Vollstreckungsbescheid aus 1995 als Gesamtschuldner mit Ex

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anchiluti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid aus 1995 als Gesamtschuldner mit Ex

Hallo zusammen.
Da ich diesem Forum schon einige Zeit folge und hier hilfreiche Tipps gegeben werden, hab ich nun auch mal wieder ein Anliegen und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:
Mein Mann hat in seiner ersten Ehe ziemlich viele Schulden gemacht,wovon er auch schon einige getilgt hat. Es bestehen auch einige Verbindlichkeiten zusammen mit seiner Ex-Frau.
Wie die Überschrift auch schon verrät, geht es um einen Kredit von der Sparkasse, den beide unterschrieben haben und leider nicht mehr bedient haben. Es besteht ein Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 1995.
Nun hat ein Inkasso Unternehmen sich an meinen Mann gewandt und will monatliche Raten haben.
Zunächst habe ich eine Forderungsaufstellung verlangt, welche man uns auch geschickt hat. Die Summe belief sich auf über 18.000 Euro.
Ich habe daraufhin gebeten, die verjährten Zinsen abzuziehen. Es verbleibt trotzdem ein Betrag in Höhe von knapp 11.000 Euro.
Mein Mann hatte Ratenzahlung in Höhe von 100 Euro vereinbart, womit ich nicht so ganz einverstanden bin, denn nach meiner Berechnung würde mein Mann bis weit über sein Rentenalter hinaus daran zahlen.
Selbstverständlich ist er bereit,seine Schulden zu tilgen.
Da er ja als Gesamtschuldner haftet, was ist mit seiner Ex? Die muss doch eigentlich auch für die Schulden aufkommen.
Haben beide, also er und seine Ex einen Vollstreckungsbescheid bekommen? Weil bei ihr steht ein anderes Aktenzeichen.
Was ist, wenn mein Mann einen Vergleich anbieten würde, wie hoch sollte der sein?
Profitiert seine Ex Frau auch davon und sie ist schuldenfrei?
Mir schwirrt der Kopf bei dem ganzen und ich selbst habe absolut keine Ahnung von sowas.
Vielen Dank für's lesen.
Über Antworten oder Tipps würde ich mich sehr freuen


-- Editiert von Moderator am 10.07.2019 18:25

-- Thema wurde verschoben am 10.07.2019 18:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Gesamtschuldnerisch bedeutet dass beide für die gesamte Forderung haften. Das IB kann aber muss sich nicht an beide Schuldner wenden.
Warum sollte jemand bei deinem Gatten einen Vergleich vereinbaren? Ist er denn zahlungsunfähig bzw nicht pfändbar?
Üblich gilt der Vergleich, so er denn geschlossen wird, nur für einen Schuldner.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ergänzung:
Wichtig ist, dass A) Mann und Ex sich insoweit absprechen, dass da das Inkasso nicht doppelt abkassiert und B) dass beide untereinander einig sind.
Zwar kann das Inkasso bei beiden die Hand aufhalten, aber je nachdem, was für ein Kredit das war, kann natürlich der eine vom anderen ggf. wieder etwas zurückverlangen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anchiluti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe mich nun mit der Ex Frau in Verbindung gesetzt. Sie zahlt seit 2009 daran. Nach Durchsicht der Forderungsaufstellung fiel mir dann auf, dass seit 2009 grade mal 420,00€ in die eigentliche Abzahlung gegangen sind. Der Rest geht auf die Zinsen in Höhe von 12%, die auch per Vollstreckungsbescheid festgesetzt wurden. Und es wurden irgendwelche Kosten berechnet.
Jetzt frag ich mich, ob die ganze Zahlerei Sinn macht,denn man kommt ja eh nicht von den Schulden runter.
Da ist man gewillt zu zahlen und nichts kommt bei rum.
Ich habe jetzt auch überlegt, dass wir uns von einen Anwalt beraten lassen, weil ich so nicht weiter weiß.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Anchiluti):
Ich habe jetzt auch überlegt, dass wir uns von einen Anwalt beraten lassen, weil ich so nicht weiter weiß


Also noch weitere Zahlungspflichten auslösen. Halte ich für nicht besonders klug.

Zur Aufteilung einer nicht zur Tilgung ausreichenden Zahlung reicht ein Blick in § 367 BGB .
Sollte die Aussage, dass die Ex seit 2009 regelmäßig gezahlt hat stimmen, könnte es mit der Verjährung der Zinsansprüche eng aussehen.
Aber das muss man anhand der Zahlen prüfen.

Die stetige Reduzierung der Schuld erreicht man indem man ausreichend hohe Raten zahlt, aber sicherlich nicht dadurch das Mann den Kopf in den Sand steck und alles ignoriert.

Berry

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