Nachbarszaun

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarszaun

hallo zusammen
Ich habe ein kleines Problem

Und zwar waren unsere Gärten zum Nachbarn mit einem lammelenzaun/Efeu geteilt.
Da wir unseren Garten neu gestaltet haben, wollten wir auch gleich einen neuen Zaun setzten. Wir haben mit dem
Eigentümer des Nachbargrundstückes geredet dieser wollte aber kein neuen Zaun gesetzt haben da er lieber auf das grüne Efeu schauen möchte.

Somit haben wir auf unsere Kosten, einen neuen Zaun auf unserer Seite davor gebaut.

Ich komme heute von der Arbeit und sehe nicht richtig, der komplette lammelenzaun/Efeu wurde entfernt.
Nach Rückfrage mit dem Eigentümer, was jetzt davor gebaut wird, meinte er nichts mehr, das bleibt so wie es ist.
Ich komme mit jetzt leicht verarscht vor
Kann ich dagegen was unternehmen ?

Danke

Ärgert der Nachbar?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Kann ich dagegen was unternehmen ?


Wogegen? Der alte Zaun ist doch abgerissen und vermutlich entsorgt.
Aber Du könntest Schadenersatz geltend machen, wenn es Dein Zaun war.

Gibt es bei euch Vorschriften, wie der Zaun auszusehen hat? Höhe, Beschaffenheit etc?

Berry


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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Da wir unseren Garten neu gestaltet haben, wollten wir auch gleich einen neuen Zaun setzten.
Zitat (von traugott12):
Somit haben wir auf unsere Kosten, einen neuen Zaun auf unserer Seite davor gebaut.
Damit ist doch dein Ziel erreicht.
Auf deiner Seite ein neu gestalteter Garten und ein neu gesetzter Zaun.

Der Nachbar oder der Eigentümer hat den Zaun entfernt, den du sowieso weg haben wolltest.
Der schaut nun von seiner Seite auf euren Zaun. Hat dir Arbeit abgenommen.
Oder wo ist die Verar***?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Verarscht in dem Sinne von:
Unser neue Zaun hat jetzt 1500€ gekostet normaler weise hätte man das ja halbiert.
Da aber jetzt der lammelenzaun(Grenzstein) abgerissen worden ist, würde zum 1. die Grenze um ca 20-30cm verschoben, und der Eigentümer hat jetzt einen neuen, schönen, und pflegeleichten Zaun da stehen zum null Tarif !!!!!!!

Zitat (von Sir Berry):
Gibt es bei euch Vorschriften, wie der Zaun auszusehen hat? Höhe, Beschaffenheit etc?
Nein es gibt keine Vorschriften !

-- Editiert von Moderator am 22.06.2019 22:02

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Kann ich dagegen was unternehmen ?
Ja, du kannst den neu errichteten Zaun nun ein wenig versetzen, damit er wieder als tatsächliche Grenze herhält.

-- Editiert von -Laie- am 19.06.2019 13:28

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#6
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ja, du kannst den neu errichteten Zaun nun ein wenig versetzen, damit er wieder als tatsächliche Grenze herhält.
Anscheinend hast du nicht wirklich verstanden um was es geht !

-- Editiert von Moderator am 23.06.2019 23:17

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
normaler weise hätte man das ja halbiert.
Aber der Nachbar WOLLTE doch den Efeu-Zaun behalten. Das hat er dir gesagt. Der hätte sich sowieso nicht an Kosten beteiligt.
Jetzt wird er sich schnell anfreunden mit dem neuen schönen Zaun.

Zäune und Mauern können gar nicht teuer und hoch genug sein---- nicht wahr?

Ich sehe nichts, was du gegen die Vera*** des Nachbarn unternehmen könntest.
Vielleicht war es einfach nur Rache?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber der Nachbar WOLLTE doch den Efeu-Zaun behalten. Das hat er dir gesagt. Der hätte sich sowieso nicht an Kosten beteiligt. Jetzt wird er sich schnell anfreunden mit dem neuen schönen Zaun. Zäune und Mauern können gar nicht teuer und hoch genug sein---- nicht wahr? Ich sehe nichts, was du gegen die Vera*** des Nachbarn unternehmen könntest. Vielleicht war es einfach nur Rache?
Ich frage mich was teuer und hoch damit zu tun hat !? Es ist ja Geschmacksache ! Sein Efeu lammelenzaun war zum Schluss schon über 2,30m unserhat1,80. Aber finde es schon ziemlich dreist ! Werde am Wochenende mal von der anderen Seite ne schwarze Folie anheften, sodass es ziemlich ******* aussieht. Dann wird sich der geizkragen schon was einfalllen lassen müssen.

-- Editiert von Moderator am 22.06.2019 22:06

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Da aber jetzt der lammelenzaun(Grenzstein) abgerissen worden ist, würde zum 1. die Grenze um ca 20-30cm verschoben,

Unfug, die Grenze bleibt wo sie ist.
Und ein Lammelenzaun ist auch kein Grenzstein.



Zitat (von traugott12):
und der Eigentümer hat jetzt einen neuen, schönen, und pflegeleichten Zaun da stehen zum null Tarif

Nö, da stehen hast Du ihn immer noch, er erfreut sich nur an der verbesserten Optik.



Zitat (von traugott12):
Kann ich dagegen was unternehmen ?

