Guten Tag
ein Bürger geriet in dass Fadenkreuz einer Behörde und erhielt ein Anhörungsbogen zu einer Ordnungswidrigkeit, bei der Tat handelt es sich aber nicht um eine klassische Straftat.
Wird zur Ermittlung dass Verfahren trotzdem an die Staatsanwaltschaft übergeben oder nur im Falle einer möglichen Straftat oder Straftat und Ordnungswidrigkeit oder übernimmt die Polizei die "Beweissuche" ? Was ist aber, wenn es nach dem Anhörungsbogen keine handfesten Beweise gibt, ermittelt die Polizei trotzdem bzw die Staatsanwaltschaft oder wird das Verfahren eingestellt?
Um dass noch zu präzizieren / Ablauf:
Anhaltspunkt für eine Ordnungswidrigkeit? > Einleitung des Ermittlungsverfahren durch die Verwaltungsbehörde (Sachverhaltsaufklärung) > dann Abgabe an die Staatsanwaltschaft, wenn eine Straftat vorliegt oder anderfalls Einstellung des Verfahren
In Falle das die Ordnungswidrigkeit erwiesen ist > Bußgeldbescheid
An welchem Punkt im Vorverfahren werden Beweise eingeholt oder die Polizei beauftragt oder findet dass gar nicht statt wenn hinreichende Beweise fehlen=?
Danke
Grüße
-- Editiert von maxohnenamen am 08.07.2019 17:09
Wird eine Ordnungswidrigkeit automatisch in jedem Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben oder nur
8. Juli 2019
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Frage vom 8. Juli 2019 | 16:41
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 2x hilfreich)
Wird eine Ordnungswidrigkeit automatisch in jedem Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben oder nur
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2019 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit
#2
Antwort vom 12. Juli 2019 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:bei der Tat handelt es sich aber nicht um eine klassische Straftat.
Logisch, sonst wäre es ja keine Ordnungswidrigkeit.
Zitat:Wird zur Ermittlung dass Verfahren trotzdem an die Staatsanwaltschaft übergeben oder nur im Falle einer möglichen Straftat oder Straftat und Ordnungswidrigkeit oder übernimmt die Polizei die "Beweissuche"?q/quote]
Die Bußgeldbehörde ermittelt selbst, kann dafür aber auch die Unterstützung der Polizei anfordern.
Die Staatsanwaltschaft kommt erst ins Spiel, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde.
Zitat:An welchem Punkt im Vorverfahren werden Beweise eingeholt oder die Polizei beauftragt oder findet dass gar nicht statt wenn hinreichende Beweise fehlen=?
Ein Vorverfahren gibt es nicht. Im Ermittlungsverfahren können jederzeit Beweise eingeholt werden und die Polizei beauftragt werden.
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