Bundeswehr trotz Vorstrafen

19. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
SKapelle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bundeswehr trotz Vorstrafen

Hallo

vor knapp18 Jahren habe ich ein paar Dummheiten gemacht auf die ich nicht stolz war.
Wurde auch rechtskräftig verurteilt zu Sozialstunden und Bewährung.
Seit Mitte 2004 war die Zeit vorbei und ich habe seit dem mich aus jeder Dummheit raus gehalten.

Ich habe mich schon öfters jetzt bei der Bundeswehr beworben( für 12 Jahre).
Das ist seit vielen Jahren mein größter Traum.
2013,2016 und jetzt 2019.
2013 wurde ich wegen eines angeblichen kaputten Weisheitszahn nicht zugelassen.
2016 weil mein Lebenslauf zu ausgefüllt war.
Jetzt zum Schluß im Juni 2019 wurde ich nicht zugelassen, zwecks meinen Vorstrafen, weil ich angebliche Details weggelassen habe.
Mir wurde wie ein Schwerverbrecher vorgericht die ganze Zeit über den Mund gefarhren.
Konnte keine Frage zu Ende beantworten ohne das ein anderer Prüfer schon die nächste stellte.

Jetzt meine Frage: Kann ich gegen das Prüfgespräch Widerspruch einlegen und kann ich meinen großen Traum von der Bundeswehr vergessen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn die Verurteilungen nach mehr als 15 Jahren noch im BZR gespeichert sind, müssen das schon mehr als "Dummheiten" gewesen sein.

Zitat:
und kann ich meinen großen Traum von der Bundeswehr vergessen.


Wenn man -obwohl die BW ja eigentlich händeringend fähige Zeitsoldaten sucht- mehrfach abgelehnt wurde, sehe ich da keine großen Chancen mehr. Man müsste mal ermitteln, wie lange die Verurteilungen noch im BZR stehen und kann es vielleicht dann (wenn sie raus sind) noch mal versuchen. Jusitce005 kann vielleicht mehr dazu sagen.

Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit sich bei der Armee eines anderes europäischen Staates zu bewerben. Zumindest die Belgier und Franzosen (FL) stellen auch Ausländer ein.

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#2
 Von 
SKapelle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vor ca. 3 Jahren ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt und in dem Stand überhaupt nichts mehr drinnen.
Laut meinen Information wird man 10 Jahre nach der Bewährungzeit aus dem BZR gelöscht.

Doch wieso haben sie sich nicht bei den zwei vorriegen Bewerbungen damit beschäftigt sondern erst jetzt.

Und kann ich gegen das Prüfgespräch vorgehen, weil die haben mich nie eine Frage vollständig beantworten lassen.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Laut meinen Information wird man 10 Jahre nach der Bewährungzeit aus dem BZR gelöscht.


Nein. Es kommt auf die Höhe der Strafe an. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr (auch bei Bewährung) sind es min. 15 Jahre + Strafdauer. Bei 2 Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, also 17 Jahre.

Falls es sich um ein Sexualdelikt handelt sind es noch 5 Jahre mehr.

Zitat:
Und kann ich gegen das Prüfgespräch vorgehen, weil die haben mich nie eine Frage vollständig beantworten lassen.


Grundsätzlich kann man gegen die Einstellungsablehnung klagen (nicht gegen das Gespräch). Inwieweit das mit der o.g. Begründung Sinn macht und inwieweit sich die Beschreibung des Ablaufs des Gesprächs mit den Angaben der Prüfer deckt, sei mal dahingestellt. Ohne Anwalt wird man da sicherlich Null Chance haben und auch mit wohl keine, solange die Vorstrafen noch ersichtlich sein.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Selbst wenn man ein Prüfungsgspräch positiv durchstanden hat, gibt es doch keinen Anspruch auf Einstellung.

wirdwerden

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#5
 Von 
SKapelle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay.
Aber selbst das polizeiliche Führungszeugnis war ohne Eintrag.
Und wo muß ich anfragen um einzusehen ob die Zeit verstrichen ist oder nicht.
Brauche ich dazu einen Anwalt?

Vielen Dank für eure Ratschläge und Infos

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Aber selbst das polizeiliche Führungszeugnis war ohne Eintrag. Das ist aber völlig schnuppe, da die BW nicht auf das FZ, sondern auf das BZR zugreift. Und da steht es halt länger...
Und wo muß ich anfragen um einzusehen ob die Zeit verstrichen ist oder nicht. Sie meinen, was in Ihrem BZR-Auszug steht? Beim Bundesamt für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html#faq4153624

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Und wo muß ich anfragen


Wenn Sie die Urteilsdaten (zumindest die Jahre) noch wissen und die jeweilige Höhe des Urteils, können wir Ihnen das auch sagen.

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

WENN das Bundeszentralregister komplett getilgt und sauber ist, dann müssen auch im Rahmen der Bewerbung keine Verurteilungen mehr angegeben werden. Und entsprechende Ur-Alt-Verurteilungen dürften auch eigentlich nicht mehr berücksichtigt werden und stellen eigentlich keinen Hinderungsgrund dar.

Eigentlich dürften die alten Erkenntnisse auch nicht mehr in der Personalakte auftauchen. Ich vermute aber, man holt bei neuen Bewerbungen immer wieder die alten Akte hervor....

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