Fälligkeit Abschlag Strom

9. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Fälligkeit Abschlag Strom

Ist eigentlich gesetzlich genau geregelt, wie das mit den Abschlägen ist. Sind die Endfällig, oder Vorfällig.
Weil bin grad etwas erstaunt, dass mir ein Energieanbieter in die Schufa schaut, dann aber vorfällig den Abschlag bucht. Und ich umgekehrt aber nicht bei denen in die Bücher schauen darf, ob die überhaupt in der Lage sind, mich den Monat zu beliefern.
Denn beim Vorfälligen Abschlag habe ich ja das ganze Risiko.
Oder kann der Abschlag vorfällig verlangt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Vorfällig ist die die Regel

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Und wie ist dass dann vereinbar, mit der ständigen BGH Rechtssprechung, dass der Abschlag zum 10. des folgemonats fällig ist?
Weil ich bin doch etwas über die Praxis verwundert, dass in den AGBs allgemein etwas von Abschlägen steht, jedoch erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird, dass diese bereits auf Vertragsanfang fällt. Am Abenteuerlichsten ist jedoch, dass dieser dann 1/11 des abzurechnenden Wertes ist. Am Ende werden dann 12/11 abgebucht. Vergisst man dann die Kündigung nicht, will das Unternehmen natürlich auch noch 6 Wochen Zeit haben, obwohl nun im §13 Abs 3 Stromgvv klar geregelt ist, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Zuviel bezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten sind.
Stellt sich nun die Frage, wie oft der in §288 V BGB genannte Betrag fällig wird. Denn ohne SEPA Mandat, kann man nun ja den Spieß umdrehen.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Es handelt sich beim Abschlag um eine Anzahlung auf die Stromleistung. Insofern zahlt man für den aktuelen Monat bis zum 10. eben dieses Monats.

Ob ein Anbieter nun 11 Zahlungen oder 12 berchnet, kann jeder Anbieter selber festlegen. Da es eben nur eine Anzahlung ist.

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