Veraltete Adresse Schwarzfahren ?

19. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
schattenkolibri
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veraltete Adresse Schwarzfahren ?

Hallo,
ich wohne in München und wollte gestern erstes mal alleine von Duisburg nach Düsseldorf fahren mit Öffentlichen Verkehrsmitteln und hab mir ein Tagesticket geholt. Während ich auf die Strassenbahn gewartet habe, habe ich mehrere Kontrolleure gesehen die auch gewartet haben. In der Strassenbahn wurde ich dann kontrolliert und der Kontrolleur meinte, dass die Fahrkarte nicht gültig ist. Da war ich total verwirrt, da diese Tageskarte für Duisburg und Düsseldorf und auch andere Städte in Umgebung gilt. Er meinte ich habe nicht gestempelt. Daraufhin meinte ich, dass ich es wirklich nicht wusste und es das erste Mal ist dass ich mit dem öffentlichen in Duisburg fahre und in München wohne. Ich habe sonst ein Jahresabo also Monatsfahrkarten und bei Tagesticket bin ich davon ausgegangen, dass wenn man es am Tag kauft es für denselben Tag noch gilt, da auf dem Ticket in München immer das Datum& Uhrzeit draufsteht wann man es gekauft hat. Er hat mir nicht geglaubt, dass ich in München wohne und meinen Personalausweis angeschaut. Darauf steht, dass ich in München wohne und er hat trotzdem meine Daten aufgenommen (60€ Strafgeld) und meinte ich solle das im Kundencenter erklären und die entscheiden dann, habe dann auch gestempelt die Tageskarte dann als er gesagt hat es wäre sonst nicht gültig.
Im Nachhinein ist mir eingefallen, dass die Adresse auf meinem Personalausweis (besitze keine Deutsche Staatsbürgerschaft) veraltet ist und er wahrscheinlich diese ins System notiert hat. Somit wird wahrscheinlich der Bescheid wieder zurückgeschickt.
Jetzt wollte ich wissen wie das rechtlich ist wenn man eine Fahrkarte hat, aber nicht gestempelt hat, weil man aus einer andere Stadt kommt und es wirklich nicht wusste. Und was passiert wenn der Mahnbescheid zurückgestellt wird? Wird ein Strafverfahren gegen mich gestellt oder lohnt sich das für sie nicht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von schattenkolibri):
Jetzt wollte ich wissen wie das rechtlich ist wenn man eine Fahrkarte hat, aber nicht gestempelt hat, weil man aus einer andere Stadt kommt und es wirklich nicht wusste.

Da sich inzwischen auch im schönen München die deutsche Schriftsprache durchgesetzt hat, dürfte die Argumentation recht erfolglos sein.
Das man sich die vertraglichen Vereinbarungen nicht durchgelesen hat, fällt regelmäßig unter "selbst schuld".

Allerdings soll es bei dem einen oder anderen Verkehrsbetrieb gegenüber Touristen durchaus Kulanz geben.



Zitat (von schattenkolibri):
Und was passiert wenn der Mahnbescheid zurückgestellt wird?

Üblicherweise fängt man spätestens dann an zu ermitteln. Meist schon früher. Und billiger wirds auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von schattenkolibri):
da auf dem Ticket in München immer das Datum& Uhrzeit draufsteht wann man es gekauft hat.
Das stimmt leider nicht. Es kommt darauf an, wo man das Ticket kauft. Auch in München kann man am Automaten Tagestickets erwerben, die erst mit dem Abstempeln gültig sind. So kann man z.B. heute ein Ticket kaufen, das man erst nächste Woche benutzen möchte.

Zitat (von schattenkolibri):
Jetzt wollte ich wissen wie das rechtlich ist wenn man eine Fahrkarte hat, aber nicht gestempelt hat, weil man aus einer andere Stadt kommt und es wirklich nicht wusste.
Das steht aber auf dem Ticket und diversen Aushängen. Wenn man aus einer anderen Stadt kommt muss man sich halt informieren.

Zitat (von schattenkolibri):
meinte ich solle das im Kundencenter erklären und die entscheiden dann
Kann man probieren. Viel Hoffnung auf Erfolg hätte ich allerdings nicht.

Zitat (von schattenkolibri):
Und was passiert wenn der Mahnbescheid zurückgestellt wird?
Dann wird man versuchen Deine Anschrift zu ermitteln. Wenn Du korrekt gemeldet bist, dann reicht eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt.

Zitat (von schattenkolibri):
Wird ein Strafverfahren gegen mich gestellt
Bei erstmaliger auffälligkeit ist das durchaus denkbar.

Zitat (von schattenkolibri):
oder lohnt sich das für sie nicht?
Wie meinen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Und was passiert wenn der Mahnbescheid zurückgestellt wird? Wird ein Strafverfahren gegen mich gestellt


Das ist schon alleine wegen der falschen Anschrift gut möglich. Denn zum einen übernimmt dann die Polizei die Arbeit herauszufinden, wo Du tatsächlich wohnst und zum anderen liegt neben des Verdachtes der "Erschleichung von Leistungen" auch noch der Verdacht auf Betrug (Vereitelung der Geltendmachung des erhöhten Beförderungsentgelds) vor.

Von daher wäre es in Deinem Interesse den telefonischen Kontakt zu den entsprechenden Verkehrsbetrieben zu suchen und die richtige Antschrift mitzuteilen.

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