Inkasso meldet Forderung nach Restschuldbefreiung

5. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso meldet Forderung nach Restschuldbefreiung

Hallo Zusammen,

ist es gesetzlich erlaubt das ein Inkassounternehmer eine Forderung erneut an Schufa meldet wenn diese 3 Jahre lang als erledigt in Schufa stand, Teil der Insolvenzmasse war, Restschuldbefreiung erteilt und am Tag der Löschung aus der Schufa kommt die erneute Meldung über die Forderung?
Wie ich schon sagte, die Forderung ist vor der Insolvenzeröffnung entstanden, war ein teil der Insolvenzmasse, mit der Erteilung der Restschuldbefreiung stand dieser auch in Schufa als erledigt mit der datum 06.07.2016. Heute sollte der eintrag gelöscht sein, Überraschung war das der Eintrag von offener Forderung mit der 05.07.2019 erneut gemeldet wurde.
Wie muss man hier vorgehen? Schufa wurde bereits informiert. Weitere Schritte? Ist es überhaupt erlaubt so vorzugehen wie diese Bad H.... Inkasso gehandhabt hat? Ist es gesetzlich erlaubt? Wie lange soll so ein Eintrag in Schufa stehen?
Sprachlosigkeit, Ratlosigkeit und tausende von Fragen herrschen in Moment,
Bitte um Eurer Feedback.

Besten Dank in Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie muss man hier vorgehen?

Ich würde: A) Strafanzeige wegen Nötigung erstatten, B) Beschwerde beim fürs Inkasso zuständigen Aufsichtsgericht einreichen und C) mittels Anwalt vor Gericht eine Einstweilige Verfügung zur Löschung beantragen.

Also volles Programm. Dass es wirklich auf den tag genau gemacht wurde, das ist schon eher dreist und da erkennt man fast schon vorsätzliches Hinterhertreten. Was so eigentlich nicht erlaubt ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Wie muss man hier vorgehen?

Ich würde: A) Strafanzeige wegen Nötigung erstatten, B) Beschwerde beim fürs Inkasso zuständigen Aufsichtsgericht einreichen und C) mittels Anwalt vor Gericht eine Einstweilige Verfügung zur Löschung beantragen.

Also volles Programm. Dass es wirklich auf den tag genau gemacht wurde, das ist schon eher dreist und da erkennt man fast schon vorsätzliches Hinterhertreten. Was so eigentlich nicht erlaubt ist.


Herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.
Ist ein Aufsichtsgericht das zuständiger Amtsgericht?
Was kann man bei eine Strafanzeige vom Inkasso erwarten?
Nimmt das Amtsgericht nicht die Sache in der Hand um die Löschung zu veranlassen? Muss unbedingt ein Anwalt sein?

Gruß aus Erding

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wegen dem Aufsichtsgericht: www.rechtsdienstleistungsregister.de und dort nach dem Inkasso suchen.

Zitat:
Nimmt das Amtsgericht nicht die Sache in der Hand um die Löschung zu veranlassen?

Nein, das wäre der Punk C. Wobei man auch erst noch etwas warten kann, was die Schufa zu all dem sagt, da die ja angeschrieben wurden. Bliebe es bei Punkten A und B, um sich zu wehren und vor allem um ein Signal zu setzen, damit das Inkasso diesen Unsinn nicht nochmal wiederholt.

-- Editiert von mepeisen am 06.07.2019 15:35

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, da mal ein Feedback, Inkasso kontaktiert, Schufa auch, Unterlagen an Schufa gesendet und der Eintrag komplett gelöscht.
Das Einzige, die Score ging genau am 09.07 runter auf 20 Prozent, muss ich da 3 Monaten warten bis es neu berechnet wird?
Gruß

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Score muss eigentlich sofort neu berechnet werden. Ich würde darauf bestehen.

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