Benötige Rat wegen meiner meinung nach voreiligem Schufa Eintrag Telekom

4. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
pa511928-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Benötige Rat wegen meiner meinung nach voreiligem Schufa Eintrag Telekom

Hallo Liebe 123recht Forum Mitglieder,
Ich bitte euch um Rat ob da nicht irgendwas schief läuft. Mir kommt das alles suspekt vor und ich bin sowas von verzweifelt weil ich noch nie Probleme mit der Telekom hatte und auch sonst nie mit der Schufa.
Ich bin selbstständig und erfolgreich, jedoch ist meine Geschäftsfähigkeit seit dem Vorfall im Eimer und ich weiss nicht wie ich dagegen angehen kann.

Anbei ein Brief an die Telekom den Ich gesendet habe damit die mir den Eintrag Löschen. Darin ist der ganze Sachverhalt erläutert mit Daten.

Die Telekom hat auf den brief reagiert und mitgeteilt das alles rechtens ist und dieser erst nach 3 Jahren gelöscht wird.

Jedoch verstehe ich nicht das durch eine Falsche Zahlungszuordnung und nachweisslich das Geld vor dem Schufa Eintrag auf deren konto war ( Falsch verbucht weil nur Kundenkonto angegeben wurde und keine Rechnungsnummer / War aber das richtige Kundenkonto zur Rechnung) . Und zudem auch noch Seit der ersten Rechnung vom 17.11.2017 und dem Eintrag 25.01.2018 insgesamt 9 Wochen vergangen sind.
Das geht doch allein nicht weil zwischen 2 Mahnungen 4 Wochen verstreichen müssen. Das passt doch rein Zeitlich garnicht?!

Allein die Tatsache das ich 9 Monate auf die Antwort von EOS warten musste und somit mir die chance verwehrt wurde sofort den offenen Betrag bei der Telekom zu begleichen ist fragwürdig?! Somit habe ich ja nichtmal den Anspruch auf vorzeitige Löschung weils über 6 Wochen gedauert hat mit dem Erledigen

Ich danke allen vom ganzem herzen die sich das mal anschauen könnten und meine Realistischen Chancen einschätzen können.

DANKE!

Brief an die Telekom
------------------------------------------

Liebes Telekom Team,

Ich beziehe mich auf einen Schufa Eintrag der von Ihnen am 25.01.2018 veranlasst wurde.

Dieser ging aus einer Vertragsverlängerung vom 27.10.2017 ( Auftragsnummer: XXX) hervor.

Den Lieferschein und das dazugehörige Handy erhielt ich am 16.11.2018 und die dazugehörige Rechnung am 17.11.2017 mit einem Betrag in Höhe von 656€. Ich habe versäumt die Rechnung zu begleichen und dafür entschuldige ich mich vom Herzen.

Ich habe auch nur eine Mahnung LETZTE MAHNUNG erhalten am 03.01.2018. Diese war die einzige und letzte Mahnung die mir vorliegt. Ich war Mitte bis Ende Dezember aus Familiären Gründen im Heimatland. Der Briefkasten wurde jedoch geleert und es war keine weitere Mahnung im Briefkasten.

Am 21.01.2018 hat mich ein Angestellter der Telekom angerufen und mir mitgeteilt das ich schnellstmöglich die offene Rechnung begleichen soll, da sonst ein Inkassodienstleister eingeschaltet wird.
Am 22.01.2018 habe ich das Geld in Eile überweisen unter der Angabe der Nummer des Kundenkontos unter der mein Vertrag läuft, aus dem die Verlängerung hervorging.

Das Geld wurde jedoch anscheinend bei ihnen falsch verbucht und nicht der Vertragsverlängerung zugeordnet. Dabei wurden willkürlich zwei Rechnungen verbucht die nach meiner Vertragsverlängerung waren, anstatt auf die offne Rechnung in höhe von über 650€.

Als ich dann am 29.01.2018 einen Brief von EOS Inkasso bekommen habe, habe ich nicht verstanden warum.
Nach Rücksprache mit der Hotline von Ihnen, teilte man mir mit das es falsch war es unter der Angabe des Kundenkontos zu überweisen. Jedoch steht auch auf der Rechnung, Lieferschein und Mahnung das Kundenkonto! Zudem teilte mir der Mitarbeiter am Telefon am 21.01.2018 auch mit ich solle es auf das Kundenkonto überweisen!

Man teilte mir auch mit das ich es mit der EOS Klären soll weil es an diese schon übergeben worden ist und mir wurde der Betrag abzüglich 2 offenen Handyrechnungen auf mein Konto überwiesen.
Als ich mit der EOS darüber gesprochen hatte das das Geld bei Ihnen Fristgerecht auf dem Kundenkonto war, sagten Sie mir das sie sich darum kümmern und mich kontaktieren werden sobald sie das in Erfahrung gebracht haben.

