Unfall neben dem Grundstück - Wer haftet?

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hausbesitzer6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall neben dem Grundstück - Wer haftet?

Situation: Es handelt sich um eine verkehrsberuhigte Zone - Spielstraße in einem Wohngebiet. Die Straße ist gepflastert und rechts und links neben ihr verändert sich die Pflasterung etwas so dass eine Art Bürgersteig entsteht, ohne dass es Höhenunterschiede gibt. Auf der einen Seite sind seitliche Parkmöglichkeiten dadurch gekennzeichnet, dass sich das Pflaster farblich unterscheidet. Die Grundstücke liegen direkt entlang der Straße und der Parkmöglichkeiten. Auf einem Grundstück steht ein Neubau, der Garten wird gerade angelegt. Der Galabauer hat die Arbeitsmaterialien (Pflastersteine, Zement etc) in Paletten vom Baustoffhändler entlang der Straße abstellen lassen, auf zwei der Parkmöglichkeiten und auch daneben. Der Garten grenzt unmittelbar daran. So tat es bereits der Bauträger zuvor auch schon mit allen möglichen Baustoffen. Gestört hat das niemanden. Die Autos parken eh nicht nur auf den dunkel gespflasterten Feldern sondern auch davor und dahinter. Die Parkplätze sind meist leer, es herrscht kein Parkplatzmangel.
Die Materialien wurden nach und nach verbraucht und am Ende lag noch eine Palette mit einer Reihe Zementsäcken (Folie drum und beschwert mit ein paar Pflastersteinen) dort neben einer der Parkfelder. Sie sollten vom Galabauer wieder mitgenommen werden.

Geschehen: Eine ältere Frau kommt mit ihrem Auto und stellt sich auf eine der Parkflächen. Die Palette steht daneben. Als sie später wieder einsteigt fährt sie schwungvoll los und das Auto stößt nicht nur gegen die Palette sondern der Reifen fährt sogar drüber und bleibt mittig mit der Karosserie drauf hängen. Der Schaden ist offensichtlich recht groß da nicht nur der Kotflügel verzogen ist sondern auch die ganze Seite der Karosserie. Aussage der Frau: Mist, ich hatte sie noch gesehen, dann aber wieder vergessen.

Frage: Wer haftet? Die Frau die gefahren ist oder der Besitzer der Palette? Wer muss zahlen? Die Kaskoversicherung der Frau, die Haftpflicht des Besitzers der Palette? Die Personen selber?

Ich danke euch!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

es haftet in erster Linie die Frau (man muss halt gucken wo man hinfährt, nennt sich Sichtfahrgebot). Und da sie das Hinderniss sogar gesehen hat (beim Hinfahren) sehe ich wenig Chancen den Absteller oder den Besitzer in die Haftung zu ziehen.
Nur mal als Beispiel: Wenn es nur ein Brett gewesen wäre, das noch dazu nicht vor sondern unter dem Auto lag, und die darin befindlichen Nägel die Reifen zerstört hätten, ja dann könnte der Hinleger/Vergesser haften.

Falls sie vollkaskoversichert ist kann sie den Schaden natürlich regulieren lassen.

Zitat:
die Haftpflicht des Besitzers der Palette?
Wer ist denn eigentlich Besitzer? :)

Stefan

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#2
 Von 
Hausbesitzer6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Einschätzung. Die Palette mit dem Zement gehört inzwischen den Hauseigentümern da sie die Rechnung des Galabauers bereits bezahlt haben.

Der Begleiter der Dame sagte was von Vollkasko... ich wusste nicht dass die sowas übernehmen. Ich hab von Versicherungen aber echt auch gar keine Ahnung.

Die Palette stand halt auf öffentlichem Grund, zudem noch direkt neben einer Parkfläche. Daher dachte ich man könnte in Haftung genommen werden.

-- Editiert von Hausbesitzer6 am 18.06.2019 23:03

-- Editiert von Hausbesitzer6 am 18.06.2019 23:04

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#3
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Hausbesitzer6):
Die Autos parken eh nicht nur auf den dunkel gespflasterten Feldern sondern auch davor und dahinter. Die Parkplätze sind meist leer, es herrscht kein Parkplatzmangel.

Man finde den Widerspruch.

Zitat (von reckoner):
Wer ist denn eigentlich Besitzer? :)

Wenn die Palette im Auto hängt, wohl die Dame.

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#4
 Von 
Hausbesitzer6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Zitat (von Hausbesitzer6):
Die Autos parken eh nicht nur auf den dunkel gespflasterten Feldern sondern auch davor und dahinter. Die Parkplätze sind meist leer, es herrscht kein Parkplatzmangel.

