Privatstraße Eigentum aufgeben

19. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Iglu08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatstraße Eigentum aufgeben

Wir haben ein Haus gekauft, das an einer Privatstraße liegt. Im Rahmen des Kaufs mussten wir diese anteilig miterwerben. Neben den Eigentümern wird die Straße auch von anderen Anwohnern genutzt, die ihre Grundstücke und Häuser nur über diese Straße erreichen können. Ein entsprechendes Wegerecht ist eingetragen. Leider sind keine Verabredung getroffen worden, ob und wie Nebenkosten zu tragen sind. Die Stadt fordert nun gem. unseres Eigentumsanteils die entstehenden Nebenkosten ein. Die Straße ist für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Irgendwie fühlt sich das ungerecht an. Viele nutzen, die Stadt kann Grundsteuer für die nur über unsere Straße erreichbaren Grundstücke verlangen und wir tragen die Kosten.
Mir kam die Idee das Eigentum an der Straße aufzugeben, natürlich nachdem ich mir eine entsprechendes Wegerecht eintragen lasse. Hat jemand hierzu Erfahrungen gemacht?

-- Editiert von Iglu08 am 19.06.2019 20:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Das kann gewaltig nach hinten los gehen. wenn das Grundstück der Strasse keinem.mehr gehört kann sich da jeder als Eigentümer eintragen lassen. es gibt Firmen die sind darauf spezialisiert. und schwups... ihr Zahl und zu eurem Haus zu kommen.
ist in Oststeinbek (Schleswig- Holstein) gerade passiert bzw. läuft noch und derzeit kommen die Anwohner gar nicht zu ihren Häusern.
was für Nebenkosten sollt ihr denn zahlen?

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#2
 Von 
Iglu08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Der erste Schritt der Stadt war eine Kanalgebühr von ca. 15€/mtl. fürs Regenwasser zu erheben. Das ist schon ärgerlich, weil wir trotz bestandskräftiger Bescheide für Altjahre nun durch Änderungsbescheide zur Kasse gebeten werden. Diese Nachzahlung beläuft sich auf knapp 1.000€.
Wir haben halt die Sorge, dass bei der Neubewertung der Grundstücke im Zuge der Grunsteuerreform noch Grundsteuer dazu kommen wird. Die Straße ist immerhin knapp 500m² groß.
M.M.n. hat jeder neue Eigentümer das Nachsehen, wenn ich vorher auf dem Grundstück Wege- und Leitungsrecht eintrage. Bei der Übernahme eines herrenlosem Grundstücks müssten diese Belastungen doch weiterhin gelten, so dass ich, wir jetzt auch, einfach auf mein "Hausgrundstück" fahren kann.
Mir geht es ja nicht darum, keine Steuern oder Abgaben zu zahlen, aber es ist unbefriedigend, diese Abgaben für andere zu bezahlen (in diesem Beispiel für die anderen Anlieger, die ihr Grundstück an "meiner" Privatstraße haben; ich wäre halt auch gerne so ein Anlieger ;o) )

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Calimero2010
Bitte verlink mal einen Artikel zu deiner Aussage.

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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

2 Stichpunkte bei Gooogle (Oststeinbek, Straße) eingegeben und schon gibt es Antworten.

Die verlegten Absperrungen (Kanalringe) wurden infolge einer einstweiligen Verfügung mittlerweile beiseite geräumt.

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