Baum - verwilderter Garten - Baden-Württemberg

3. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian Trebert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Baum - verwilderter Garten - Baden-Württemberg

Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage zu folgender Thematik:

Wir sind seit längerem Eigentümer (nach einem Erbfall) eines Hauses mit einem langen aber nicht breiten Garten. In diesem Garten steht ein evtl. regelwidriger Baum (welcher schon zu Urgroßeltern Zeiten im Jahr 189X gepflanzt wurde) da dieser offensichtlich zu groß und einen zu niedrigen Grenzabstand zum einzigen Nachbarn (auf der anderen Seite befindet sich eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche) aufweißt.

Der Landwirt, ein alter Schulfreund, stört sich nicht am Baum.

Das Nachbargrundstück wurde von neuen Eigentümern im Jahre 2018 gekauft.

Neulich ist der Nachbar an mich herangetreten und mir freundlich aber "herrschaftlich" aufgetragen diese alte Eiche "unverzüglich" zu fällen, da Ihm der Baum zu sehr Schatten wirft und das Laub ihm im Herbst gestört habe, welches auf sein Grundstück fiel. Ihm verwildere dadurch sein Garten, dass könne seine Frau und er nicht dulden. Ansonsten wolle er rechtliche Schritte einleiten.

Nun will ich keinen Zank mit meinem Nachbar und auch keine gerichtliche Auseinandersetzung bezgl. (einer möglichen) "Verjährung von dies und jenem" oder von (möglichem) "Bestandsschutz" sondern eine gütliche Lösung für beide Seiten.

Desweiteren hat der Nachbar, direkt an meine und seine Gartengrenze vor kurzem (April 2019) eine Mauer hochgezogen, um seine Terrasse von Blicken abzuschirmen.

Diese Mauer stört mich nicht im geringsten, ist aber ca. 2,90 Meter hoch. Hier sehe ich (kein Druckmittel, die Mauer kann von mir aus wirklich stehen bleiben) aber ein möglicher Ansatzpunkt für meinen Einigungsvorschlag.

Was haltet ihr -rechtlich- von folgendem Vorschlag:

***

Mein Ansinnen ist, dass die alte Eiche, welche meine Urgoßeltern zum Anlass des Hausbaues gepflanzt haben erhalten bleibt.

Mein Angebot wäre das Folgende:

1. Ich beseitige freiwillig - solange ich noch bei Kräften und guter Gesundheit bin - jedes Laub meines Baumes, welches auf das benachbarte Grundstück im Herbst eines jeden Jahres fällt und verpflichte mich danach die Kosten für einen Gärtner aufzubringen, wenn ich dies nicht mehr kann. (Finanzmittel sind soweit vorhanden).

2. Im Gegenzug spreche ich ihm das Recht zu die Mauer -so lange er will- in der derzeitigen Höhe zu behalten, insofern sie keine Gefahr für die Gesundheit meiner selbst und meiner Erben bedeutet (also sie soll nicht in späteren Jahren einfach mal umkippen und jemanden totschlagen).

3. Ich darf die Mauer auf meiner Seite nach Gutdünken nutzen, insofern ich derer nicht schade. (Also zum Beispiel wilden Wein (aber kein mauerschädigendes Efeu oder dergleichen hochwachsen lassen).

4. Im Gegenzug darf meine Eiche stehen bleiben.

****

Meint ihr das kann man vertraglich festhalten das es Bestand hat?

Sollte das nicht gelingen, soll die Eiche - schwersten Herzens - dem Frieden Willen wegen weichen. Wie gesagt, ich will keinen Krieg mit der Gefahr einen "Endlosspirale" von "so wie du mir, so ich dir".

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Sebastian Trebert):
diese alte Eiche "unverzüglich" zu fällen,

In vielen Gegenden gibt es Baumschutzsatzungen - da darf man dann gar nicht an so einen Baum Hand anlegen, geschweige denn fällen.
Möglicherweise hat er auch schon den Status eines Naturdenkmals - auch dann entfällt erst mal das Hand anlegen.



Zitat (von Sebastian Trebert):
da Ihm der Baum zu sehr Schatten wirft und das Laub ihm im Herbst gestört habe, welches auf sein Grundstück fiel.

Das war schon alles sichtbar als er das Grundstück gekauft hat, dennoch hat er gekauft. Seine Entscheidung, sein Problem.
Im übrigen ist Schattenwurf und Laub von derart alten Nachbarbäumen in der Regel hinzunehmen - so die Meinung der Gerichte.



Zitat (von Sebastian Trebert):
und verpflichte mich danach die Kosten für einen Gärtner aufzubringen, wenn ich dies nicht mehr kann. (Finanzmittel sind soweit vorhanden).