Man finde den Widerspruch.

Es ist kein Widerspruch. Die Leute sind nur faul. Generell wird dieser Streifen auf der einen Seite nicht als Bürgersteig benutzt sondern als Parkmöglichkeit. Wenn nun jemanden dort hält, macht er es auf Höhe des Hauses wo er hinmöchte. Es gibt nur 4 dunkle Pflasterparkbereiche und so mancher mag nicht 10 m gehen um dort zu halten. D.h. manchmal stehen da ein paar Autos, aber nicht zwingend auf den dafür vorgesehenen Feldern.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Begleiter der Dame sagte was von Vollkasko... ich wusste nicht dass die sowas übernehmen.
Doch, genau für sowas ist die Vollkasko da (eigene Schäden aus selbstverschuldete Unfällen).
Ganz gratis ist das aber auch nicht, denn erstens gibt es fast immer eine Selbstbeteiligung, und zweitens wird man höhergestuft, zahlt also in Zukunft höhere Beiträge.

Zitat:
Wenn die Palette im Auto hängt, wohl die Dame.
:grins:
Aber im Ernst, wenn der Zement und/oder die Palette zerstört wurden müsste die Fahrerin das eigentlich ersetzen.
Für eine gute Nachbarschaft würde ich aber darauf verzichten.

Stefan

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Hausbesitzer6):
Die Straße ist gepflastert und rechts und links neben ihr verändert sich die Pflasterung etwas so dass eine Art Bürgersteig entsteht
Wo macht man denn so einen Murks? Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine Mischverkehrsfläche. Da gibt es weder Fahrbahn, noch Gehweg oder Seitenstreifen.

Zitat (von Hausbesitzer6):
Der Galabauer hat die Arbeitsmaterialien (Pflastersteine, Zement etc) in Paletten vom Baustoffhändler entlang der Straße abstellen lassen
Wofür er aber vermutlich keine Ausnahmegenehmigung hatte. Von der Absicherung ganz zu schweigen. Hier liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor. Auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre nicht ganz zu verneinen.

Im Gegensatz zu meinen Vorrednern sehe ich hier keine Alleinschuld bei der Fahrerin. Das Zeug hatte dort nichts zu suchen und war nicht ausreichend abgesichert (jedenfalls unterstelle ich das mal). Da nur noch wenige Säcke Zement auf der Palette lagen, war das illegal gelagerte Hindernis aus der Fahrerperspektive nicht zu sehen.

Andererseits muss man sich als Fahrzeugführerin vergwissern, dass der Fahrweg frei ist.

Meiner Meinung nach trifft die Schuld hier die Fahrerin und Denjenien, der das Baumaterial ohne Genehmigung und ungesichert auf der Verkehrsfläche gelagert hat zu ungefähr gleichen Teilen.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wo macht man denn so einen Murks? Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine Mischverkehrsfläche. Da gibt es weder Fahrbahn, noch Gehweg oder Seitenstreifen.
Das wird überall da gemacht, wo eine bisher normale Straße in einen VBB umgewandelt wird, jedoch kein Geld für entsprechende Umbaumaßnahmen zur Verfügung steht. Da gibt es sogar VBBs mit richtigem Gehweg.

Zitat:
Hier liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor.
Vermutlich ganz ohne Antrag toleriert.

Zitat:
Auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre nicht ganz zu verneinen.
Aha, was ist denn so gefährlich an einer Palette Zement? Vergleichbar wäre etwa ein kleiner Mülleimer, der berechtigt dort stehen dürfte - wenn man nicht aufpasst fährt man auch da gegen.
Oder noch passender: diese Beetinseln die es speziell in VBBs gibt (eine direkt vor meinem Haus :) ).

Zitat:
Da nur noch wenige Säcke Zement auf der Palette lagen, war das illegal gelagerte Hindernis aus der Fahrerperspektive nicht zu sehen.
Mag sein. Sie hat es aber gesehen ...

Zitat:
Andererseits muss man sich als Fahrzeugführerin vergwissern, dass der Fahrweg frei ist.Andererseits muss man sich als Fahrzeugführerin vergwissern, dass der Fahrweg frei ist.
Ebent [sic].
Und ich komme jetzt nicht mit dem Kind das da spielen könnte ... (oh, bin ich jetzt doch mit gekommen ;) )

Stefan

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da gibt es sogar VBBs mit richtigem Gehweg.
Das ist leider richtig, aber es ist eben Murks.

