Hatte in einem Supermarkt hausverbit wegen eines Diebstahlsvorfalls 1 Jahr.
Länger nach Ablauf dieser Zeit betrat ich den Laden und wurde von mehreren Mitarbeitern dieses Ladens angesprochen und des ladens verwiesen.
Mein Einwand, das mein hausverbit abgelaufen ist und ich auch nichts rechtswidriges tat, wurde damit erwidert das ich nun lebenslang hausverbot. hatte.
Meone beschwerde bei der regionalen Zentrale brachte keinen erfolg es wurde alles so bleiben.
Bei der Hauptzentrale wurde ich wieder an die regionalzentrale verwiesen.
Ich halte das für sehr willkürlich und eher gegen mich als. Person gerichtet als nach rationalen Gründen folgend.
Was kann ich tun?
Hausverbot abgelaufen, trotzdem des Ladens verwiesen
18. Juni 2019
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Frage vom 18. Juni 2019 | 16:39
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot abgelaufen, trotzdem des Ladens verwiesen
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#1
Antwort vom 18. Juni 2019 | 17:21
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Woanders einkaufen.
Zitateher gegen mich als. Person gerichtet als nach rationalen Gründen folgend. :
Natürlich ist das Hausverbot gegen dich als Person. Langfinger sind in Läden eher unerwünscht.
#2
Antwort vom 18. Juni 2019 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatIch halte das für sehr willkürlich und eher gegen mich als. Person gerichtet als nach rationalen Gründen folgend. :
Kann sein oder auch nicht.
ZitatWas kann ich tun? :
Dagegen klagen.
Ein lebenslanges Hausverbot ist bei einem Supermarkt nur in Ausnahmefällen zulässig.
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#3
Antwort vom 19. Juni 2019 | 01:12
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Ein lebenslanges Hausverbot ist bei einem Supermarkt nur in Ausnahmefällen zulässig.
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Es findet eine Abwägung zwischen dem Interesse des Ladeneigentümers statt, sich missliebige Kunden vom Leib zu halten und dem Interesse des Kunden dort einzukaufen.
Dabei spielt es eine große Rolle, wie dringend der Kunde darauf angewiesen ist, genau dort einzukaufen (z.B. weil es eine ländliche Gegend ist und der nächste Supermarkt in 25 km Entfernung liegt).
Zitat:Dagegen klagen.
Wenn es ähnliche Supermärkte in akzeptabler Entfernung gibt, dürfte eine Klage wenig aussichtsreich sein.
Also kann man lieber gleich in anderen Supermärkten einkaufen gehen, wo man kein Hausverbot hat(te).
#4
Antwort vom 19. Juni 2019 | 15:17
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Einen Bart wachsen lassen, Haare Färben, Brille an/ausziehen.ZitatWas kann ich tun? :
Rechtlich betrachtet? Sehr wenig...
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