Neuheit Patent Vortrag

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.12.2022 19:35:55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuheit Patent Vortrag

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Voraussetzung der Neuheit eines Patentes. Ich habe eine Produktidee in der Hochschule vorgestellt (40 Personen). Nun habe ich gelesen, dass ich vor der Anmeldung keine Vorträge z.B. auf Tagungen halten darf (Quelle: DPMA). Ist die Chance auch eine Patentanmeldung damit verpasst?

Beste Grüße,

Richard

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ideen sind nicht patentierbar. Die Frage ist, hast du die patentrechtlich schützbare *Erfindung* vorgestellt?
Anders gesagt, hast du das Problem beschrieben oder die Lösung?

Kein Problem: "Ich werde demnächst ein Gerät anbieten, das Teleportation innerhalb des Schwerkraftfeldes der Erde ermöglicht."

Kein Problem: "Ich werde demnächst ein Gerät anbieten, das Teleportation innerhalb des Schwerkraftfeldes der Erde ermöglicht und dafür die Corioliskraft ausnutzt."

Möglicherweise Problem: "Ich werde demnächst ein Gerät anbieten, das Teleportation innerhalb des Schwerkraftfeldes der Erde ermöglicht, indem es mithilfe eines spiralförmig um ein an beiden Enden mit antistatischen Dipolen beschichtetes Kupferrohr..."



-- Editiert von BigiBigiBigi am 04.07.2019 12:06

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#2
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat:
... Ist die Chance auf eine Patentanmeldung damit verpasst?

Im Prizip ja. Aber der zuständige Patentprüfer war vermutlich nicht bei dem Vortrag dabei und wird daher das Patent wohl erteilen.

Wenn das Patent jemanden stört, so kann dieser (innerhalb der Einspruchsfrist) einen Einspruch einlegen oder später eine Nichtigkeitsklage einreichen. Wenn er dann nachweisen kann, dass die "Produktidee" (genauer: die mit der Anmeldung offenbarte und in den Patentansprüchen beanspruchte technische Lehre) nicht neu ist, oder dass sie durch der Stand der Technik nahegelegt ist, dann wird das Patent widerrufen.

Für diesen Nachweis muss dieser "Gegner", falls er sonst nichts hat, einen Zeugen aus deinem Vortrag auftreiben und vor Gericht präsentieren, und der muss sich dann auch noch genau daran erinnern, was vorgetragen wurde. Meist sind bis dahin mehrere Jahre ins Land gegangen. Deshalb scheint mir das ein ziemlich hoffnungsloses Unterfangen für diesen Gegner zu sein, selbst wenn er "Siemens" oder "VW" heißt.

Der Vortrag ist also nicht wirklich gefährlich, außer wenn der Gegner bedeutende Summen in seine Recherchen für die Prozessvorbereitung stecken kann, weil es um viel Geld geht, z.B. bei Arzneimitteln. Problematischer kann es sein, wenn du bei dem Vortrag eine schriftliche Zusammenfassung verteilt hast, die der Zeuge dann noch hat.

-- Editiert von Hans35 am 17.08.2019 00:11

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