Darf Vermieter Untermieter verweigern?

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nachtion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Vermieter Untermieter verweigern?

Person A ist alleiniger Hauptmieter einer 3-Zimmer-WG von Vermieter 1.
Person A hat als Mitbewohner Person B und Person C. Dies ist auch alles geregelt und unstrittig. Person B und Person C sind Untermieter von Person A.

Nun muss Person A für ein Auslandssemester für 6 Monachte nach Nigeria. Darf er sein eigenes Zimmer für die Zeit begrenzt untervermieten? Muss der Vermieter dem zustimmen oder kann er sein Zimmer einfach so für die Zeit abgeben? Muss er den Vermieter vorher fragen?

Die Miete wird vom Privatkonto von Person A abgerechnet. Person A muss in Nigeria und in Deutschland Miete zahlen. Kann ihm zugemutet werden, die Wohnung zu kündigen oder doppet Miete zu zahlen?

Gruß und vielen Dank für die Aufklärung.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Wenn Mieter A selber nicht mehr in der Wohnung wohnt, ist § 553 BGB nicht mehr anwendbar. Dort geht es nämlich nur um Untervermietung von Teilen der Wohnung. Von daher sehe ich hier keine Verpflichtung des Vermieters, einer solchen Untervermietung zuzustimmen. Kann aber natürlich sein, dass er es trotzdem tut. Gefragt werden muss er so oder so. Sonst kann der Vermieter wegen § 543 (2) 2. BGB nach Abmahnung fristlos kündigen.

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