Zitat (von reckoner):
Vermutlich ganz ohne Antrag toleriert.
Ob toleriert oder von der Obrigkeit unbemerkt ist eigentlich egal. Es ist dennoch eine unerlaubte Sondernutzung.

Zitat (von reckoner):
Aha, was ist denn so gefährlich an einer Palette Zement?
Hast Du den Eingangsbeitrag gelesen? Da kam es zum Unfall. Besser als mit einem Unfall kann man eine Gefahr doch gar nicht belegen.

Zitat (von reckoner):
Mag sein. Sie hat es aber gesehen ...
Aber nicht aus der Fahrerperspektive. Genau so hatte ich es auch formuliert. Bitte noch einmal den Eingangspost und dann meinen Beitrag lesen.



Zitat (von reckoner):
Und ich komme jetzt nicht mit dem Kind das da spielen könnte ...
Da bin ich aber froh, weil ich schon beim Lesen des Eingangspost mit dem plötzlichen Auftreten des defa-Kindes gerechnet hatte.

Zitat (von reckoner):
oh, bin ich jetzt doch mit gekommen
War ja klar.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hast Du den Eingangsbeitrag gelesen? Da kam es zum Unfall. Besser als mit einem Unfall kann man eine Gefahr doch gar nicht belegen.
Nein, diese Argumentationskette ist Quatsch.
Sonst wären ja fast alles verkehrsgefährdent (ich hab' schon Leute gegen eine Ampel fahren sehen etc.).

Nochmal, schau dir die von mir angesprochenen Blumenbeet an, sind die auch verkehrsgefährdent?

Zitat:
Aber nicht aus der Fahrerperspektive.
Doch, die Palette stand bereits bei ihrem Einparken dort.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Sonst wären ja fast alles verkehrsgefährdent (ich hab' schon Leute gegen eine Ampel fahren sehen etc.).
Toll, was Du alles erlebst. Aber was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun? Stand die Ampel etwa auf der Fahrbahn oder der Mischverkehrsfläche eines verkehrsberuhiten Bereichs? Bestimmt nicht!



Zitat (von reckoner):
Nochmal, schau dir die von mir angesprochenen Blumenbeet an, sind die auch verkehrsgefährdent?
Wie soll ich mir das Beet anschauen? Es ist ja vor Deiner Haustüre und nicht vor meiner Tür.

Zitat (von reckoner):
Doch, die Palette stand bereits bei ihrem Einparken dort.
Was meinst Du, was ich mit dem Begriff "Fahrerperspektive" gemeint haben könnte?

Zitat (von reckoner):
ist Quatsch
Das gebe ich doch gerne zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Stand die Ampel etwa auf der Fahrbahn oder der Mischverkehrsfläche eines verkehrsberuhiten Bereichs? Bestimmt nicht!
Nun gut, ändere ich es ihn Laternenpfosten.

Zitat:
Wie soll ich mir das Beet anschauen? Es ist ja vor Deiner Haustüre und nicht vor meiner Tür.
Ich hatte nicht mein als Beipiel genanntes Beet angesprochen, sondern allgemein die Blumenbeete die es - insbesondere - in VBBs gibt.
Beispielsweise sowas: LINK (den grünen Daumen scheint man da jedoch nicht aber zu haben, daher keine Blumen :) ).

Zitat:
Was meinst Du, was ich mit dem Begriff "Fahrerperspektive" gemeint haben könnte?
Keine Ahnung. Jedenfalls hat die Dame dort als Fahrerin eingeparkt, also hat sie das Hindernis aus der Fahrerperspektive gesehen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nun gut, ändere ich es ihn Laternenpfosten.
Und die stehen im Fahrweg? :???:

Zitat (von reckoner):
Ich hatte nicht mein als Beipiel genanntes Beet angesprochen, sondern allgemein die Blumenbeete die es - insbesondere - in VBBs gibt.
Glaube nicht, dass das ein VBB ist. Aber das spielt hier ja auch keine Rolle. Wirklich sinnvoll und glücklich gestaltet sind diese Konstruktionen nicht. Aber immerhin sind sie farblich markiert, und wurden wohl von der Behörde genehmigt. Beides dürfte für die Palette mit den Baustoffresten nicht zutreffend sein.

Zitat (von reckoner):
Keine Ahnung.
Das ist wenigstens ehrlich. Die Fahrerperspektive ist der Sichtbereich, den man vom Fahrersitz aus hat.

Zitat (von reckoner):
Jedenfalls hat die Dame dort als Fahrerin eingeparkt
Korrekt.

