Hausverbot abgelaufen, trotzdem des Ladens verwiesen

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz517558-22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot abgelaufen, trotzdem des Ladens verwiesen

Hatte in einem Supermarkt hausverbit wegen eines Diebstahlsvorfalls 1 Jahr.
Länger nach Ablauf dieser Zeit betrat ich den Laden und wurde von mehreren Mitarbeitern dieses Ladens angesprochen und des ladens verwiesen.
Mein Einwand, das mein hausverbit abgelaufen ist und ich auch nichts rechtswidriges tat, wurde damit erwidert das ich nun lebenslang hausverbot. hatte.
Meone beschwerde bei der regionalen Zentrale brachte keinen erfolg es wurde alles so bleiben.
Bei der Hauptzentrale wurde ich wieder an die regionalzentrale verwiesen.

Ich halte das für sehr willkürlich und eher gegen mich als. Person gerichtet als nach rationalen Gründen folgend.

Was kann ich tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Woanders einkaufen.

Zitat (von amz517558-22):
eher gegen mich als. Person gerichtet als nach rationalen Gründen folgend.


Natürlich ist das Hausverbot gegen dich als Person. Langfinger sind in Läden eher unerwünscht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von amz517558-22):
Ich halte das für sehr willkürlich und eher gegen mich als. Person gerichtet als nach rationalen Gründen folgend.

Kann sein oder auch nicht.



Zitat (von amz517558-22):
Was kann ich tun?

Dagegen klagen.
Ein lebenslanges Hausverbot ist bei einem Supermarkt nur in Ausnahmefällen zulässig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ein lebenslanges Hausverbot ist bei einem Supermarkt nur in Ausnahmefällen zulässig.

Das kann man so pauschal nicht sagen.
Es findet eine Abwägung zwischen dem Interesse des Ladeneigentümers statt, sich missliebige Kunden vom Leib zu halten und dem Interesse des Kunden dort einzukaufen.

Dabei spielt es eine große Rolle, wie dringend der Kunde darauf angewiesen ist, genau dort einzukaufen (z.B. weil es eine ländliche Gegend ist und der nächste Supermarkt in 25 km Entfernung liegt).

Zitat:
Dagegen klagen.

Wenn es ähnliche Supermärkte in akzeptabler Entfernung gibt, dürfte eine Klage wenig aussichtsreich sein.
Also kann man lieber gleich in anderen Supermärkten einkaufen gehen, wo man kein Hausverbot hat(te).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von amz517558-22):
Was kann ich tun?
Einen Bart wachsen lassen, Haare Färben, Brille an/ausziehen.

Rechtlich betrachtet? Sehr wenig...

0x Hilfreiche Antwort

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