Ihm ordendlich ins Gewissen reden - falls den das interessieren sollte.

Ansonsten wird man akzepteren müssen, das der Nachbar entweder seine Meinung bezüglich des Efeu geändert hat oder er einen überlistet hat - beides juristisch erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Ich frage mich was teuer und hoch damit zu tun hat !? Es ist ja Geschmacksache !
Eben! Sach isch doch. :grins:
Zitat (von traugott12):
Sein Efeu lammelenzaun war zum Schluss schon über 2,30m
Ach, die Lamellen sind gewachsen? Und es war SEIN Zaun? Dann darf er ihn erst recht entfernen.
Zitat (von traugott12):
Dann wird sich der geizkragen schon was einfalllen lassen müssen
Na, was wohl. Er macht die Folie von DEINEM Zaun wieder ab.

Ihr habt doch ständig mit dem oder den Nachbarn Streit.
Kommts auf den einen noch an?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Anscheinend hast du nicht wirklich verstanden um was es geht !
Doch habe ich. Du scheinst aber nicht zu verstehen, dass DU einen neuen Zaun wolltest und diesen auch aufgestellt hast. Warum hätte sich der Nachbar da in irgendeiner Form beteiligen sollen? Es gab einen Zaun, der anscheinend auch seinen Zweck erfüllt hat. Also warum in aller Welt sollte dein Nachbar irgendetwas bezahlen müssen/wollen?
Dein Zaun, dein Geld. Es steht dir jetzt frei den Zaun so zu lassen wie er ist, oder diesen wieder auf die echte Grenze zu versetzen, wenn das bei euch erlaubt ist. Im aktuellen Zustand hast du es hingenommen, ca. 30cm Grundstück zu verschenken. Der Nachbar hat dir jetzt praktisch die Möglichkeit gegeben dies wieder zu bereinigen. Ist doch nicht wirklich schwer das zu verstehen.

-- Editiert von -Laie- am 19.06.2019 16:21

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#12
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach an meinem Zaun darf man Sachen verändern ? Das wäre Sachbeschädigung !

-- Editiert von Moderator am 22.06.2019 22:07

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Das wäre Sachbeschädigung !
Na, dann mach mal.

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#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Für dich interessant wäre wohl die §§ 921f BGB .
Wenn du nachweisen könntest, dass du (trotz deines neuen Zaunes) Interesse am alten hattest, könnte dein Nachbar dir schadenersatzpflichtig sein.
Der Nachweis ist allerdings interessant: wenn der alte Zaun dich so sehr störte, dass du sogar auf deine eigenen Kosten einen davor gesetzt hast, müsste das schon ein sehr exotisches Interesse sein. "der Nachbar soll damit Ärger haben" würde allerdings gegen das Schikaneverbot des BGB verstoßen und daher kein schlagkräftiges Argument sein.

Du solltest aber auch bedenken, dass das zwischen dem "alten" und dem "neuen" Zaun wachsende Unkraut dein Problem gewesen wäre.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
"der Nachbar soll damit Ärger haben" würde allerdings gegen das Schikaneverbot des BGB verstoßen ...
Danke dir.
Das träfe ja schon zu, wenn der TE nun
Zitat (von traugott12):
Werde am Wochenende mal von der anderen Seite ne schwarze Folie anheften,
so loslegt.

Aber sollen sie doch, die Nachbarn.
Wenns sonst nichts zu tun gibt... :zoff:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich frag mich auch, wie der Fragesteller ohne das Nachbargrundstück zu betreten da was antackern will.

wirdwerden

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich frag mich auch, wie der Fragesteller ohne das Nachbargrundstück zu betreten da was antackern will.

Da der Zaun nicht auf sondern vor der Grenze steht, dürfte das zu bewältigen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Hammerschlag- und Leiterrecht gibt es auch noch.
"Ich brauche Zugang weil ich dir die Aussicht vermaden will" beschleunigt die Sache wenigstens...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hammerschlag- und Leiterrecht ist aber nicht da, um Schikanehandlungen auszuführen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Nein es gibt keine Vorschriften !
Und Du bist Dir da absolut sicher?
Denn Vorstellen kann ich mir das nicht so wirklich.

Gemeindesatzung, Stadtsatzung oder Nachbarrecht des Bundeslandes? Irgendwo sollte sich was finden lassen.
(bei uns gibt es sogar nur für den einen Teil der Straße mit den Einfamilienhäusern eine Ortssatzung, die z.B. Jägerzaun und nicht höher als 120 vorschreibt)

Ich frag deshalb nochmal nach, weil Du mit Deinem Vorhaben der Folie möglicherweise das Fass zu überlaufen bringst, mit der Folge, dass Du Deinen neuen Zaun dann komplett rückbaust.
Also besser gut überlegen und vor allem sich kundig machen.

Übrigens, der Anspruch auf die hälftige Beteiligung würde sich auch aus den Vorschriften ergeben, so einfach wie Du Dir das vorstellst, ist es denn doch nicht.

Berry

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#21
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Es ist doch ein gutes Gefühl, wenn man nette Nachbarn hat.

Es ist bekanntlich eine etwas unangenehme und mühevolle Arbeit, einen Zaun frei von Gras und Unkraut zu halten. Wenn einem dies ein Nachbar beidseits eines zumal noch kostenlosen Zauns abnimmt ...

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