Eine sehr optimistische Vorhersage ... zumal man erst mal einen Gärtner finden müsste, der bereit wäre da jeden Tag Laub zu fegen. Derzeit kann man 60-120 je Tag dafür rechnen, inkl. An- und Abfahrt und Entsorgung.



Zitat (von Sebastian Trebert):
Meint ihr das kann man vertraglich festhalten das es Bestand hat?

Unter Umständen - dazu sollte man dann einen Anwalt befragen.



Zitat (von Sebastian Trebert):
Sollte das nicht gelingen, soll die Eiche - schwersten Herzens - dem Frieden Willen wegen weichen.

Es ist immer schön wenn der Nachbar um des Friedes Willen springt wenn an das Kommando gibt ... das kann dann ein Faß ohne Boden werden...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Untere Naturschutzbehörde Landkreis/ Stadt fragen, wie der Schutzstatus des Baums ist. Im Moment darf eh nicht gefällt werden (bis 30.9.).
Baumschutzsatzung der Gemeinde/Stadt durchlesen, unter welchen Bedingungen überhaupt ein Baum gefällt werden darf.
Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes lesen hinsichtlich Grenzbebauung und Grenzbepflanzung. Zur Höhe der Mauer, zum Bestandsschutz von Pflanzen.
Das mit der Gartenarbeit auf dem Nachbargrundstück würde ich lassen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich würde auch mal beim Amt nachfragen.
Die Antwort wird sehr wahrscheinlich heißen, dass ein Baum dieser Größe nicht gefällt werden darf, wenn keine Gefahr von diesem ausgeht.
Das Ergebnis würde ich dem Nachbarn dann mitteilen. Ich würde ja gerne, aber darf von Amtswegen nicht.
Schönen Tag noch.
Das mit den Gartenarbeiten würde ich mal besser sein lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Meine Meinung? Ganz kategorisch: Der Baum bleibt. Und die Mauer muss weg. :)

Deine Vorschläge in Ehren, aber so niedrig sollte man solchen Nachbarn nicht entgegen gekrochen kommen.
Dieser Nachbar lässt dich doch nicht auf sein Grundstück. :zoff:
Dieser Nachbar will dann noch die Wurzeln gerodet haben.
Dieser Nachbar... findet immer wieder was, auch noch gegen deine Erben.

-ICH- würde dem Nachbarn freundlich reserviert signalisieren: Geht alles seinen Gang. Mehr zunächst nicht.
-ICH- würde jetzt zunächst nur bei der zuständigen Stelle der Gemeinde wegen dieser alten schönen Eiche nachfragen. Evtl. kriegt die nun endlich einen Schutzstatus. Wer weiß? Unverzüglich fällen ist eh Nonsens. uU prüft ein Baumbeauftragter, ob sie noch standfest und gesund ist. Manchmal legen auch Schönheits-Baum-Chirurgen Hand an, erhalten ihn so am Leben. Mit möglichst viel Laub und Eicheln--- ;)

-Ich- würde im Nachbarrechts-Gesetz meines Bundeslandes schauen, wie hoch dort Trennwände sein dürfen.
Ich kenne längst nicht alle Nickeligkeitsabstände aller Länder---aber 2,90 m ist wohl doch zu hoch.

Dann geht erstmal Zeit ins Land und alles geht seinen Gang.
Je nachdem---gehts weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sebastian Trebert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe Antwortende,

ein wenig habe ich die Augen geöffnet bekommen.

Ich werde das Ansinnen meines Nachbarn der Gemeinde vortragen und um Klärung bitten.

Sollte ich zwischenzeitlich ein Schreiben eines Anwaltes bekommen, werde ich dieses dann von einem Anwalt klären lassen (zur Thematik: Baumschutzsatzung oder Naturdenkmal, nicht das ich den Baum fälle um Ärger zu vermeiden und mir dann aber Ärger mit der Exekutive einhandle weil ich gegen geltendes Recht verstoße (soweit habe ich ehrlicherweise garnicht gedacht, ich wollte nur den sich heranbahnenden Konflikt mit einem Kompromiss im Keim ersticken).

Vielen herzlichen Dank für eure zahlreichen Antworten und eure Zeit!!!!!!!!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Im übrigen ist Schattenwurf und Laub von derart alten Nachbarbäumen in der Regel hinzunehmen - so die Meinung.


Ich habe da eine andere Meinung.












-- Editiert von Regendieb am 13.08.2019 21:04

Signatur:

Ignorieren einiger Vielschreiber hat Vorteile.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Regendieb):
Zitat (von Harry van Sell):

Im übrigen ist Schattenwurf und Laub von derart alten Nachbarbäumen in der Regel hinzunehmen - so die Meinung.


Ich habe da eine andere Meinung.


Kann man gerne haben. Das Gericht wird dann einen entsprechenden Hinweis geben und - schwupps - hat man den Prozess verloren, egal ob als Kläger oder Beklagter.

1x Hilfreiche Antwort

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