Zitat (von reckoner):
also hat sie das Hindernis aus der Fahrerperspektive gesehen.
Ja, beim Einparken. Der Unfall geschah beim Ausparken.

Ich habe auch nie behauptet, dass die Fahrerin frei von Schuld sei. Ich sehe hier aber eben auch eine Mitschuld bei Demjenigen, der das Baumaterial illegal und ungesichert auf der Straße gelagert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und die stehen im Fahrweg?
Klar. Wo denn sonst?

Zitat:
Glaube nicht, dass das ein VBB ist.
Hab' ich auch nicht behauptet. Aber um so besser, wenn es das schon ganz normal gibt, dann sehe ich in einem VBB noch weniger Verkehrsgefährdung.

Zitat:
Das ist wenigstens ehrlich. Die Fahrerperspektive ist der Sichtbereich, den man vom Fahrersitz aus hat.
Klar, ich weiß das. Du warst es doch der den Begriff falsch verwendet hat. Sicht aus "Fahrerperspektive" war eindeutig gegeben, egal ob direkt vor dem Unfall oder Wochen davor.

Zitat:
Ich habe auch nie behauptet, dass die Fahrerin frei von Schuld sei. Ich sehe hier aber eben auch eine Mitschuld bei Demjenigen, der das Baumaterial illegal und ungesichert auf der Straße gelagert hat.
Grundsätzlich sehe ich das ja auch so. Nur kommt in diesem Fall hinzu, dass der Dame das Hindernis bekannt war und das es in einem VBB war. Und da bleibt imho kein Raum mehr für eine Mitschuld.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hausbesitzer6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte bei unserer Haftpflichtversicherung angerufen und denen den Fall geschildert. Die sagen ebenfalls, dass die keinerlei Haftung unsererseits sehen, weil die meinten die Dame hätte aufpassen müssen. Ebenfalls dass wir einen Schaden haben (der kaputte Zementsack) und der eigentlich ersetzt werden müsste.
Ok, wundert jetzt nicht, die haben ja auch keine Lust zu zahlen. Sie meinte es wäre ein klassischer Vollkaskofall. Die Versicherung der Dame wollte jedenfalls noch unsere Namen und Adresse haben. Mal sehen ob da noch was kommt. Die meinten, wenn sie Namen nicht kennt, werten die das als Fahrerflucht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Hausbesitzer6):
Die meinten, wenn sie Namen nicht kennt, werten die das als Fahrerflucht.
Da wäre ich ja mal gespannt, wie eine Fahrerflucht eines Hausbewohner konstruiert wird, der zufällig eine Herrenlose Palette vor seinem Haus stehen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich glaube eher, dass die Versicherung die Fahrerin meinte. Allerdings sehe ich in Anbetracht des geringen Schadens keine Unfallflucht. Zudem hat ja wohl eine Kommunikation stattgefunden.

An meiner Meinung, dass die Fahrerin nicht alleine die Schuld an dem Unfall trägt hat sich nichts geändert. Dass die Haftpflichtversicherung nicht jubelnd schreit, "ja wir zahlen" ist ja eigentlich auch klar.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Sonst wären ja fast alles verkehrsgefährdent (ich hab' schon Leute gegen eine Ampel fahren sehen etc.).

Kann ich besser: meinem Exmann ist bei Sonnenschein und besten Bedingungen jemand mit der Straßenbahn kollidiert. Ist ihr mittig SEITLICH reingefahren. Er hat nach eigenem Bekunden eine rund 60 Meter lange, knallgrüne Straßenbahn "übersehen".

Allerdings nicht in einem VBB ;) ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Mal ne Frage......

Nur weil sich da wild die Farbe der Pflastersteine ändert, bedeutet das doch noch lange nicht, dass man dort auch parken darf, oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mal ne Frage......

Nur weil sich da wild die Farbe der Pflastersteine ändert, bedeutet das doch noch lange nicht, dass man dort auch parken darf, oder sehe ich das falsch?


Nun, das Parken im VBB ist bekanntlich nur in dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Jetzt kann man natürlich wild spekulieren, wann genau eine Fläche "gekennzeichnet" ist. In quasi allen VBB die ich so kenne ist das eine ca. Parklücke große, andersfarbig gepflasterte Fläche. Oftmals noch "umrandet" mit etwas grün.

Der "Bordstein" ist auch oftmals andersfarbig. In meinen Augen kann jeder durchschnittlich intelligente Mensch aber schon unterscheiden, welcher Fläche jetzt "Fahrbahn", "Parkplatz" oder "Bordstein" ist.

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