praxis aufgrund von Urlaub des Praxisinhabers geschlossen ist und Du selbst keinen Urlaub hast, musst Du (entsprechend Deines Arbeitsvertrages) beschäftigt werden oder aber ohne die Erbringung Deiner Arbeitsleistung bezahlt werden. Insoweit bezweifele ich, dass tatsächlich 150 Minusstunden aufgelaufen sein sollen.

Zitat (von Vivanox):
Seit ca. 7 Monate arbeitete ich oft 10 Stunden ohne Pause im die Minusstunden irgendwie reinzuarbeiten.


Das ist im Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz überhaupt nicht zulässig!

Zitat (von Vivanox):
Habe dann noch für die nächsten 2 Wochen "Hausaufgaben" mit nach Hause bekommen, die ich machen soll.


Aufgrund Vorgesagtem ist es höchst zweifelhaft, ob Du diese "Hausaufgaben" (unentgeltlich) zu erledigen hast.

Zitat (von little-beagle):
Der liebe Kinderarzt darf seine Praxis schließen, wann immer er will. Für die Zeiten kann er Dir Aufgaben geben (Praxis sauber machen, Unterlagen ordnen, Fingernägel lackieren, Zeitung lesen, ...) oder es sein lassen.


Es dürfen lediglich solche Aufgaben erteilt werden, die arbeitsvertraglich vereinbart wurden. Ob hierzu auch Raumpflege gehören, wage ich zu bezweifeln.

Zu wann hast Du das Arbeitsverhältnis aufgekündigt?
Sind Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

So wie es läuft, ist es offenbar wirklich nicht richtig und ist wohl von Beginn an falsch angelegt.
Allerdings fehlen Informationen: für wie viele Wochenstunden hast du dich denn verpflichtet?
Wenn du einen Vollzeitvertrag hast, kann die Sache auch nicht funktionieren.
Dein Problem haben andere AN auch, etwa in Einrichtungen, die länger schließen, als jeder MA Urlaub hat. Dort besteht die Lösung darin, dass MA TZ-Verträge haben, damit sie über das ganze Jahr beschäftigt sind, aber in den Hoch-Zeiten eben länger arbeiten, so dass es im Mittel stimmt.

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