Dies dauerte ganze 9 Monate. Somit habe ich mit der Zahlung so lange gewartet bis diese es geklärt hat weil ich nicht verstanden habe das ich diese Mehrkosten tragen muss für die Leistungen des Inkassodienstes. Ich hatte das Geld ja und hätte es am liebsten am selben tag nochmal der Telekom gesendet.
Somit war das Geld nachweislich auf dem richtigen Kundenkonto vor dem Schufa Eintrag und vor der Beantragung des Inkasso Dienstes bei Ihnen auf den Konto. Ich verstehe nicht warum ich mit
meiner Kreditwürdigkeit dafür büßen muss weil Sie das Geld nicht zuordnen konnten. Ich überweise doch nicht einfach so 670€ auf mein Kundenkonto.

Im Schreiben vom 19.09.2018 der EOS Inkasso, sieht man auch den Zahlungseingang am 22.01 und die Verrechnung mit den zwei Rechnungen, die beide nach der Rechnung des Handies waren. Es sollten wenn überhaupt erst das Handy verrechnet werden weil es im November war und nicht die zwei Rechnungen aus Dezember und Anfang Januar.




-- Editiert von pa511928-58 am 04.07.2019 15:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

So wie du es schilderst, sehe ich keine Berechtigung, überhaupt einen Schufa-Eintrag zu hinterlassen. da die Voraussetzungen nicht gewahrt waren (2 mal mahnen und dazwischen 4 Wochen liegend). Mit diesem Argument würde ich mich mal an den Schufa-Ombudsmann wenden und ihn bitten für eine rückstandslose Löschung zu sorgen.

Signatur:

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#2
 Von 
pa511928-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
So wie du es schilderst, sehe ich keine Berechtigung, überhaupt einen Schufa-Eintrag zu hinterlassen. da die Voraussetzungen nicht gewahrt waren (2 mal mahnen und dazwischen 4 Wochen liegend). Mit diesem Argument würde ich mich mal an den Schufa-Ombudsmann wenden und ihn bitten für eine rückstandslose Löschung zu sorgen.


Danke für die schnelle Rückmeldung. :)

Liegt es nicht in meiner Pflicht zu beweisen das ich keine Mahnungen bekommen habe? Wenn die automatisch welche gesendet haben und das in Ihrem System vermerkt haben, hab ich doch sowieso keine Chance das Gegenteil zu beweisen?
Ich würde es wissen wenn ich noch weitere Mahnungen bekommen hätte, sonst hätte ich ja auch die "Letzte Mahnung" vom 03.01 nicht bekommen.


Dem Ombudsmann habe ich bereits geschrieben.

Die Antwort:
Leider kann ich Ihrem Anliegen, die Löschung des in Rede stehenden Eintrags zu veranlassen, nicht entsprechen. Meine Prüfung hat ergeben, dass die Meldevorraussetzungen für den Eintrag vom Vertragspartner bestätigt worden sind. Dem Ombudsmann der Schufa ist es nicht möglich, die Fragen einer etwaigen Fehlbuchung zu klären, da ihm entsprechende Unterlagen nicht vorliegen.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Kann sein, dass ich es überlesen habe, aber wann genau hast du der Forderung bei EOS widersprochen?
Hast du einen Teil oder die komplette Forderung bei EOS gezahlt?
Wer hat den Eintrag veranlasst? Die Telekomiker oder EOS?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Liegt es nicht in meiner Pflicht zu beweisen das ich keine Mahnungen bekommen habe?

Nein. Die Beweislast liegt bei denen.
Zitat:
Dem Ombudsmann habe ich bereits geschrieben.

Dann wirst du wohl nun einen Anwalt klagen lassen müssen.

Signatur:

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#5
 Von 
pa511928-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Kann sein, dass ich es überlesen habe, aber wann genau hast du der Forderung bei EOS widersprochen?
Hast du einen Teil oder die komplette Forderung bei EOS gezahlt?
Wer hat den Eintrag veranlasst? Die Telekomiker oder EOS?


Danke für die Rückmeldung:
Ich hatte am selben tag noch gesagt das ich das Geld bereits der Telekom überwiesen hatte als ich den Brief von EOS bekommen hatte. Zudem habe ich gesagt das ich nicht bereit bin die Mehrkosten zu bezahlen und die sollen bei der Telekom nachfragen ob das stimmt was ich sage.
Das hat wie gesagt 9 Monate gedauert.

Zitat (von mepeisen):

Nein. Die Beweislast liegt bei denen.
Dann wirst du wohl nun einen Anwalt klagen lassen müssen.


Ja aber wenn die im System stehen haben das die Briefe raus sins, bin ich ja im Unrecht.

Und was denkt Ihr kostet mich eine Klage ohne Rechtsschutz?
Die Frage ist auch, habe ich überhaupt eine Chance? Dann wäre es mir egal was das Kostet.
Aber wenn ich Klage und dann die gegenseite zahlen muss, bin ich Bankrott.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ja aber wenn die im System stehen haben das die Briefe raus sins, bin ich ja im Unrecht.

Nö. Es ist uninteressant, ob die Briefe raus sind. Sie müssen auch nachweisbar in deinem Briefkasten landen.

Zitat:
Die Frage ist auch, habe ich überhaupt eine Chance?

Niemand kann dir versprechen, dass es auf jeden Fall klappt. Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit aber hoch.

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